Felix Pakleppa ist Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes. Er sagt: "Den mittelständischen Unternehmen der Bauwirtschaft, die rund 80 Prozent des Wohnungsbaus in Deutschland leisten, wird so die Ausweitung ihrer Kapazitäten erleichtert." (Foto: © ZDB)

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Mietwohnungsbau: Sonderabschreibung kommt

Die Sonderabschreibung im Mietwohnungsbau kommt. 28 Prozent können Investoren absetzen. Das Baugewerbe fordert eine dauerhafte Erhöhung der linearen AfA.

Private Investoren, die Mietwohnungen bauen, bekommen jetzt Planungssicherheit. Der Bundesrat hat den Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau zugestimmt. Der Bundestag hatte die Neuregelungen schon im Dezember 2018 verabschiedet. 

Privaten Investoren können fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung bei der Steuer geltend machen. Und das zusätzlich zur bereits geltenden linearen Sonderabschreibung über zwei Prozent. Die Sonderabschreibung ist befristet auf vier Jahre.

In den ersten vier Jahren können sie so insgesamt 28 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten steuerlich abschreiben.

Voraussetzung: Keine Ferienwohnung und keine Luxuswohnung

Keine Luxuswohnungen: Der Gesetzgeber verlangt aber, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen. So will man den Bau bezahlbarer Mietwohnungen anregen. 

Keine Ferienwohnungen: Weitere Voraussetzung für die Sonderabschreibung: Die neuen Wohnungen dürfen nicht als Ferienwohnungen (unter-)vermietet werden. Sie müssen also dauerhaft bewohnt sein.

Vorgesehen sind darüber auch Steuerbegünstigungen für Investitionen in bestehende Gebäude. Auch sie greifen nur, wenn sie zu neuem Wohnraum führen.

Mittelständische Bauunternehmen können ihre Kapazitäten erweitern

"Die Sonderabschreibung ist überfällig gewesen", kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe (ZDB), Felix Pakleppa, die Zustimmung des Bundesrates. In Teilen des Landes sei die Lage auf dem Wohnungsmarkt angespannt.

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Daher begrüße man solche Investitionsanreize. "Den mittelständischen Unternehmen der Bauwirtschaft, die rund 80 Prozent des Wohnungsbaus in Deutschland leisten, wird so die Ausweitung ihrer Kapazitäten erleichtert."

Der ZDB fordert aber, spätestens nach Ablauf der befristeten Sonderabschreibung die lineare AfA dauerhaft zu erhöhen. Pakleppa: "Die baupolitischen Herausforderungen gehören zu den großen Aufgaben dieser Dekade und müssen über langfristige Maßnahmen gestützt werden."

Text: / handwerksblatt.de

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