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Wichtige Änderung für die EÜR

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Das Bundesfinanzministerium hat den Vordruck für die Anlage EÜR für 2017 bekanntgegeben. Der Abschnitt für ungenutzte Investitionsabzugsbeträge fällt weg.

Für Selbstständige, die ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, gab es in der Anlage EÜR bisher die Möglichkeit zur Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen (IAB). Diese wurde im Vordruck für die Anlage EÜR zur Steuererklärung für 2017 entfernt, meldet das Bundesfinanzministerium (BMF). 

Wer also nicht wie geplant investiert hat und einen IAB rückgängig machen möchte, muss dies dem Finanzamt künftig "durch Übermittlung einer berichtigten Anlage EÜR für das Jahr anzeigen, in dem der Investitionsabzugsbetrag berücksichtigt wurde". Der Unternehmer oder sein Steuerberater muss also noch einmal eine Anlage EÜR für das Jahr abgeben, in dem der IAB beantragt wurde.

Dies gilt demnach auch für Investitionsabzugsbeträge, die in vor dem 1. Januar 2016 endenden Wirtschaftsjahren berücksichtigt wurden. "Wenn für Veranlagungszeiträume vor 2016 eine formlose Gewinnermittlung eingereicht wurde, wird es nicht beanstandet, wenn die Rückgängigmachung eines bis dahin berücksichtigten Investitionsabzugsbetrags  (für das Abzugsjahr und evtl. Folgeänderungen) formlos erklärt wird", heißt es in dem entsprechenden BMF-Schreiben

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Text: / handwerksblatt.de

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