Das neue Klimaziel der Europäischen Union für 2030, eine 55-prozentige Reduktion der Treibhausgasemissionen und die vollständige Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 erfordere eine grundsätzliche Reform des EEG, sagt Holger Schwannecke.

Das neue Klimaziel der Europäischen Union für 2030, eine 55-prozentige Reduktion der Treibhausgasemissionen und die vollständige Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 erfordere eine grundsätzliche Reform des EEG, sagt Holger Schwannecke. (Foto: © zych/123RF.com)

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Handwerk kritisiert EEG-Reform

Handwerkspolitik

Das Handwerk ist unzufrieden mit der jetzt vom Bundestag beschlossenen EEG-Novelle. Sie schaffe keine langfristige Planungssicherheit für Betriebe, so die Kritik des ZDH.

"Mit der vom Bundestag beschlossenen EEG-Novelle wird lediglich auf Sicht gefahren, aber keine langfristige Planungssicherheit für Betriebe geschaffen", sagt Holger Schwannecke. "Weil Förderungen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland zum Ende dieses Jahres auslaufen, waren Anpassungen in einzelnen Bereichen notwendig geworden, um eine Finanzierung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien auch ab dem kommenden Jahr weiter zu gewährleisten", so der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.

Holger Schwannecke Foto: © ZDH / SchuerringHolger Schwannecke Foto: © ZDH / Schuerring

Das neue Klimaziel der Europäischen Union für 2030, eine 55-prozentige Reduktion der Treibhausgasemissionen und die vollständige Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 erfordere eine grundsätzliche Reform des EEG.

Schwannecke: "Die soll im kommenden Jahr angepackt und droht damit in den Wahlkampf verschoben zu werden. Betriebe müssen also weiterhin auf Klarheit und langfristige Planungssicherheit warten, die für das Gelingen der Energiewende so dringend erforderlich wären."

Forderung des Handwerks umgesetzt

Ein positiver Aspekt an den kurzfristigen Anpassungen sei, dass Photovoltaikaltanlagen zunächst bis 2027 weiter eine feste Einspeisevergütung in Höhe ihres Marktwertes erhalten. Zu begrüßen sei auch, dass Photovoltaikdachanlagen erst ab einer Leistung von 750 kW an Ausschreibungen teilnehmen müssen, was die für das Handwerk wichtige dezentrale Energiewende stärken werde. Zudem werden Photovoltaikaltanlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kW in einem Umfang von 30 MWh keine EEG-Umlage bezahlen müssen. Damit sei eine Forderung des Handwerks umgesetzt.

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"Zu begrüßen ist ebenfalls, dass PV-Bestandsanlagen mit einer Leistung bis zu sieben kW keine teuren Smart-Meter installieren müssen. Auch der nun endlich gefasste Beschluss, den Mieterstrom von der Gewerbesteuer zu befreien, wird aus Sicht des Handwerks die städtische Energiewende stärken, für die solche Mieterstrommodelle eine besondere Bedeutung haben", erklärt Schwannecke. Allerdings würden auch wichtige weitere Reformschritte aufgeschoben, da man sich bisher nicht auf ein klima- und energiepolitisch zukunftsfähiges System einigen konnte

Es bleiben Unklarheiten

"So bleibt weiterhin unklar, wann die umlagebasierte EEG-Förderung auslaufen und durch ein CO2-preisbasiertes Förderregime ersetzt wird. Das ist aus Sicht des Handwerks aus zwei Gründen problematisch: Zum einen muss Strom für die Betriebe grundsätzlich bezahlbar bleiben, wofür die EEG-Umlage in jedem Fall erheblich und zügig sinken muss. Zum anderen können wir auch weiterhin nicht nachvollziehen, warum Privathaushalte und der Mittelstand über die EEG-Umlage die Rabatte der Großunternehmen bei der EEG-Umlage finanzieren sollen und damit über Gebühr belastet werden."

Die besondere Ausgleichsregelung müsse ebenfalls aus dem Bundeshaushalt finanziert werden, fordert Schwannecke. "Das Handwerk erwartet, dass das EEG einschließlich dessen Förderregime nun zügig weiterentwickelt wird. Notwendig dafür ist eine frühzeitige, aber vor allem ausgewogene Debatte, die unabhängig vom Wahlkampf und ohne Entscheidungsdruck für das kommende Jahr ergebnisoffen im Interesse der mittelständischen Wirtschaft und der Betriebe geführt wird."

Quelle: ZDH

Text: / handwerksblatt.de