Foto: © Mark Agnor/123RF.com

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Abzocke mit scheinbar amtlicher Aufmachung

Vorsicht Abzocke: Betrüger versuchen als "Deutsches Firmenregister" mit scheinbar amtlicher Aufmachung Unternehmer um ihr Geld zu bringen.

Bereits im März 2013 hatte die Handwerkskammer des Saarlandes vor der gleichen Vorgehensweise, damals jedoch durch den Anbieter "Europäisches Zentralregister zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern" informiert. Nun wird erneut versucht, Gewerbetreibenden durch Formulare in amtlicher Aufmachung und unter Hinweis auf gesetzliche Vorschriften das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Anbieter ohne amtlichen Hintergrund

Es handelt sich hier nun um den Anbieter "Deutsches Firmenregister zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteuer-Identifikationsnummern", der jedoch keinerlei amtlichen Hintergrund hat und hinter dem sich die DR Verwaltung AG in Bonn verbirgt. Der Vorstandsvorsitzende dieser AG ist ein Herr Serdal Congar, der gleichzeitig auch Vorstandsvorsitzender der DBP Verlag AG ist. Die DBP Verlag AG ist auch die Domaininhaberin der Internetseite "www.ustid-nr.de". Es besteht hier ein Geflecht von Firmen, das kaum noch zu durchschauen ist. Vor den dubiosen Eintragungsangeboten der "DBP Verlag AG – Das Branchenbuch" hatte die HWK bereits auf ihrer Homepage gewarnt.

Vermeintliche GesetzesänderungBetroffene saarländische Handwerksbetriebe können sich an das Justitiariat der Handwerkskammer des Saarlandes unter Telefon: 0681/5809203 wenden.

Im kleingeschriebenen Fließtext wird erst einmal über eine Gesetzesänderung im Steuerrecht berichtet und danach erst kommt – gut versteckt – der Hinweis bezüglich einer kostenpflichtigen Online-Datenbank-Eintragung für mindestens zwei Jahre für jährlich 398,88 Euro. Es handelt sich eindeutig um eine sinnlose und keinesfalls amtlich erforderliche Eintragung in einer dubiosen Online-Datenbank, die Ihnen wirklich gar nichts bringt, außer Ärger und Kosten. Wer kein Geld zu verschenken hat, sollte dringend die Finger davon lassen.

Bei Unsicherheit: Internet-Recherche durchführen

Sofern Unsicherheit darüber besteht, ob es sich bei einem solchen Aufforderungsschreiben um Bauernfängerei oder Abzocke handelt, sollte zuerst eine Internet-Recherche durchführen. Über Google erhält man zügig entsprechende Suchergebnisse (Forenbeiträge von Geschädigten, Portale, auf denen vor Abzock-Methoden gewarnt wird etc.) – wie auch in diesem Falle.

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Text: / handwerksblatt.de