In der Emscher-Lippe-Region soll ein Bündnis zur Bekämpfung der Schwarzarbeit etabliert werden. Dafür machen sich stark: seitens der Projektpartner Knut Heine (HWK, l.), Dr. Josef Hülsdünker (DGB, 2.v.l.) und Beate Görres (e.b.a., r.) und als regionaler Multiplikator Ludger Blickmann (KH Recklinghausen, 2.v.r.) Foto: © Andreas Buck

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Mehr Fairness durch Schwarzarbeitsbekämpfung

Für die Bekämpfung der Schwarzarbeit im Handwerk soll die Kooperation zwischen den Kommunen im Kreis Recklinghausen und mit Bündnispartnern im nördlichen Ruhrgebiet verstärkt werden.

Die Handwerkskammer Münster, die DGB-Region Emscher-Lippe und die e.b.a. gGmbH wollen den Kampf gegen die Schwarzarbeit in einem gemeinsamen Modellprojekt voranbringen.

Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Die Projektpartner arbeiten im Rahmen der Landesinitiative "Faire Arbeit – fairer Wettbewerb" daran, einen Beitrag zur Veränderung des öffentlichen Bewusstseins zu leisten, aber auch die nachdrücklichere Ahndung durch die öffentliche Hand zu erreichen. Sie haben sich die Schaffung und Etablierung eines Bündnisses zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in der Emscher-Lippe-Region zur Aufgabe gemacht. Dazu wurden jetzt die beiden Kreishandwerkerschaften (KH) im nördlichen Ruhrgebiet enger eingebunden: Die Geschäftsführer Ludger Blickmann (KH Recklinghausen) und Egbert Streich (KH Emscher-Lippe-West) haben ihre Zusammenarbeit zugesagt. 

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Kommunen wollen stärker zusammenarbeiten

Nächster Schritt wird sein, dass die Kommunen ihre öffentlichen Zuständigkeiten vehementer wahrnehmen. Für die Bekämpfung der Schwarzarbeit werden bislang nur geringe Personalressourcen bereitgestellt und häufig lediglich punktuelle Kontrollen durchgeführt. Die verstärkte interkommunale Zusammenarbeit im Kreis Recklinghausen ist nun in Vorbereitung: Ab 2018 sollen die Ordnungsämter der Städte Herten und Recklinghausen die Zuständigkeit für den Gesamtkreis übernehmen. 

Beide Städte haben bislang als einzige Kommunen im Kreis Personal für die Einhaltung der Handwerks- und Gewerbeordnung bereitgestellt. Der Kreis greift damit auf die vorhandenen Ansätze und Erfahrungen zurück und erhofft sich eine flächendeckende Professionalisierung der Verfolgung und Ahndung von Schwarzarbeit. Die Kosten und Einnahmen sollen anteilig auf alle beteiligten Kommunen umgelegt werden.

Bei der Umsetzung auf das "Hertener Modell" zurückgreifen

Bei der Umsetzung ist beabsichtigt, auf das "Hertener Modell" zurückzugreifen: Das dortige Ordnungsamt arbeitet seit sieben Jahren mit regelmäßigen Kontrollen, verhängt Strafen und setzt vor allem auf Prävention und Aufklärung, die der Schwarzarbeit die Grundlage entziehen. Das Modell dient dem Verbraucherschutz, der Marktregulierung und der Überführung der Straftäter in die Legalität.

Die Stadt Herten benennt als Säulen einer effektiven Bekämpfung der Schwarzarbeit die qualifizierte Ermittlung, umfangreiche präventive Maßnahmen, die Ausnutzung der rechtlichen Möglichkeiten, Mitarbeitermotivation und die Kontrolle eigener städtischer Bauvorhaben. Ansatzpunkt ist dabei die Prüfung der Vergabe anhand von Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit.

Knut Heine, stv. Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Münster, schätzt, dass wegen Schwarzarbeit die Chancen von Innungsbetrieben, bei öffentlichen Vergaben den Zuschlag zu bekommen, unter zehn Prozent liegen. "Viele Betriebe sparen sich die arbeitsaufwändige Beteiligung, weil sie davon ausgehen, ohnehin von Konkurrenten, die mit unlauteren Mitteln arbeiten, unterboten zu werden", betont Heine. Da die Regeln von fairer Arbeit und fairem Wettbewerb nicht eingehalten würden, verenge sich das Marktfeld. Heine appellierte an eine Kultur des Hinschauens und die Förderung einer Wertekultur.

Sowohl DGB und HWK fordern von den Städten mehr Sensibilität bei der öffentlichen Vergabe und eine konsequente Verfolgung von Verstößen, wenn Unternehmen sich mit illegaler Beschäftigung, sowie Lohn- und Gehaltsdumping Wettbewerbsvorteile verschaffen. Alle Partner betrachten einen fairen Wettbewerb als regionale Wirtschaftsförderung und Stärkung der heimischen, legal arbeitenden Betriebe. Heine: "Die Bekämpfung von Schwarzarbeit ist auch Wirtschaftsförderung."

Beim Modellprojekt geht es um zwei Ziele, die in der Landesinitiative begründet sind: die Bekämpfung der Schwarzarbeit ("fairer Wettbewerb") und die Bekämpfung illegaler Beschäftigungspraktiken ("faire Arbeit"). Wesentliches Element ist daneben das Herausstellen der Vorteile eines fairen Umgangs in der Geschäftswelt.

Als Leuchtturm in der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Leiharbeit gilt für die Partner das "Kölner Modell": Die Stadt Köln setzt bei der eigenen Vergabe von öffentlichen Aufträgen an. Für die Ausführung von städtischen Aufträgen wurde ein Katalog von zusätzlichen Bewerbungs- und Vertragsbedingungen entwickelt, sowie ein Sanktionskatalog bei Verstößen gegen diese.

Wesentliches Element des Vertragswerks ist eine intensive fachliche Prüfung in der Ausschreibung. Nachunternehmer dürfen nur nach städtischer Genehmigung vom Hauptauftragnehmer eingesetzt werden. Für jeden Mitarbeiter der ausführenden Unternehmen muss jederzeit eine aktuelle Anwesenheitsliste vorgelegt werden. Der Auftragnehmer räumt der Stadt ein Kontrollrecht ein und das Auftrag annehmende Unternehmen unterwirft sich dem Sanktionsrecht bei Verstößen gegen vertragliche Regelungen

Der Sanktionskatalog enthält, detaillierte Regelungen und Maßnahmen zu Verwarnungen und die Höhe der Vertragsstrafen. Auch ein befristeter Ausschluss vom Wettbewerb für maximal zwei Jahre ist möglich. Wer von der Teilnahme ausgeschlossen ist, kann auch nicht als Nachunternehmerin oder Arbeits- oder Bietergemeinschaften eingesetzt werden. Der Ausschluss wird in einer Unternehmensdatenbank eingetragen.

Ansprechpartner zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ist bei der Handwerkskammer Münster Frank Walter, Tel.: 0251/ 5203-209, E-Mail: frank.walter@hwk-muenster.de.

www.ebaggmbh.de/projekte

Text: / handwerksblatt.de

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