Viele unseriöse Anbieter, versuchen mit Eintragungen in Branchenregistern, an leichtes Geld zu kommen. Eine schwarze Liste gibt Auskunft.

Viele unseriöse Anbieter, versuchen mit Eintragungen in Branchenregistern, an leichtes Geld zu kommen. Eine schwarze Liste gibt Auskunft. (Foto: © arcady31/123RF.com)

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"Schwarze Liste" der Branchenregister

Immer wieder wird vor der Abzocke mit dubiosen Branchenverzeichnissen gewarnt. Eine Liste mit bekannten schwarzen Schafen veröffentlicht der Bundesanzeiger jetzt kostenlos im Internet.

Auch Handwerkbetriebe sind regelmäßig die Opfer: Hinter den Formularen unseriöser Brancheneinträge, verborgen im Kleingedruckten, verstecken sich häufig langfristige Verträge und unangemessen hohe Kosten ohne Mehrwert.

Eine Liste mit einschlägig bekannten Anbietern hat der Bundsanzeiger Verlag kostenlos online veröffentlicht. Wer also demnächst ein Fax-Formular erhält, sollte zuerst einen Blick darauf werfen und sehen, mit wem er es zu tun hat. Getäuschten Betrieben rät der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), sich unverzüglich an die zuständige Handwerkskammer oder Innung zu wenden.

Unseriöse Angebote haben ein ähnliches Schema:

  • Die Betriebe erhalten mit der Post ein unscheinbar oder amtlich wirkendes Formular,
  • sie werden aufgefordert, entweder ein leeres Adressfeld mit ihren Firmendaten auszufüllen, ein mit vollständigen Daten des Betriebes bereits ausgefülltes Adressfeld zu bestätigen oder
  • nichtzutreffend eingetragene Daten zu korrigieren und das Formular zurückzusenden.
  • Die Erhebung oder. Bestätigung der Firmendaten ist angeblich erforderlich, um die Firma in ein Branchenverzeichnis einzutragen.
  • Die Kosten für die Eintragung sind auf den ersten Blick nicht zu erkennen.

Nicht zahlen!

Betroffene Betriebe sollten die geforderte Summe nicht zahlen. Gegen einen Mahnbescheid sollte Widerspruch eingelegt und der Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten werden. Hilfe bietet der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (E-Mail: mail@dsw-schutzverband.de, Tel.: 06172/12150, Fax: 06172/84422). Dort kann man nachfragen, ob bereits Urteile gegen den Forderungssteller ergangen sind.

Text: / handwerksblatt.de

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