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Brandschutzschalter sind keine Pflicht

Das Baugewerbe erklärt, dass die neue DIN Norm zum Einbau von Brandschutzschaltern nicht verpflichtend ist.

"Wider besseren Wissens hat die Deutsche Kommission Elektrotechnik (DKE) auf ihrer Sitzung am 24. und 25. Oktober 2017 dafür votiert, die Übergangsfrist nicht um ein Jahr zu verlängern, sondern die Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung ab 18. Dezember 2017 verpflichtend zu machen. Das ist ein Skandal. Das nehmen wir nicht hin!" erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe (ZDB), Felix Pakleppa. "Durch die Vorgaben der DKE werden Bauherrn und bauausführende Betriebe verunsichert und bei einer Durchsetzung dieser Norm das Bauen ohne Not deutlich verteuert." Eine Verbesserung des Brandschutzes ließe sich deutlich kostengünstiger durch Rauchmelder erzielen, erklärte er.

Der ZDB fordert daher die Bauministerkonferenz und den Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) auf, gegenüber den beteiligten Normungsgremien bei der Deutschen Kommission Elektrotechnik klarzustellen, dass diese Norm nicht einseitig von der DKE in die Welt gesetzt werden kann.

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Auch keine Nachrüstpflicht

Pakleppa erklärte: "Wir bleiben bei unserer Rechtsauffassung: Es gibt derzeit keine gesetzliche Auflage zum Einbau von Brandschutzschaltern, weder bei Neubauten noch bei Modernisierungen. Es besteht auch keine Nachrüstpflicht. Im Unterschied zu Gesetzen sind DIN Normen per se nicht bindend. Rechtsverbindlich werden sie erst, wenn der Gesetzgeber ihre Einhaltung zwingend vorschreibt."

Man sei seit Sommer keinen Schritt weitergekommen, rügte der ZDB-Chef. Es fehlten weiterhin fundierte Nachweise, dass der Fehlerlichtbogen ein nennenswertes oder erhöhtes Brandrisiko darstelle. Außerdem hätten maßgebliche Fachkreise, wie der Arbeitskreis Technische Gebäudeausrüstung der ARGE BAU keinerlei Notwendigkeit für zusätzliche Einrichtungen gesehen. Auch der AMEV habe die Vorgabe der Deutschen Kommission Elektrotechnik für zu pauschal und undifferenziert angesehen. Ferner seien im zuständigen Normenausschuss die Fach- und Verkehrskreise bei der Erstellung der Norm nicht angemessen beteiligt. Baulicher Brandschutz liege nicht im Regelungsbereich einer DIN VDE Norm, sondern des DIN Normenausschuss Bau.

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Text: / handwerksblatt.de

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