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Wer allzu sorglos WhatsApp nutzt, kann unter Umständen eine Abmahnung bekommen. (Foto: © rvlsoft/123RF.com)

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WhatsApp-Nutzer riskieren Abmahnungen

Nutzer von WhatsApp dürfen die Telefonnummern ihrer Kontakte nicht automatisch an das Unternehmen weiterleiten. Das entschied jetzt das Amtsgericht Bad Hersfeld.

Wer WhatsApp nutzt, stimmt der Weitergabe seines Smartphone-Adressbuchs automatisch zu, so sehen es die Nutzungsbedingungen des Unternehmens vor. Wer aber durch seine Nutzung von WhatsApp diese andauernde Datenweitergabe zulässt, ohne zuvor von seinen Kontaktpersonen aus dem eigenen Telefon-Adressbuch hierfür jeweils eine Erlaubnis eingeholt zu haben, begeht gegenüber diesen Personen eine deliktische Handlung und begibt sich in die Gefahr, von den betroffenen Personen kostenpflichtig abgemahnt zu werden, heißt es laut ARAG Experten in einem Urteil des Amtsgerichts Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, Az.: F 120/17 EASO). Der Beschluss ist rechtskräftig.

Solche Abmahnungen können mit hohen Kosten verbunden sein, warnt die Stiftung Warentest. Derzeit sei die Gefahr einer solchen Abmahnung aber "nur theoretischer Natur." Der Verbraucherzentrale Bundesverband erklärt dazu: "Wer nicht damit einverstanden ist, dass alle seine Kontakte an WhatsApp-Server übermittelt werden, kann sich nur von der App verabschieden und den Account in den Einstellungen löschen." Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, worauf man bei dem WhatsApp-Messenger achten soll, wie man seinen Account dort löscht und welche Alternativen es gibt.

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Foto: © rvlsoft/123RF.com

Text: / handwerksblatt.de

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