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Wer Fotos ins Netz stellt, sollte sicher sein, dass er keine Rechte verletzt. (Foto: © mavoimage/123RF.com)

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Zehn Irrtümer bei Bildnutzung im Netz

Wer für seinen Internetauftritt fremde Fotos nutzt, sollte ein paar rechtliche Regeln beachten. Sonst drohen Abmahnungen und es kann teuer werden. Wir geben praktische Tipps.

Jetzt einmal Hand aufs Herz, eine solche Situation kennt doch jeder: Die Website oder der Onlineshop sind fertig und jetzt muss noch schnell ein Bild her. Schon ist es im Internet gefunden. Doch dann kommen Zweifel: “Darf ich das jetzt einfach so benutzen oder muss ich erst noch jemanden fragen?” Copytrack stellt zehn Missverständnisse vor, die dem Portal zufolge am häufigsten bei der Nutzung fremder Bilder im Internet auftauchen.

1. Irrtum: Veränderte Bilder sind nicht urheberrechtlich geschützt

Verändert jemand ein Foto beispielsweise in Form oder Farbe und will es dann für seine eigenen Zwecke nutzen, muss trotzdem vorab die Zustimmung des Rechteinhabers eingeholt werden. Nur wenn eine sogenannte “freie Benutzung” vorliegt, also das Originalbild kaum noch erkennbar ist, muss der ursprüngliche Urheber nicht mehr gefragt werden. Wann eine freie Benutzung vorliegt, ist jedoch schwer zu verallgemeinern und wird im Einzelfall entschieden. Copytrack empfiehlt daher, auch in derartigen Fällen stets vor der Verwendung des Bildes die Rechtslage zu klären.

2. Irrtum: Eine rechtmäßig erworbene Nutzungslizenz gilt für jeden und alles

Um ihr Sortiment bewerben zu können, lassen Unternehmen von Fotografen in der Regel Produktbilder machen und erwerben für diese eine zweckgebundene Nutzungslizenz. Diese Fotos dürfen dann von keinem Dritten aus dem Werbematerial herauskopiert und für andere Zwecke verwendet werden. Die Lizenzen des Herstellers gelten schließlich nicht auch automatisch für deren Produkthändler.

3. Irrtum: Zeitungsartikel dürfen problemlos gestreut werden

Scans, Screenshots oder Fotos von Zeitungsartikeln zieren vielfach Webseiten oder Facebook-Beiträge. Doch auch bei der Nutzung von Zeitungsartikeln ist das Copyright zu berücksichtigen. Die Verlage sind in der Regel Rechtsinhaber der Texte. Ist der Artikel zusätzlich mit einem Bild versehen, riskiert man bei unerlaubter Nutzung eines Berichtes nicht nur die Abmahnung des Verlages für den Gebrauch des Textes, sondern auch noch die des Bildbesitzers wegen Bilderklaus.

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4. Irrtum: Das WWW ist eine große kostenlose Bilddatenbank

Bildersuche im Netz ist verführerisch einfach und ergiebig. Doch auch von Suchmaschinen ausgespuckte Bilder sind urheberrechtlich geschützt. In der Regel sind die Bildquelle und der Rechteinhaber nicht sofort ersichtlich und dennoch muss letzterer recherchiert und seine Konditionen für die Bildnutzung geklärt werden. Andernfalls droht schnell eine kostenpflichtige Abmahnung.

5. Irrtum: Lizenzen können problemlos weitergegeben werden

Wer ein Bild in Auftrag gibt und für dieses die Nutzungslizenz erwirbt, darf das Bild nicht automatisch an Dritte weitergeben. Copytrack hat jedoch die Erfahrung gemacht, dass häufig Unterlizenzen erteilt werden, ohne dass hierfür vorab mit dem Urheber des Bildes die Rechte geklärt wurden. Nutzt der Dritte dennoch die Bilder, die er ohne es zu wissen unerlaubt erhalten hat, haftet er und nicht der ursprüngliche Auftraggeber des Bildes.

6. Irrtum: Alles was umsonst ist, darf auch uneingeschränkt verwendet werden

Bilder, die beispielsweise mit der Creative Common Licence gekennzeichnet sind, sind zur Freude vieler tatsächlich kostenfrei verfügbar. Doch auch sie sind immer noch urheberrechtlich geschützt. Vor der Nutzung muss also geprüft werden, welche Bildangaben zu machen sind, ob eine Überarbeitung gestattet ist oder ob das Foto für gewerbliche Zwecke genutzt werden darf.

7. Irrtum: Urheberrechtsschutz gilt nicht für Privatpersonen

Hier liegt ein doppeltes Missverständnis vieler Bildnutzer vor: Nicht nur professionelle Fotografen, sondern auch Laien haben vom ersten Moment Urheberrechte an ihren Fotos. Jede einzelne Bildnutzung ist vorab mit ihnen zu klären.
Zweitens spielt es bei Bilderklau keine Rolle, ob ein Bild für private oder gewerbliche Zwecke verwendet wurde. Unerlaubte Nutzung kann immer eine Abmahnung nach sich ziehen. Eine große Ausnahme gilt für die Kopie zu privaten Zwecken. Diese ist im engen Rahmen zulässig, Kopien und Abzüge dürfen aber nicht verbreitet und etwa im Internet veröffentlicht werden.

8. Irrtum: Stockphotos können beliebig genutzt werden

Wer Stockbilder nutzen will, erwirbt eine bestimmte Lizenz (Standard oder Exclusive), welche für redaktionelle oder kommerzielle Nutzung unterschiedlich aussehen kann. Wird ein Stockbild beispielsweise auf einen Unternehmens-Blog geladen, so wird dieses schnell mit der redaktionellen Nutzung verwechselt. Da es sich jedoch um den Blog eines Unternehmens handelt und dieser für gewöhnlich zur Steigerung der Klickraten dient, muss eine kommerzielle Nutzungslizenz erworben werden. Beim Kauf einer Standardlizenz zur kommerziellen Bildverwendung ist zudem auch zu beachten, dass Stockbilder, die im Social Web verbreitet werden sollen, je nach Anbieter, eine bestimmte Reichweite nicht überschreiten dürfen. Copytrack empfiehlt, stets genau die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jedes einzelnen Anbieters von Stockbildern zu beachten, da diese nicht immer identisch sind.

9. Irrtum: Was alle machen, kann nicht verkehrt sein

Ungefragt ein Bild im Netz zu benutzen, nur weil dieses andere auch tun, schützt nicht vor Abmahnungen. Die Nutzungsrechte für ein Foto muss jeder für seine eigenen Zwecke immer selbst klären. Andernfalls macht man den Fehler anderer nur nach und begeht – wie diese vorher – Bilderklau.

10. Irrtum: eBay-Auktion sorglos mit Produktfotos bebildern

Wer für private eBay-Auktionen die Original-Produktfotos verwendet, riskiert die Abmahnung des Rechteinhabers. Wenn man ein Produkt kauft, erwirbt man schließlich nicht auch automatisch eine Lizenz an den Original-Produktbildern. Am besten nimmt man sich ein wenig Zeit und fertigt selbst Bilder an.

Quelle: Copytrack 

Text: / handwerksblatt.de

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