Muserfeststellungsklage, VW, Mercedes Benz

Besitzer eines Kfz von VW oder Mercedes können sich an den Musterklagen beteilligen. (Foto: © kzenon/123RF.com)

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Erste Musterklagen gegen Autobanken

Verbraucherschützer gehen mit der neuen Musterfeststellungsklage jetzt gegen die Autobanken von VW und Mercedes-Benz vor. Sie wollen finanzierte Autokäufe widerrufen.

Seit Monatsbeginn gibt es die Musterfeststellungsklage in Deutschland, direkt am ersten Tag eröffnete die Verbraucherschutzzentrale gemeinsam mit dem ADAC ein Verfahren gegen VW wegen des Dieselskandals. Jetzt hat eine Berliner Rechtsanwaltskanzlei zusammen mit der Schutzvereinigung für Bankkunden Klagen gegen die Volkswagen-Bank sowie gegen die Mercedes-Benz-Bank eingereicht.

Die Geldinstitute der beiden Autokonzerne sollen Kunden beim Abschluss von Kreditverträgen, mit denen Autokäufer ihre Fahrzeuge finanziert haben, fehlerhaft über deren Widerrufsrecht belehrt haben. Gegen die Wolfsburger ist das Verfahren beim Oberlandesgericht Braunschweig anhängig. Gegen die Marke mit dem Stern hängt die Klage beim Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 6 MK 1/18).

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Die Kläger halten die Widerrufsregelungen in den Kreditverträgen der Banken für mangelhaft. Vor Gericht wollen sie erreichen, dass solche Verträge deshalb auch jetzt noch widerrufen werden können. Wenn die Musterfeststellungsklagen erfolgreich sind, haben die betroffenen Kunden  die Chance, ihren Autokauf rückgängig zu machen.

Text: / handwerksblatt.de