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Auch Reparaturen sollen absetzbar sein

Das Umweltbundesamt fordert, dass Reparaturen von Haushaltsgeräten steuerlich absetzbar sein sollen. Und zwar auch dann, wenn der Handwerker sie in seinem Betrieb repariert.

Auch Reparaturen außerhalb des Haushalts sollten steuerlich absetzbar sein. Dies schlägt das Umweltbundesamt (UBA) vor. "Wenn der Handwerker ins Haus kommt und die Waschmaschine oder den Fernseher schon vor Ort reparieren kann, ist das steuerlich absetzbar. Dasselbe sollte gelten, wenn er das Gerät zur Reparatur mitnehmen muss", sagt Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA. 

Dem Umweltbundesamt ist gegen die Wegwerfkultur und hat einen 7-Punkte-Plan vorgelegt. Die steuerliche Absetzbarkeit der Reparatur von Haushaltsgeräten im Handwerksbetrieb ist einer davon. Kurze Produktlebensdauern und kurze Produktnutzung seien eine Belastung für die Umwelt. "Nicht zuletzt wachsen die Abfallberge durch die vielen früher entsorgten Konsumprodukte", heißt es. Deshalb will man eine lange Produktlebensdauer und die Reparatur stärken.

Das sind die sieben Forderungen (Quelle: UBA):

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1. Längere Haltbarkeit und einfachere Reparierbarkeit: Mindestanforderungen für Reparierbarkeit und Langlebigkeit unter der EU -Ökodesign-Richtlinie umsetzen
2. Angaben zu Reparierbarkeit und Reparaturservices sowie Verfügbarkeit von Ersatzteilen bei Produktkauf
3. Verpflichtende Garantieangabe für Produkte
4. Zugang zu Reparaturanleitungen, Ersatzteilen und Diagnosesoftware für unabhängige Reparaturbetriebe sicher stellen
5. Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Reparaturdienstleistungen
6. Steuerliche Absetzbarkeit von Reparaturen auch außerhalb des Haushalts
7. Stärkung der Wertschätzung für Produkt

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Text: / handwerksblatt.de

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