Dieselfahrverbot, Urteil, Köln, Bonn

Diesel dürfen bald auch nicht mehr durch Köln und Bonn fahren. (Foto: © Bartolomiej Pietrzyk/123RF.com)

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Diesel-Fahrverbote in Köln und Bonn ab 2019

Das Verwaltungsgericht Köln verlangt in seinem Urteil vom 8. November, dass das Land NRW Fahrverbote in Köln und Bonn verhängt – für Diesel und Benziner.

Das Land NRW muss die Luftreinhaltepläne der Städte so fortschreiben, dass künftig der Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickoxid pro Kubikmeter Luft eingehalten wird. Um das zu erreichen, sollen auch Fahrverbote verhängt werden. In Köln betrifft das die gesamte grüne Umweltzone, das Verbot soll ab April 2019 für Euro-4-Diesel und ältere gelten sowie für Benziner der Klassen Euro 1 und 2. Ab September 2019 sind auch Dieselautos der Klasse Euro 5 betrofffen. 

In Köln lag der Jahresmittelwert 2017  auf dem Clevischen Ring bei 62 Mikrogramm Stickoxid, auf der Justinianstraße und der Aachener Straße/Weiden bei 50, auf dem Neumarkt bei 47 und auf der Luxemburger Straße bei 46 Mikrogamm.

In Bonn sollen ab April 2019 Euro-5-Diesel von der Reuterstraße verbannt werden, Euro-4-Diesel von der Straße Belderberg sowie von beiden Strecken Benzinautos der Klassen Euro 1 und 2. Der Jahresmittelwert lag auf der Reuterstraße 2017 bei 47 Mikrogramm Stickoxid und am Belderberg 2016 bei 42 Mikrogramm.

Die Landesregierung kündigte an, dass sie Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen wird.Wichtige Fragen und Antworten zum Thema Diesel-Fahrverbote finden Sie hier.

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Handwerk kritsiert falsche Messungen

„Die Fahrverbote in Köln und Bonn sind unverhältnismäßig“, erklärte dazu Dr. Ortwin Weltrich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln. Die Urteile träfen das Handwerk massiv, es gehe um bis zu 60.000 Dieselfahrzeuge im Kammerbezirk. Außerdem seien die Methoden zur Abgasmessung nicht korrekt gewesen. Daher habe die HWK eigene Messungen durchgeführt, die deutlich niedrigere Stickoxid-Belastungen ergeben hätten.

Unterdessen ist das Bundesgesetz, das die Stickoxid-Grenzwerte auf 50 Mikrogramm anheben sollte, noch nicht wie geplant vom Bundeskabinett vorgelegt worden. Viele Juristen hätten Bedenken wegen eines Verstoßes gegen Europarecht, hieß es in der Verhandlung vor dem Kölner Verwaltungsgericht. Auch der Vorsitzende Richter Michael Huschens bezweifelte, dass ein deutsches Gesetz eine EU-Richtlinie außer Kraft setzen könne. 

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 8. November 2018, Az. 13 K 6682/15 (Bonn) und 13 K 6684/15 (Köln)

In welchen Städten Diesel-Fahrverboten gelten oder kommen, lesen Sie hier.

 

Text: / handwerksblatt.de

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