Fahrverbot

Wer darf noch in die Stadt fahren? Der Verkehr wird demnächst automatisiert überwacht, um Fahrverbots-Sünder zu ertappen. (Foto: © Brian Jackson/123RF.com)

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Datensichere Überwachung von Diesel-Fahrverboten

Die Bundesregierung will bei der Kontrolle von Fahrverboten das geltende Datenschutzrecht einhalten. Personenbezogene Daten sollen geschützt bleiben, erklärt sie auf Anfrage.

Zur Überwachung von Fahrverboten darf nach Aussage der Bundesregierung laut dem Entwurf des neuen Straßenverkehrsgesetzes "nur das Standbild des Fahrzeugs und des Fahrers erhoben werden". Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/7491) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Das Bild sowie der Ort und die Zeit dürfen laut Regierung ausschließlich zum Zweck der Verfolgung von Fahrverbots-Sündern an die  Behörde übermittelt werden. "Soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, unterliegen diese Daten dem Schutz des geltenden Datenschutzrechts", schreibt die Bundesregierung.

Hintergrund: Die Bundesregierung will Diesel-Fahrverbote über eine automatisierte Erfassung aller Verkehrsteilnehmer kontrollieren. Der am 7. November 2018 vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes  sieht dafür einen automatisierten Datenbankabgleich mit dem Kraftfahrt-Bundesamt vor. Mithilfe von automatischen Kennzeichenlesegeräten lassen sich die Kfz-Kennzeichen aller vorbeifahrenden Autos und Lastkraftwagen erfassen. Die Kennzeichen können dann mit Datenbanken abgeglichen werden. Im Kraftfahrt-Bundesamt sind die Halter- und Fahrzeugdaten über zugelassene Fahrzeuge gespeichert.

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Um feststellen zu können, ob für bestimmte Fahrzeuge eine Verkehrsbeschränkung gilt, dürfen Behörden zusätzlich vor Ort das Kennzeichen, die Fahrzeugmerkmale, das Bild des Fahrzeugs und des Fahrers sowie "Ort und die Zeit der Teilnahme am Verkehr im Gebiet mit Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten automatisiert" erfassen und abgleichen.

Quelle: Bundestag

Text: / handwerksblatt.de

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