Für die Erreichung nationaler und internationaler Klimaschutzziele sei der verstärkte Einsatz von klimafreundlichen Bauprodukten von großer Bedeutung, sagt Ministerin Doris Ahnen.

Für die Erreichung nationaler und internationaler Klimaschutzziele sei der verstärkte Einsatz von klimafreundlichen Bauprodukten von großer Bedeutung, sagt Ministerin Doris Ahnen. (Foto: © kasto/123RF.com)

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Ministerrat in Rheinland-Pfalz will das Bauen mit Holz erleichtern

Handwerkspolitik

Das Bauen mit Holz soll in Rheinland-Pfalz einfacher werden. Die Landesbauordnung soll dementsprechend verändert werden.

Eine Anpassung der rheinland-pfälzischen Landesbauordnung soll das "klimagerechte Bauen mit Holz" erleichtern, wie das Finanz- und Bauministerium mitteilte. Bisher kann Holz als Baustoff nur für Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 Metern eingesetzt werden. Nach der Anpassung soll auch der Einsatz in höheren Gebäuden möglich gemacht werden, was vor allem den Geschosswohnungsbau betreffen dürfte. Der Entwurf sieht eine neue Maximalhöhe von 22 Metern vor.

Einsatzmöglichkeiten für Holz erweitern

"Bisher sind Bauprozesse immer noch mit einer hohen Inanspruchnahme von Ressourcen verbunden, tragen zum Aufkommen an Abfällen bei und verursachen Emissionen von Treibhausgasen und Luftschadstoffen. Bauen hat große Auswirkungen auf unsere Umwelt. Für die Erreichung nationaler und internationaler Klimaschutzziele ist daher der verstärkte Einsatz von klimafreundlichen, nachwachsenden und kreislaufeffizienten Bauprodukten von großer Bedeutung. Vor diesem Hintergrund begrüße ich sehr, dass mit den Änderungen der Landesbauordnung insbesondere die Einsatzmöglichkeiten für das Baumaterial Holz erweitert werden. Dadurch fördern wir allgemein landesweit die Verwendung des nachwachsenden Rohstoffs Holz", erklärte Ministerin Doris Ahnen.

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Digitales Baugenehmigungsverfahren erleichtern

Des Weiteren enthalte der Entwurf Änderungen, die digitale Baugenehmigungsverfahren erleichtern sollen. "Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Digitalisierung der bauaufsichtlichen Verfahren sollen verbessert und damit die digitale Beantragung und Durchführung bauaufsichtlicher Verfahren gefördert werden", so das Ministerium. Der Ministerrat hat dem Ansinnen bereits Anfang Dezember zugestimmt. Jetzt muss der Landtag darüber entscheiden.

Text: / handwerksblatt.de

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