VOB

Naht das Ende der VOB? Foto: © 06photo/123RF.com

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Bauhandwerk fordert: Hände weg von der VOB!

Betriebsführung

Die Pläne der Koalitionsarbeitsgruppen zum Vergaberecht sieht das Bauhandwerk kritisch. Sie bedeuten das Ende der bewährten VOB, mahnt der ZDB.

Der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa, warnt vor der Abschaffung der VOB, die die künftigen Koalitionsparteien planen. "Wir können uns nicht ernsthaft vorstellen, dass die neue Bundesregierung die von den fachkundigen Vergabeausschüssen erarbeiteten Vergaberegelungen durch eine Vergabeverordnung ersetzen möchte. Die in dem entsprechenden Papier der Koalitionsarbeitsgruppen enthaltene Formulierung lässt Schlimmstes befürchten." Mit diesen Worten kommentierte er die jüngst bekannt gewordenen Papiere. 

Pakleppa weiter: "Wer die VOB abschaffen möchte – und das wäre die Konsequenz einer solchen Vergabeverordnung – hat keine Ahnung von den Abläufen im öffentlichen Bau. Die VOB ist die Garantie für eine praxisgerechte und unbürokratische Vergabe in der Bauwirtschaft. Im dem rund 1.000 Seiten starken Werk beinhalten rund 900 Seiten die technischen Normen. Hier stellt sich die Frage, ob das Wirtschaftsministerium zukünftig sämtliche technische Normen regeln und in ein Gesamtwerk übernehmen möchte." 

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VOB hat hohe Akzeptanz

Der Aufbau des Vergaberechts mit der Gesetzesebene, der Verordnungsebene und den Vergabe- und Vertragsordnungen sei den Anwendern in der Praxis vertraut. Vor allem bei kleineren Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte – das seien rund 98 Prozent aller Vergaben im Baubereich – wenden Bund, Länder und Kommunen die VOB an. Grund hierfür sei, dass sie aktiv an der Erarbeitung der Regelwerke beteiligt waren. Die Akzeptanz des Vergaberechts in seiner derzeitigen Form werde durch den jetzigen Aufbau und die paritätische Besetzung der Vergabeausschüsse sichergestellt und könne nur im bestehenden System erhalten bleiben.

"Daher fordern wir die Koalitionäre auf, den entsprechenden Passus zu streichen und sich zum Erhalt der VOB im bewährten System zu bekennen", betont Pakleppa.

Text: / handwerksblatt.de

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