Gehörschutz, Lärm

Für das Arbeiten an Maschinen in der Werkstatt ist ein Gehörschutz unerlässlich. (Foto: © auremar/123RF.com)

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Lärm vermeiden am Arbeitsplatz – so geht's!

Betriebsführung

Ob in der Werkstatt oder im Büro der Geschäftsführung: Lärm nervt nicht nur, er kann sogar regelrecht krank machen. Es geht auch leiser!

Lärm stört nicht nur die Konzentration, er stresst, kann Auswirkungen auf den Blutdruck haben und unter Umständen sogar das Gehör irreparabel schädigen. Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) gibt einige Tipps, wie sich schädigender Krach mindern oder vermeiden lässt, oder wie sich Mitarbeiter davor schützen können.

Im Büro 

Im Büro sollte der Schallpegel höchstens zwischen 40 und 50 dB(A) liegen, was etwa einem Flüstern entspricht. Konzentriertes Arbeiten ist dann möglich. Um diese Ruhe zu gewährleisten sollten man auf folgende Bedingungen achten:

  •  Schallquellen wie Klimaanlage oder laute PC-Lüftung im Raum vermeiden.

  • Auf eine gute Schalldämmung achten, damit vertrauliche Telefonate oder Gespräche nicht nach außen gelangen.

  • Wer Videokonferenzen abhält oder viel über die Freisprechanlage telefoniert, sollte dafür sorgen, dass der Schall im Raum gut absorbiert wird, denn Mikrofone übertragen alle Geräusche, auch das Echo des Raums. Abhilfe schafft eine Akustikdecke. Sollte das Büro nicht besonders groß sein, können darüber hinaus schallabsorbierende Wandelemente genutzt werden.

In der Werkstatt

In der Werkstatt kann laut BGHM eine Lärmbelastung von 80 bis 85 dB(A) auftreten, was für das Gehör gefährlich werden kann, denn das entspricht dem Lärm einer Hauptverkehrsstraße. Wer diesem Geräuschpegel längere Zeit ausgesetzt ist, bei dem sind die Ressourcen des Gehörs, beziehungsweise Innenohrs, schnell aufgebraucht.

Hat der Mitarbeiter ausreichend Zeit, sein Gehör danach zu schonen und sich von der Lärmbelastung zu erholen, minimiert er das Risiko, einen lebenslangen Gehörschaden zu erleiden. Besonders stark ist die Belastung in der Werkstatt, wenn Maschinen zum Einsatz kommen.

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Das müssen Arbeitgeber beachten, um ihre Mitarbeiter zu schützen:

  • Um in der Gefährdungsbeurteilung wie vorgeschrieben die Gefährdungen durch Lärm berücksichtigen zu können, ist es notwendig, die Lärmbereiche fachkundig zu ermitteln. 

  • Der Schall das von der Decke und den Wänden nicht komplett reflektiert werden, sondern muss zu mindestens 30 Prozent absorbiert werden, damit der Lärm begrenzt wird. 

  • Der Schallpegel muss laut BGHM bei Verdopplung des Abstandes zur Schallquelle um mindestens vier dB(A) abnehmen.

  • Der Arbeitgeber muss die Beschäftigten über die Gefahren des Lärms ausreichend informieren.

  • Der Betriebsinhaber muss den Beschäftigten zudem kostenlos einen Gehörschutz zur Verfügung stellen und eine Vorsorgeuntersuchung anbieten.

In der Stahlbauhalle

Für die Arbeiten in einer Stahlbauhalle sind die Anforderungen noch höher, denn hier ist das Gehör bei einem Schallpegel von 85 bis 100 dB(A) nicht nur durch Dauerlärm einem Risiko für eine Schädigung ausgesetzt. Die Berufsgenossenschaft weist darauf hin, dass bereits ein einzelner Schlag mit einem zehn Kilo-Hammer auf eine Stahlplatte bei Beschäftigten zu einem sofortigen lebenslangen Gehörschaden führen kann, denn dieser extrem laute Schlag kann zu einem Knalltrauma führen.

Dementsprechend sind die gesetzlichen Vorgaben beim Arbeiten in Stahlbauhallen besonders umfangreich und streng. Über die bereits genannten Vorgaben, die Betriebsinhaber beim Schutz für das Arbeiten in der Werkstatt beachten müssen, gelten folgende Regeln:

Text: / handwerksblatt.de

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