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Risiko Generationswechsel

Betriebsführung

In vielen Betrieben stand zum Jahreswechsel die Unternehmensübergabe an. "Wie der Stabwechsel steuerlich behandelt wird, ist leider auch Ende 2018 nicht klar", kritisiert der DIHK.

Im neuen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz gibt es immer noch viele unklare Formulierungen, die unterm Strich Mehrbelastungen für die Unternehmensnachfolger bringen können. Das Gesetz gibt es seit Ende 2016, also über zwei Jahre.

"Trotzdem fehlen weiterhin die Richtlinien mit den notwendigen Ausführungsregelungen", bedauert der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), die Dachorganisation der IHKs. Damit bestünde noch immer keine Rechtssicherheit für eigentümer- und familiengeführte Unternehmen sowie ihre Nachfolger. "Die Probleme, die tatsächliche Erbschaft- oder Schenkungsteuerlast zu ermitteln, sind deshalb groß."

"Die positiven Punkte der Neuregelung drohen zu verpuffen"

Immerhin sei im neuen Erbschaftsteuerrecht die Bewertung von Unternehmen realistischer gestaltet. Bei dem häufig angewendeten "Vereinfachten Ertragswertverfahren" wurde der entscheidende Multiplikator des durchschnittlichen Jahresertrags von knapp 18 auf 13,75 gesenkt. "Das führt die der Besteuerung zugrundeliegenden Unternehmenswerte zumindest etwas näher an die Praxis heran", schreibt der Verband.

Andere positive Aspekte der Neuregelung würden allerdings verpuffen. Das gelte unter anderem für die Berücksichtigung der für Familienunternehmen typischen Verfügungsbeschränkungen.

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Das heißt: Sind die Entnahme von Gewinnen und die Abfindungen beim Ausscheiden eines Gesellschafters vertraglich begrenzt, kann ein Abschlag von bis zu 30 Prozent auf den Wert des begünstigten Betriebsvermögens vorgenommen werden.

Das Problem: Der Gesetzestext für die maximal mögliche Gewinnentnahme wurde nicht präzise ausformuliert und ist deshalb in der Praxis kaum anwendbar, meint der DIHK. Unklar bleibe deshalb, wie der "steuerrechtliche Gewinn" zu bestimmen ist. "Die meisten Gesellschaftsverträge beziehen sich selbst nicht auf diese Abgrenzung, sondern naheliegenderweise auf den handelsrechtlichen Gewinn."

Betriebe brauchen Rechtssicherheit

Die Finanzverwaltung müsse in solchen und anderen Fragen endlich Rechtssicherheit schaffen. Ebenfalls offen sei, wie Umschichtungen bei Unternehmensverbünden zu behandeln sind.

Ein weiteres Problem: Manche Nachfolger werden gezwungen sein, einen Teil des Vermögens zu veräußern, um die nach der Neuregelung anfallende Erbschaftsteuer zahlen zu können.Bei Veräußerungen fallen aber Ertragsteuern an. Werden diese Belastungen bei der Festsetzung der zu zahlenden Erbschaftsteuer berücksichtigt?

So gebe es noch viele unbeantwortete Fragen, die die Freude über die Übernahme eines Unternehmens trüben können, meint der DIHK. Unter dem Strich müsse damit gerechnet werden, dass Nachfolger durch die Neuregelungen insgesamt steuerlich stärker belastet werden.  

 Quelle: DIHK

Text: / handwerksblatt.de

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