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HWK Koblenz | April 2024
"Berufe-Festival" gibt praktische Orientierung
Die Premiere des neuen Veranstaltungsformats kam vor allem durch sein "Handwerk zum Anfassen" hervorragend an bei den Jugendlichen.
Das generelle Betriebsverbot für gewerbliche Drohnen außerhalb der Sichtweite wird aufgehoben. Foto: © Warongdech Thaiwatcharamas/123RF.com
Vorlesen:
Februar 2017
Bundesverkehrsminister Dobrindt hat dem Kabinett eine "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten" vorgelegt. Damit wird der Einsatz gewerblicher Drohnen erleichtert.
Drohnen bieten ein großes Potenzial, auch für Handwerker. Sie können damit etwa Fotos und Videos schwer zugänglicher Objekte erstellen. So werden keine Leitern, Gerüste oder Absturzsicherungen benötigt.
Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer wird aber auch die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen. Für die Nutzung von Drohnen sind deshalb klare Regeln nötig. Um die Sicherheit im Luftraum zu erhöhen und den Schutz der Privatsphäre zu verbessern, hat Dobrindt am 18. Januar 2017 eine Drohnenverordnung auf den Weg gebracht.
Für gewerbliche Nutzer wird das aktuell bestehende generelle Betriebsverbot außerhalb der Sichtweite aufgehoben. Künftig ist der Betrieb außerhalb der Sichtweite genehmigungsfähig. Damit wird der Betrieb gewerblicher Drohnen erleichtert und es werden neue Geschäftsmodelle ermöglicht.
Andere wesentliche Regelungen der Verordnung sind:
Die Verordnung wird an den Bundesrat weitergeleitet.
aki; Foto: © Warongdech Thaiwatcharamas/123RF.com
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