Michael Bier, Jurist und Abteilungsleiter bei der Handwerkskammer Düsseldorf; Günther Jansen, Richter am OLG a.D. und Vorsitzender der Bauschlichtungsstelle der HWK Münster; Dr. Markus Peifer, Jurist beim Zentralverband des Deutschen Handwerks; Karl-Heinz Keldungs, Richter am OLG a.D. und Vorsitzender der Bauschlichtungsstelle der HWK Düsseldorf; Andreas Ehlert, Präsident der Handwerkskammer Düsseldorf (v.l.n.r.).

Michael Bier, Jurist und Abteilungsleiter bei der Handwerkskammer Düsseldorf; Günther Jansen, Richter am OLG a.D. und Vorsitzender der Bauschlichtungsstelle der HWK Münster; Dr. Markus Peifer, Jurist beim Zentralverband des Deutschen Handwerks; Karl-Heinz Keldungs, Richter am OLG a.D. und Vorsitzender der Bauschlichtungsstelle der HWK Düsseldorf; Andreas Ehlert, Präsident der Handwerkskammer Düsseldorf (v.l.n.r.). (Foto: © Wilfried Meyer)

Vorlesen:

"Waren die schon mal auf einer Baustelle?"

"Ein Drittel ist gelungen, bei einem Drittel muss man die Rechtsprechung abwarten, ein Drittel ist misslungen," so Experte Günther Jansen das neue Bauvertragsrecht auf einer Veranstaltung der HWK Düsseldorf.

"Früher war alles besser!" bedauerte Baurechtler Günther Jansen. Allerdings meinte er mit dieser Bemerkung nur die Tatsache, dass es am Ende der Veranstaltung kein Bier gab. Am 11. Oktober 2017 hielt der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht a.D. in der Handwerkskammer Düsseldorf vor rund 200 Handwerkern ein Referat über die Reform des Bauvertragsrechts

Positives Echo auf neues Mängelgewährleistungsrecht

Zum gelungenen Drittel zählten alle anwesenden Dozenten und Rechtsexperten das neue Mängelgewährleistungsrecht. Andreas Ehlert, Präsident der Handwerkskammer Düsseldorf, meinte in seinem Grußwort dazu: "Der Fortschritt ist manchmal eine Schnecke, aber auch eine Schnecke kommt voran." Denn die positiven Änderungen des Gesetzes kosteten viel Zeit und intensiven Einsatz der Handwerksorganisation, haben sich am Ende aber gelohnt.

"Die Reform ist ohne Wenn und Aber ein Erfolg", betonte Dr. Markus Peifer, Jurist beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in seinem Vortrag zum Ende der Haftungsfalle bei Materialfehlern. Das Handwerk habe sich gegen den Widerstand des Justizministeriums und der Handelslobby durchgesetzt. Ab 2018 erhalten nun Handwerker, die fehlerhaftes Material verbaut haben, ihre Aus- und Einbaukosten vom Händler erstattet – bisher blieben sie auf diesen Kosten sitzen. Falls Händler in ihren AGB die Haftung wieder komplett ausschließen wollten, sei dies unwirksam, meinte der ZDH-Jurist.

Geänderten AGB des Händlers widersprechen!

Peifers Tipps: "Achten Sie auf Änderungen in den ABG Ihrer Lieferanten! Bei Ausschluss oder Änderung der Haftung: Widersprechen Sie den AGB! Informieren Sie Ihre Handwerkskammer oder Innung." Im Gewährleistungsfall solle der Handwerker nicht gleich loslegen mit der Arbeit, sondern einen Kostenvoranschlag erstellen. "Einigen Sie sich im Vorfeld mit dem Lieferanten", ist sein Rat. Diese Tipps finden sich auch in dem neuen Leitfaden des ZDH zu diesem Thema.

Die Beweislast für den Materialfehler trage der Handwerker, wurde eine Frage aus dem Publikum beantwortet, bei Zweifeln solle man das Materialprüfungsamt einbeziehen. Jansen ergänzte: "Die Rügepflicht bei offensichtlichen Mängeln bleibt bestehen. Wer diese Mängel nicht unverzüglich rügt, muss die Kosten selber tragen – daran ändert auch das neue Recht nichts." Sein Tipp zum Haftungsausschluss per AGB: "Wenn die AGB des Händlers richtig unfair sind, muss der Handwerker ihnen nicht widersprechen, denn dann sind sie insgesamt unwirksam." 

Das könnte Sie auch interessieren:

Regelung zur Einstweiligen Verfügung misslungen  

Schlichtweg misslungen sei die neue Regelung zur Einstweiligen Verfügung, meinte der ehemalige Baurichter Jansen: "Das wird an den Gerichten heißlaufen!" Beim Verbraucherbauvertrag warnte er: "Vorsicht vor allzu vollmundigen Baubeschreibungen, denn die werden jetzt in den Vertrag einbezogen!"

Auch Karl-Heinz Keldungs, Richter am OLG a.D. und wie Jansen Vorsitzender der Bauschlichtungsstelle einer Handwerkskammer, bezeichnete viele Regelungen der Reform als "unglücklich". Sein Vortrag behandelte das umstrittene neue Anordnungsrecht des privaten Bauherrn. "Wie soll das gehen: 'Einvernehmen herstellen’? kritisierte er den Gesetzestext.

"Man setzt sich gemütlich beim Kaffee zusammen und redet? Waren die Gesetzgeber schon mal auf einer Baustelle?", wunderte er sich. Auch die schwammige Formulierung "angemessener Zuschlag" sei nicht hilfreich. "Was ist das? Die Sachverständigen werden sich freuen, aber ich weiß nicht, ob die dann alle ihre Arbeit schaffen werden", kommentierte Keldungs. 

Säulen eingerissen bei der VOB

Auch bei anderen Neuerungen sah er Nachholbedarf: "Der Gesetzgeber hat bei der VOB Säulen eingerissen", bedauerte der Experte. "Wer denkt: 'Ich vereinbare ja sowieso immer die VOB, also ist mir das Gesetz egal’, liegt leider falsch. Es steht eine Neuregelung der VOB an, sie muss dann ungefähr so aussehen wie das Gesetz, sonst hält sie einer Überprüfung nach AGB-Recht nicht Stand", blickte der Baurechtler in die Zukunft.

"Da das Gesetz aber nichts zum Thema Bauablaufstörungen sagt, wird hier die VOB noch eine Weile gelten." Auf die Frage eines Zuhörers, ob die VOB denn überhaupt noch vereinbar sei, antwortete Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Wehler, stellvertretender Vorsitzender der Bauschlichtungsstelle Düsseldorf: "Sich aus der VOB rauszusuchen, was man braucht, geht leider nicht mehr."

Am Ende des Abends resümierte Rechtsanwalt Rolf Zimmermanns vom Baugewerbeverband Nordrhein in seinem Schlusswort: "Gewollt haben wir nur die Reform des Mängelrechts, alles andere nicht!"

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: