Bauvertragsrecht

Das Bauvertragsrecht wird reformiert. Foto: © 06photo/123RF.com

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Neues Bauvertragsrecht: Licht und Schatten

Betriebsführung

Die Berichterstatter der Bundestagsfraktionen einigten sich auf einen Entwurf zur Reform des Bauvertragsrechts. Das Bauhandwerk sieht Licht und Schatten.

Nicht nur das Mängelrecht wird geändert, mit ihm einher geht eine Reform des Bauvertragsrechts. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB) begrüßte, dass bei den Landgerichten Baukammern eingeführt werden. Dies entspreche einer langjährigen Position des deutschen Baugewerbes. „Hier kommt die Politik unserer Forderung nach, dass es ein Anordnungsrecht des Bauherren nur dann geben darf, wenn die zusätzliche Vergütung im Streitfall auch zeitnah durchgesetzt werden kann,“ erläuterte Pakleppa die Position seines Verbandes. „Denn das Anordnungsrecht des Bauherrn wie auch die Baubeschreibungspflicht des Bauunternehmens haben wir von Anfang an kritisch gesehen und tun dieses auch immer noch. Hier werden die nächsten Jahre zeigen, inwieweit diese Regelungen dem Praxistest standhalten.“ Das Bauhandwerk hatte im Vorfeld die Reformpläne weitestgehend abgelehnt.

Nachträge als Abschlagszahlungen

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Immerhin kann der Bauunternehmer nun für die Nachtragsvergütung 80 Prozent seiner im Nachtragsangebot kalkulierten Mehrvergütung als Abschlagszahlung ansetzen. Wichtig sei, dass dieser Anspruch des Bauunternehmers nicht ausgeschlossen werden kann, betonte der ZDB-Chef. Der Vergütungsanspruch soll künftig im einstweiligen Verfügungsverfahren vor den spezialisierten Baukammern durchgesetzt werden können. Auch ist der Bauherr verpflichtet innerhalb von 30 Tagen auf ein Nachtragsangebot zu reagieren.

„Letztendlich werden wir erst im Laufe der kommenden Jahre sehen, welche Auswirkungen das Gesetz auf den Bauablauf haben wird", erklärte Pakleppa. "Vor diesem Hintergrund wird sich die nächste Bundesregierung und das Parlament mit einer Evaluierung des Gesetzes und womöglich einer Korrektur befassen müssen. Denn angesichts der großen Bauaufgaben, die insbesondere im Wohnungsbau vor uns liegen, können wir uns Rechtsunsicherheit und Stillstand nicht leisten.“ 

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Text: / handwerksblatt.de

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