Drohne

Das generelle Betriebsverbot für gewerbliche Drohnen außerhalb der Sichtweite wird aufgehoben. Foto: © Warongdech Thaiwatcharamas/123RF.com

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Betriebsführung

Bundesverkehrsminister Dobrindt hat dem Kabinett eine "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten" vorgelegt. Damit wird der Einsatz gewerblicher Drohnen erleichtert.

Drohnen bieten ein großes Potenzial, auch für Handwerker. Sie können damit etwa Fotos und Videos schwer zugänglicher Objekte erstellen. So werden keine Leitern, Gerüste oder Absturzsicherungen benötigt.

Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer wird aber auch die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen. Für die Nutzung von Drohnen sind deshalb klare Regeln nötig. Um die Sicherheit im Luftraum zu erhöhen und den Schutz der Privatsphäre zu verbessern, hat Dobrindt am 18. Januar 2017 eine Drohnenverordnung auf den Weg gebracht. 

Für gewerbliche Nutzer wird das aktuell bestehende generelle Betriebsverbot außerhalb der Sichtweite aufgehoben. Künftig ist der Betrieb außerhalb der Sichtweite genehmigungsfähig. Damit wird der Betrieb gewerblicher Drohnen erleichtert und es werden neue Geschäftsmodelle ermöglicht.

Andere wesentliche Regelungen der Verordnung sind:

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  • Kennzeichnungspflicht ab 0,25 kg, um im Schadensfall schnell den Halter feststellen zu können.
  • Kenntnisnachweis ab 2 kg durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Prüfung oder Bescheinigung über eine Einweisung eines Luftsportvereins. Erlaubnispflicht ab 5 kg. Die Erlaubnis wird von den Landesluftfahrtbehörden erteilt.
  • Betriebsverbot, etwa außerhalb der Sichtweite oder in Flughöhen über 100 Metern, über Wohngrundstücken ab 0,25 kg oder wenn das Fluggerät optische, akustische oder Funksignale übertragen oder aufzeichnen kann.

Die Verordnung wird an den Bundesrat weitergeleitet.

aki; Foto: © Warongdech Thaiwatcharamas/123RF.com

Text: / handwerksblatt.de

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