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Datenverarbeitung: Neuer Leitfaden soll KMU helfen

Seit Ende Mai gelten in der Europäischen Union neue Regeln für den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten. Die EU-Kommission erklärt in einem Leitfaden für KMU, wie sie anzuwenden sind.

Für den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten gelten seit Ende Mai neue Vorschriften. Damit können Daten europaweit ohne Beschränkungen gespeichert und verarbeitet werden. Die Europäische Kommission erklärt kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in einem Leitfaden, wie die neuen Regeln anzuwenden sind. Zusammen mit der Datenschutz-Grundverordnung‚ die seit einem in Kraft ist‚ soll die neue Verordnung bietet die neue Verordnung ein stabiles rechtliches und wirtschaftliches Umfeld für die Datenverarbeitung bieten.

Neue Dienstleistungen dank neuer Regeln?

Demnach dürfen EU-Mitgliedstaaten keine ungerechtfertigten Rechtsvorschriften einführen, die eine Speicherung von Daten ausschließlich im Inland vorschreiben. Mit den neuen Regeln soll es für KMU und Start-ups einfacher werden, neue Dienstleistungen zu entwickeln, die besten Angebote von Datenverarbeitungsdiensten im Binnenmarkt zu nutzen und grenzüberschreitend tätig zu werden.

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Anforderungen der Selbstregulierung

Der Leitfaden enthält Beispiele zur Anwendung der Vorschriften, wenn ein Unternehmen Datensätze verarbeitet, die sowohl aus personenbezogenen als auch aus nicht personenbezogenen Daten bestehen. Außerdem enthalten: eine Liste der Grundsätze des freien Datenverkehrs und des Verbots der Datenlokalisierungsauflagen sowohl im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung als auch der Verordnung über den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten und die festgelegten Anforderungen an die Selbstregulierung.

"Die heute veröffentlichten Leitlinien schaffen nun vollständige Klarheit darüber, wie der freie Verkehr nicht personenbezogener Daten auf der Basis unserer strengen Vorschriften für den Schutz personenbezogener Daten ablaufen kann", sagte der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Kommissar, Andrus Ansip. Bis 2025 dürfte die Datenwirtschaft rund 544 Milliarden Euro generieren. "Dieses riesige Potenzial ist jedoch begrenzt, wenn Daten nicht frei zirkulieren können."

Die neue Verordnung gilt seit dem 28. Mai. Die Vorschriften für den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten stehen mit den geltenden Vorschriften für den freien Verkehr und die Übertragbarkeit personenbezogener Daten in der EU im Einklang. Die neuen Regeln …

… gewährleisten den freien grenzüberschreitenden Datenverkehr: Die neuen Vorschriften, die Datenlokalisierungsauflagen verbieten, bilden einen Rahmen, in dem Daten EU-weit gespeichert und verarbeitet werden können. Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission etwaige verbleibende oder geplante Datenlokalisierungsauflagen mitteilen, die dann ihrerseits prüft, ob sie gerechtfertigt sind. Beide Verordnungen werden zusammen den freien Verkehr aller – personenbezogenen und nicht personenbezogenen – Daten ermöglichen und so einen gemeinsamen europäischen Datenraum schaffen. Bei gemischten Datensätzen finden die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung für den freien Datenverkehr auf die personenbezogenen Daten des Datensatzes Anwendung, während der Grundsatz des freien Datenverkehrs nicht personenbezogener Daten für den entsprechenden nicht personenbezogenen Teil des Datensatzes gilt.

… gewährleisten die Verfügbarkeit von Daten für ordnungspolitische Kontrollzwecke: Die Behörden werden in der Lage sein, zu Prüf- und Aufsichtszwecken auf Daten innerhalb der ganzen EU zuzugreifen, unabhängig davon, wo diese gespeichert oder verarbeitet werden. Die Mitgliedstaaten können Sanktionen gegen Nutzer verhängen, die nach Aufforderung durch eine zuständige Behörde den Zugriff auf in einem anderen Mitgliedstaat gespeicherte Daten verweigern.

… unterstützen die Erarbeitung von Verhaltensregeln für Cloud-Dienste, um bis Ende November 2019 den Wechsel zwischen Cloud-Diensteanbietern zu erleichtern. Dadurch wird der Markt für Cloud-Dienste flexibler und die Datendienste in der EU werden erschwinglicher.

Quelle: EU-Kommission

Text: / handwerksblatt.de

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