Die Rahmenbedingungen für Mittelständler sollen in NRW weiter optimiert werden.

Die Rahmenbedingungen für Mittelständler sollen in NRW weiter optimiert werden. (Foto: © kurhan/123RF.com)

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NRW erweitert Kompetenzen der Clearingstelle Mittelstand

Handwerkspolitik

Die Landesregierung erweitert die Kompetenzen der Clearingstelle Mittelstand. Neben neuen soll sie auch bereits bestehende Gesetze und Regelungen auf ihre Mittelstandsfreundlichkeit überprüfen können.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat das Mittelstandsförderungsgesetz in den Landtag eingebracht. Mit dem Gesetz ist eine Erweiterung der Kompetenzen der Clearingstelle Mittelstand vorgesehen. Sie soll in Zukunft nicht nur neue Gesetze auf ihre Mittelstandsfreundlichkeit prüfen, sondern auch bereits bestehende Regelungen. So will das Land kleine und mittlere Betriebe von Bürokratie entlasten.

Die Clearingstelle kann also bei künftigen wie bestehenden Gesetzen und Verordnungen sowie sonstigen Vorhaben und Maßnahmen, mit denen sich der Landtag befasst, im Auftrag des Wirtschaftsministeriums Clearingverfahren durchführen. Diese sollen nicht zeitgleich mit Verbändeanhörungen stattfinden, um der Bedeutung der Belange der mittelständischen Wirtschaft besser gerecht zu werden.

Rahmenbedingungen optimieren

Mit diesen Neuerungen will die Landesregierung besser auf die Praxiserfahrung und die Fachexpertise der Clearingstelle und der beteiligten Kammern, Verbände und Organisationen zurückgreifen und diese für mittelstandsfreundliche Regelungen nutzen. Die Optimierung der Rahmenbedingungen für mittelständische Betriebe soll so eine noch größere Rolle in der Wirtschaftspolitik spielen.

Im vergangenen Jahr wurden 23 Verfahren durchgeführt. Die Clearingstelle befasste sich mit dem Landeswassergesetz NRW, der Abfallrahmenrichtlinie, dem Klimaschutzgesetz NRW, dem Geologiedatengesetz, der Überbrückungshilfe NRW, dem Personenbeförderungsrecht, der Mieterschutzverordnung NRW, dem Denkmalschutzgesetz NRW und der Beschäftigungsverordnung.

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ClearingstelleAn der Clearingstelle wirken mit:
Westdeutscher Handwerkskammertag,
Handwerk.NRW,
Deutscher Gewerkschaftsbund,
IHK NRW,
Kommunale Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen,,
unternehmer nrw,
Verband der Freien Berufe.

Quelle: NRW-Landesregierung

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Text: / handwerksblatt.de

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