Schon im März und April kann die UV-Strahlung stark sein. Klären Sie Ihre Mitarbeiter über Risiken und Schutzmaßnahmen auf. Die Berufsgenossenschaften geben Tipps.

Schon im März und April kann die UV-Strahlung stark sein. Klären Sie Ihre Mitarbeiter über Risiken und Schutzmaßnahmen auf. Die Berufsgenossenschaften geben Tipps. (Foto: © artishokcs/123RF.com)

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Schutz vor Sonnenbrand

Betriebsführung

Der Sommer ist da und Arbeitgeber sollten daran denken, ihre Beschäftigten auf die Gefahren eines Sonnenbrands hinzuweisen. Das raten Experten!

Wer im Freien arbeitet, ist besonders gefährdet, einen Sonnenbrand zu bekommen. Für Arbeitgeber ist es deshalb gesetzliche Pflicht, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und ihre Beschäftigten über die möglichen Gefahren von UV-Strahlung und zu viel Hitze mittels einer Unterweisung aufzuklären. Experten von der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM), der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) und der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) geben wertvolle Tipps, was sie dabei beachten müssen.

Top-Prinzip anwenden

Bei der Gefährdungsbeurteilung für Sonnenstrahlung gilt das "TOP-Prinzip": Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen haben Vorrang vor persönlichen Schutzmaßnahmen. Die BGHM-Experten raten, sich hoher UV-Strahlung – beispielsweise zur Mittagszeit – möglichst gar nicht erst auszusetzen.

Risiken und Schutzmaßnahmen nennen

In einer Unterweisung zum Thema "Sonnenstrahlung" müssen Arbeitgeber die Beschäftigten auf Gefährdungen und die zugehörigen Schutzmaßnahmen hinweisen. So kann UV-Strahlung zu Sonnenbränden führen, sie lässt die Haut altern und kann Hautkrebs verursachen. Darüber hinaus kann die Einnahme bestimmter Medikamente zu erhöhter Lichtempfindlichkeit führen, weshalb Sonne gemieden werden sollte. Auch darauf sollten Arbeitgeber hinweisen. Schließlich sollte im Rahmen der Unterweisung erklärt werden, welche Schutzmaßnahmen anzuwenden sind und welche arbeitsmedizinische Vorsorge durchgeführt wird.

Schutzmaßnahmen von März bis September

Bei einem täglichen Aufenthalt von mindestens einer Stunde zwischen 11 und 15 Uhr in der Sonne sollten technische Schutzmaßnahmen von März bis September eingesetzt werden. Wie hoch die tagesaktuelle UV-Belastung ist, erfahren Beschäftigte über den UV-Index (kurz UVI), der täglich vom Deutschen Wetterdienst veröffentlicht wird. Da schon im März oder Anfang April hohe UVI-Werte eintreten können, empfehlen die BGHM-Experten, Maßnahmen wie Sonnenschirme oder Abdeckungen nicht erst im Hochsommer einzusetzen.

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Die BG BAU steuert folgende fünf Tipps bei: Sonne meiden und möglichst Schatten aufsuchen, beim Arbeiten auf langärmelige Kleidung und eine Kopfbedeckung mit Nacken- und Ohrenschutz achten, UV-Schutzcreme verwenden und regelmäßig zur Hautkrebs-Vorsorge gehen. Weitere Informationen finden Interessierte auf der Website der BG BAU.

Auch die BGHM hat für ihre Mitgliedsbetriebe wichtige Informationen und Tipps online zusammengefasst ebenso wie die BG ETEM.

Diesen technischen Schutz gibt es

Für stationäre Arbeitsplätze zählen Kabinen für Aufsichts- und Verkaufstätigkeiten zu technischen Schutzmaßnahmen. Mobile Arbeitsplätze können durch Sonnenschirme oder Sonnensegel zeitlich befristet geschützt werden. Die verwendeten Textilien sollten nachweislich vor UV-Strahlung schützen, was mit einem Textilsiegel kenntlich gemacht wird. Allerdings entfaltet sich die Schutzwirkung immer nur direkt im Kernschatten unter dem Schirmstoff und nimmt zu den Rändern hin ab. Zudem gibt es bei kleinen Sonnenschirmen je nach Sonnenstand keine Möglichkeit, sich im Schatten des Schirms zu bewegen. Auch Fahrzeugkabinen gehören zu den technischen Schutzmaßnahmen. Diese Maßnahmen können mit organisatorischen kombiniert werden, so können zum Beispiel in Fahrzeugen mit Sitzbänken Pausen und Teambesprechungen geschützt am Einsatzort durchgeführt werden.

Das sind organisatorische Schutzmaßnahmen

Arbeitsplanung, Arbeitsbeginn, Tätigkeitswechsel, rotierende Arbeitsaufgaben, Schichtplanung, Pausengestaltung und die "Unterweisung" gehören zu den organisatorischen Schutzmaßnahmen, sofern sie die Sonnenbrandgefahr berücksichtigen. Beschäftigte, die im Freien arbeiten, sollten beispielsweise um die Mittagszeit besser im Innenraum arbeiten, wenn möglich. Mit geschickter Arbeitsplanung können Arbeitgeber dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter der Sonne so wenig wie möglich ausgesetzt sind. Wichtig ist zudem, sich während der Arbeitspausen im Schatten aufzuhalten. Doch nur wenn die Mitarbeiter umfassen über die Gefährdungen und Schutzmaßnahmen informiert sind, können sie die entsprechenden Maßnahmen konsequent umsetzen.

Möglichst früh mit der Arbeit beginnen

In den Morgen- und Abendstunden ist die Intensität der UV-Strahlung nachweislich deutlich geringer als in der Mittagszeit. Wer früh beginnt, setzt sich zudem nicht so großer Hitze aus, denn das Temperaturmaximum wird erst nach dem Sonnenhöchststand erreicht.

UV-Index beachten

Der UV-Index beschreibt die sonnenbrandwirksame solare Bestrahlungsstärke, sie reicht vom Wert 1 für geringe Gefährdung bis Wert 11 für extreme Gefährdung. Der Index wird an zehn verschiedenen Standorten in Deutschland ermittelt und unter anderem vom Deutschen Wetterdienst sowie dem Bundesamt für Strahlenschutz als Vorhersage für den aktuellen Tag veröffentlicht.

Auch das Eincremen der Haut schützt den Berufsgenossenschaften zufolge zeitweilig vor Sonnenbrand. Sie warnen jedoch davor, dass DNA und Elastizität der Haut trotz Sonnencreme geschädigt werden kann. Wichtiger sei, die Zeiten in der Sonne zu reduzieren oder langärmlige Schutzkleidung sowie eine Kopfbedeckung oder – auf Baustellen – einen Helm mit Nackenschutz zu tragen.

Unbedeckte Körperteile sollten eingecremt werden, wobei sich der notwendige Lichtschutzfaktor nach dem jeweiligen Hauttyp richtet: Laut BG ETEM kann ein hellhäutiger, blonder, blauäugiger Hauttyp mit einer Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor 30 einen Sonnenschutz von zehn Minuten auf 300 Minuten verlängern. Das sei jedoch nur ein Richtwert, da beispielsweise in der  Mittagshitze die Strahlung besonders hoch sei. Die BG BAU rät, Cremes mit einem Lichtschutzfaktor von mindestens 30, besser noch 50 zu verwenden. Nachcremen nach starkem Schwitzen oder Wasserkontakt ist der BG ETWM zufolge sinnvoll, verlängert aber den Sonnenschutz nicht mehr als den ursprünglich ermittelten Tageswert. Die Haut müsse sich nach der Sonneneinstrahlung erst erholen.

Praktische Memocard

Viele praktische Tipps zum Sonnenschutz bietet die Memocard der BG ETEM. Dank des kleinen Visitenkartenformats passt sie in praktisch jede Tasche. "Am besten direkt bestellen, einstecken und immer mal wieder draufschauen, bevor man beginnt, im Freien zu arbeiten", empfiehlt Christian Sprotte, Pressesprecher der BG ETEM.

Die Memocard bringe wichtige Tipps zum Sonnenschutz gut auf den Punkt. Die Memocard kann kostenlos als PDF heruntergeladen oder als gedrucktes Exemplar kostenpflichtig bestellt werden. Der Preis beträgt 0,50 Euro pro Stück. Bei der BG ETEM versicherte Unternehmen erhalten bis zu 30 Exemplare kostenfrei. Andere Besteller zahlen zusätzlich 3,50 Euro Versandkosten.

Hautkrebs-Erkrankungen nehmen zu

Die BG BAU weist darauf hin, dass die Zahl UV-bedingter Hautkrebs-Erkrankungen dem Bundesamt für Strahlenschutz zufolge seit Jahren zunimmt. Besonders gefährdet sind Beschäftigte, die viel im Freien arbeiten. Sie erkranken häufiger an weißem Hautkrebs als andere Beschäftigte. Besonders schützen sollten sich deshalb Beschäftigte der Bauwirtschaft und baunaher Dienstleistungen, wie der Gebäudereinigung. Seit Aufnahme in die Liste der Berufskrankheiten im Jahr 2015 ist der weiße Hautkrebs laut BG BAU die häufigste angezeigte Berufskrankheit.

Quellen: BG ETEM; BG BAU; BGHM

Text: / handwerksblatt.de

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