Dr. Thomas Günther, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Köln; Rüdiger Otto, Vizepräsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe; Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks; Prof. Dr. Dr. Markus Thiel, Herausgeber (v.l.n.r.) Foto: © KH Köln

Dr. Thomas Günther, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Köln; Rüdiger Otto, Vizepräsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe; Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks; Prof. Dr. Dr. Markus Thiel, Herausgeber (v.l.n.r.) Foto: © KH Köln

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Helfer im Vorschriften-Dschungel

"Der Jurist ist der natürliche Feind des Handwerkers.“ Mit diesem Satz stellte sich Prof. Dr. Dr. Markus Thiel augenzwinkernd als Herausgeber des neu aufgelegten Kommentars zur Handwerksordnung vor.

Die Kreishandwerkerschaft Köln präsentierte am 19. Mai 2017 vor zahlreichen Gästen – unter ihnen ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer – die fünfte Neuauflage des Kommentars von Honig/Knörr/Thiel aus dem Beck Verlag.

"Unternehmer empfinden die rechtlichen Regeln oft als Beeinträchtigung und Hemmnis", ist die Erfahrung von Prof. Thiel. So enthält die Handwerksordnung nicht nur Bestimmungen für den einzelnen Handwerker, also etwa zur Berechtigung zur Ausübung eines Handwerks, sondern auch zur Berufsbildung, Meisterprüfung und Handwerksorganisation. Der Kommentar solle helfen, den Vorschriften-Dschungel zu durchdringen, betonte Thiel. Die Kommentierungen seien stark an den Bedürfnissen der Praxis orientiert. Das sei vielleicht ein kleiner Beitrag zur Befriedung des Verhältnisses zwischen Juristen und Handwerkern, wünschte er sich.

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Aus der Praxis für die Praxis

Das Besondere an dieser Neuauflage: Erstmals sind Praktiker neben Wissenschaftlern als Autoren tätig. So hat Dr. Thomas Günther, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Köln, das Recht der Handwerksorganisation bearbeitet und viele Rechtsfragen erklärt, die man bislang in der Kommentarliteratur nicht fand – etwa "Wer ist Existenzgründer? Wie funktioniert eine Innungsfusion? Wie teilt man die Aufgaben zwischen Haupt- und Ehrenamt?“ Dazu hat er eng mit Rechtsberatern aus verschiedenen Handwerkskammern zusammengearbeitet. "Der Kommentar ist wie das Handwerk: Immer schon da, traditionsbewusst, gleichzeitig modern, hochaktuell und unverzichtbar!“, erklärte Günther. Er sei stolz, ein Werk mit einer 50jährigen Historie fortzuführen.

Neben ihm kommentieren die Dozenten der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW Prof. Dr. Eva-Maria Kremer, Christian Olthaus und Prof. Dr. Reiner Tillmanns sowie Rechtsanwalt Dr. Matthias Knörr das Standardwerk komplett neu.

Rüdiger Otto, Vizepräsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, stellte in seinem Festvortrag über "Handwerk 4.0 – Das Handwerk auf dem Weg in die Zukunft!“ dar, wie das Handwerk computergestütztes Arbeiten nutzbringend einsetzt. Die Bauwirtschaft sei bei der Digitalisierung schon weiter, als den meisten bewusst sei, ein Beispiel sei der Einsatz von Drohnen bei Dachsanierungen. Als besondere Herausforderung sah er das Thema Building Information Modeling (BIM) zur Software-gestützten Bauplanung. Hier gebe es noch viele offene Fragen zu klären und Datennetze auszubauen. "Rein digital zu arbeiten funktioniert auf der Baustelle nun mal nicht. Hinter dem Meister 4.0 steht zum Glück immer noch ein Mensch."

Text: / handwerksblatt.de

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