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Luxemburg erweitert Meldepflichten

Betriebsführung

Die Meldepflichten für Unternehmen, die Mitarbeiter nach Luxemburg entsenden, wurden erweitert. Darauf macht die Handwerkskammer Trier aufmerksam.

Unternehmen, die Mitarbeiter nach Luxemburg entsenden, müssen sie vor dem Einsatz bei der Luxemburger Arbeitsinspektion (ITM) über das Online-Portal www.itm.lu melden. Die Meldepflichten wurden auf weitere Bereiche ausgeweitet.

Folgende Aktivitäten sind damit meldepflichtig: Alle Arbeitseinsätze zur Erbringung einer Dienstleistung in Luxemburg, kurzfristige Notfalleinsätze, Messeauftritte, Kundenbesuche und Geschäftsgespräche insbesondere zur Vorbereitung einer Dienstleistung, Anlieferung von Ware. Von der Meldepflicht ausgenommen sind lediglich Arbeitseinsätze von Geschäftsführern und Selbstständigen sowie Messebesuche. Bei Verstößen drohen drastische Bußgelder.

Weitere Informationen zu den administrativen Auflagen und den steuerlichen und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen bei Einsätzen in Luxemburg sind in einem Leitfaden der Handwerkskammer Trier zusammengefasst.  

Näheres zur Erweiterung der Meldepflicht finden Interessenten hier.

Kontakt zur Außenwirtschaftsberaterin und zum EIC Trier:

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Wer Fragen zur Entsendung von Mitarbeitern ins benachbarte Ausland hat und Unterstützung bei den Formalitäten benötigt, kann sich an die Außenwirtschaftsberaterin der HWK Trier oder an das EIC Trier wenden.

Handwerkskammer Trier
Michèle Schneider, Außenwirtschaftsberaterin
Tel. 0651/207-107
mschneider@hwk-trier.de

oder


EIC Trier IHK/HWK Europa- und Innovationscentre
Tanja Weinand
Tel. 0651/97567-12
tanja.weinand@eic-trier.de

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Text: / handwerksblatt.de

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