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Haftungsfalle Mängelrecht: Reform jetzt!

Die dringende Reform des Gewährleistungsrechts verzögert sich. Das Handwerk fordert, dass sie endlich mit einem separaten Gesetz umgesetzt wird.

Die Neuregelung der Ein- und Ausbaukosten sollte noch in diesem Jahr eine Haftungsfalle für das Handwerk abschaffen. Jetzt wird dies aber offenbar mit der Reform des Bauvertragsrechts verbunden. Das führt zu Verzögerungen, obwohl die Große Koalition den dringenden Reformbedarf erkannt und das Thema im Koalitionsvertrag verankert hatte.

"Das ist absolut unnötig und unverständlich! Wir fordern die Bundesregierung auf, hierzu einen eigenständigen Gesetzentwurf vorzulegen. Das Problem ist seit Jahren bekannt und die Vorgabe des Koalitionsvertrages glasklar", mahnt der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa.

Eigenständiger Gesetzentwurf gefordert

Nachdem das Bundesjustizministerium im Februar 2015 ein Symposium zu diesem Thema veranstaltet hatte, hat es grundsätzliche Vorstellungen für eine Regelung dieses Problems entwickelt, die das Handwerk ausdrücklich unterstützt. Ein Gesetzentwurf war für den Sommer dieses Jahres angekündigt. Offenkundig möchte das Ministerium den Gesetzentwurf zu den Aus- und Einbaukosten nun mit dem Entwurf für ein gesetzliches Bauvertragsrecht koppeln.

Pakleppa: "Dieses Verfahren lehnen wir ab, weil wir fürchten, dass die Diskussion über ein gesetzliches Bauvertragsrecht zu einer größeren Kontroverse führen wird, so dass eine sachgerechte Reform der Aus- und Einbaukosten dieser Kontroverse zum Opfer fallen wird. Wir fordern daher den Bundesjustizminister auf, einen separaten Gesetzentwurf zu den Aus- und Einbaukosten vorzulegen. Die Regierung hat ihre Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag zur Rente, zum Mindestlohn und vielem anderen 1:1 umgesetzt, das erwarten wir nun auch bei der Regelung zu den Ein- und Ausbaukosten."

Hintergrund: Nach gegenwärtiger Rechtslage bekommt ein Handwerker bei Mängeln wegen fehlerhafter Bauprodukte die Kosten für den Ausbau des mangelhaften und den Einbau eines neuen Produktes nicht erstattet. Die finanziellen Folgen des mangelhaften Materials treffen also den Bauhandwerker, obwohl dieser den Mangel nicht verursacht hat. Da die Arbeitskosten die Materialkosten häufig um ein Vielfaches übersteigen, ist die Frage nach einem Regress von enormer wirtschaftlicher Bedeutung. Der Verursacher eines Produktmangels soll für diesen auch einstehen müssen – das ist die zentrale Forderung des Handwerks.

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Text: / handwerksblatt.de

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