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Die Luft solle besser werden, wenn Diesel nicht mehr in Städte mit hoher Stickoxid-Belastung fahren. (Foto: © Bartolomiej Pietrzyk/123RF.com)

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Diesel-Fahrverbot: Wichtige Fragen und Antworten

Die Luft in deutschen Städten muss sauberer werden. Fahrverbote sollen dabei helfen, sagen Gerichte. Autobesitzer haben jetzt viele Fragen, wir geben Antworten auf die wichtigsten.

"Wir besorgen uns dann eine Pferdekutsche, um Material auf die Baustelle zu bringen", erklärt Frank Spies, Inhaber eines kleinen Baubetriebs in Köln dem Deutschen Handwerksblatt. Seine nicht ganz ernst gemeinte Lösung, wie er dem drohenden Fahrverbot begegnen will, mag für das Stadtbild pittoresk sein. Für Spies’ Betrieb geht es aber um die Existenz, wenn er seine beiden Dieselfahrzeuge nicht mehr nutzen kann. 

Das Thema Fahrverbote erregt die Gemüter in ganz Deutschland. Verwaltungsgerichte wollen Diesel-Fahrzeuge aus bislang zwölf deutschen Städten verbannen, weil dort der Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft überschritten wird. 65 Kommunen hielten den Grenzwert im vergangenen Jahr nicht ein, 14 liegen sogar bei mehr als 50 Mikrogramm. Wir geben eine Übersicht über den aktuellen Stand der Dinge.

Was sagt die Bundesregierung?

Die Bundesregierung selbst kann keine Dieselfahrverbote anordnen oder verhindern, dafür sind die Bezirksregierungen zuständig. Die Städte müssen Fahrverbote erlassen, wenn ihnen das aufgetragen wird. Das Kabinett hat aber verschiedene Möglichkeiten, Einfluss auf die Situation zu nehmen.

Der Dieselkompromiss vom 1. Oktober hat die folgenden Ergebnisse gebracht: In 14 besonders belasteten Städten können Autobesitzer ihren Euro-5-Diesel umtauschen oder technisch nachrüsten lassen. Die Hersteller sollen nach dem Willen der Regierung die Kosten für den Einbau von Filtern übernehmen, bisher gibt es dafür aber keine festen Zusagen der Industrie, BMW verweigert die Nachrüstung sogar komplett. In 65 Städten werden die Fahrzeuge von Kommunen, Handwerkern und Lieferanten mit Staatsgeldern nachgerüstet. 80 Prozent der Nachrüstungskosten für Autos zwischen 2,8 und 7,5 Tonnen übernimmt der Bund. 945.000 sind es nach Aussage der Bundesregierung.

Der Bundesrat spricht sich in einer Stellungnahme vom 14. Dezember unter anderem dafür aus, dass Nachrüstung und Umtauschprämien flächendeckend und nicht nur in besonders belasteten Gebieten möglich sein sollen. Außerdem müsse die Förderung zur Nachrüstung von Kommunalfahrzeugen auch für kleinere gewerblich genutzte Fahrzeuge wie Liefertransporter gelten. Ausdrücklich appelliert er an die Bundesregierung, die Diesel-Nachrüstung unin verzüglich zu regeIn welchen Städten Diesel-Fahrverboten gelten oder kommen, lesen Sie hier.

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Das "Sofortprogramm Saubere Luft" wurde auf dem vierten Diesel-Gipfel am 3. Dezember von bisher einer Milliarde auf 1,5 Milliarden Euro aufgestockt. Hinzu kommen 432 Millionen Euro, mit denen die Bundesregierung die Hardware-Nachrüstung von Kleinlastern fördern will. Man werde die rechtlichen und technischen Vorschriften für die Nachrüstung bis Ende des Jahres vorlegen, versprach Bundesverkehrsminister Scheuer.In 

An der Grenzwert-Schraube dreht die Bundesregierung ebenfalls: Sie beschloss am 15. November eine Änderung des Bundes-Immissionschutzgesetzes. Darin steht, dass künftig neben allen Euro-6-Dieseln auch Wagen der Klassen Euro 4 und 5 in Verbotszonen fahren dürfen, wenn sie weniger als 270 Milligramm Stickstoffdioxid pro Kilometer ausstoßen. Außerdem sollen Fahrverbote bei einer Stickstoffdioxid-Belastung von unter 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft als unverhältnismäßig gelten. Viele Juristen sehen darin einen Verstoß gegen Europarecht, das 40 Mikrogramm als Grenzwert festlegt.

Armin Laschet, Ministerpräsident von NRW, hält Dieselfahrverbote für "unverhältnismäßig und damit rechtswidrig". Er hat den Bezirksregierungen sogar gedroht, Fahrverbote durch sein Weisungsrecht zu verhindern. Die Landesergierung von NRW prüft laut Kölner Stadtanzeiger jetzt auch die Möglichkeit einer Schadensersatz-Klage gegen die Hersteller ihrer Dieselflotte. Allein der Fuhrpark der Polizei hat rund 8000 Dieselfahrzeuge, die von Fahrverboten betroffen sind.

Foto: © Sergey Rasulov/123RF.com

Wie werden die Diesel-Fahrverbote kontrolliert?

In Hamburg führt die Polizei stichprobenartige Kontrollen der Fahrzeugpapiere durch. Diskutiert wird auch immer wieder eine bundesweite blaue Plakette für "saubere" Dieselautos, Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat diese aber bereits abgelehnt. Die Bundesregierung plant stattdessen eine automatisierte Überwachung der gesperrten Straßen. Der entsprechende Gesetzentwurf liegt schon im Bundestag. Wird er verabschiedet, könnten die Behörden alle Autos samt Fahrer auf Straßen mit Dieselfahrverbot automatisch überprüfen. Datenschützer sind alarmiert. Neben dem ADAC sprach sich unter anderem auch der Deutsche Städtetag gegen eine automatisierte Überwachung aus. "Unsere Städte werden sich nicht an dieser verfassungsrechtlich fragwürdigen Datensammlung beteiligen", betonten auch die Umwelt-Dezernenten von Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt, Kassel und Gießen.

Auch der Bundesrat hat erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken gegen die geplanten Verkehrskontrollen der Diesel-Fahrverbote und lehnt den Gesetzentwurf der Bundesregierung deshalb ab.

Abgesehen davon müssen Skandal-Diesel mit der neuen Abgas-Software nachgerüstet werden, sonst droht ihnen die Stilllegung. Das Oberverwaltungsgericht NRW und das Verwaltungsgericht München sind dieser Meinung. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe sieht die Sache anders: Es bestehe keine Dringlichkeit, die Wagen aus dem Verkehr zu ziehen.

Was passiert beim Verstoß gegen ein ­Fahrverbot?

Wer verbotswidrig in eine Umweltzone einfährt, muss 80 Euro Bußgeld zahlen. Wer gegen ein streckenbezogenes Fahrverbot verstößt, wird mit 20 Euro Verwarngeld bestraft, LKW zahlen 75 Euro. Das teilte die Bundesregierung am 10. Dezember auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mit.


Wie werden die Autohersteller zur Verantwortung gezogen?

Eine rechtliche Handhabe, die Autoindustrie an der Nachrüstung zu beteiligen, gebe es nicht, meint Verkehrsminister Scheuer. Das kann man auch anders sehen: Die Bundesregierung kann pro manipuliertem Dieselfahrzeug ein Bußgeld von 5.000 Euro verhängen. Der Fraktionsvize der SPD, Sören Bartol, fordert genau dies ein, um die Industrie in die Verantwortung zu nehmen. "Wer trickst, sollte dafür auch zahlen. Vielleicht kommen die Automanager dann endlich zur Vernunft", sagte Bartol. 

Scheuer hat sich jedoch dazu entschieden, den Herstellern zunächst keine Bußgelder aufzuerlegen. Die Deutsche Umwelthilfe rechnete vor, dass allein für die 2,6 Millionen VW-Betrugsdiesel eine Summe von 13 Milliarden Euro fällig wäre. Mit Bußgeldern könnten die Behörden auch ausländische Kfz-Hersteller sanktionieren. Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer schlägt vor, der Autoindustrie die Fördermittel zu streichen, wenn sie sich weiter verweigert.

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Wie korrekt sind die Messwerte?

Die EU sieht in einer ihrer Richtlinien vor, dass die Luftqualität in mindestens 25 Metern Entfernung von der nächsten verkehrsreichen Kreuzung gemessen werden muss. Oft wird kritisiert, die Stickstoffdioxid-Messstationen stünden nicht an den richtigen Stellen. Das Bundesumweltministerium will daher die Standorte der Messstationen unabhängig und deutschlandweit vom TÜV unter die Lupe nehmen lassen. In Nordrhein-Westfalen wurde das bereits durchgeführt: 132 von 133 Stationen in NRW sind korrekt positioniert, stellte der TÜV Rheinland fest.

Immer wieder gibt es Stimmen, die die Zuverlässigkeit der Stickstoffdioxid-Messungen anzweifeln. Unter anderem die Handwerkskammer zu Köln erklärt, dass die Messstationen falsch angebracht wurden und somit überhöhte Ergebnisse produzieren. Eigene Messungen der Kölner Kammer haben deutlich niedrigere Werte ergeben.

Das EU-Parlament hat ebenfalls die Mess-Standorte im kritischen Blick: Es will eine Studie in Auftrag geben, die Stickstoffdioxid-Messungen in je zwei Ländern mit und ohne Grenzwertüberschreitungen vergleichen soll. In jedem Land sollen zehn Stichproben gemacht werden. Die Studie soll diverse Fragen klären, unter anderem, wie die Mitgliedstaaten den Ort für die Messungen auswählen.

Foto: © Paul Grecaud/123RF.com

Was sagt die EU?

Luftverschmutzung ist in vielen Ländern ein Problem, daher gilt in der EU seit 2010 die "Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft" mit dem besagten Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft an Straßen. In Werkstätten gilt ein deutscher Grenzwert von 950 Mikrogramm. "Diese Unterscheidung ist nicht nachvollziehbar", sagt Handwerkspräsident Wollseifer. Die Europäische Umweltagentur EEA hat im November ihre Untersuchungsergebnisse über Todesfälle durch Stickstoffdioxide veröffentlicht: 13.100 pro Jahr sind es in Deutschland.

Die EU-Kommission hat Deutschland und fünf andere Staaten wegen ihrer Luftverschmutzung vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Die hohen Stickstoffdioxidwerte sind der Grund für die Klagen gegen die Bundesrepublik sowie Frankreich und Großbritannien. Ungarn, Italien und Rumänien werden wegen Überschreitung der Feinstaubwerte zur Rechenschaft gezogen. Es drohen Geldstrafen in Millionenhöhe.

Den Grenzwert für Euro-6-Diesel von 80 Milligramm Stickstoffdioxid pro Kilometer hatte die EU-Kommission übergangsweise auf 168 Milligram pro Kilometer gelockert – zu Unrecht, urteilte das EU-Gericht am 13. Dezember. Eine entsprechende Verordnung erklärte es für nichtig. Für 14 Monate ändert sich zunächst jedoch nichts.

Auch andere Auto-Abgase sind im Fokus der Europäischen Union: Der Kohlendioxid-Ausstoß von Neuwagen soll bis 2030 um 37,5 Prozent sinken. Darauf einigten sich die EU-Staaten und das Europaparlament am 17. Dezember in Brüssel.

Wie kommt der Grenzwert zustande?

In der EU gilt seit 2010 der Stickstoffdioxid-Grenzwert von 40 Mikrogramm. Die Zahl 40 wurde aus einem Gutachten übernommen, das eine Arbeitsgruppe der US-Umweltbehörde EPA für die WHO angefertigt hatte. Sie basiert auf älteren Studien, die für Gasherde angelegt war, nicht für die Außenluft. Aus medizinischer Sicht sei der Grenzwert von 40 Mikrogramm nicht haltbar, erklären manche Wissenschaftler. Bei gesunden Menschen gebe es bis 1.000 Mikrogramm keinen messbaren Effekt. Die US-Umweltbehörde EPA habe deshalb den Grenzwert für Außenluft auf 100 Mikrogramm pro Kubikmeter festgesetzt – das liegt weit über den Werten in Deutschland.


Gibt es Fahrverbote in anderen euro­pä­ischen Ländern?

Nicht nur in Deutschland sind Umweltzonen und Fahrverbote zur Luftreinhaltung geschaffen worden. In vielen europäischen Städten wird das Problem mit Zufahrtsbeschränkungen bekämpft. In London, Oslo, Göteborg, Stockholm, Mailand, Palermo und Bologna gibt es etwa eine City-Maut für alle Fahrzeuge. Athen und viele Städte in Italien lassen nur Anwohner-Autos in ihre Umweltzonen. In mehreren französischen Kommunen sind kostenpflichtige Umweltplaketten erforderlich. Wien, Lissabon, Madrid, Barcelona, Prag, Antwerpen, Kopenhagen und Brüssel haben Zonen eingerichtet, in denen der Verkehr beschränkt wird.

Was können Dieselbesitzer tun?

  • Ausnahmegenehmigung

Handwerker, die von Fahrverboten betroffen sind, können eine Ausnahmegenehmigung für ihre Dieselfahrzeuge beantragen. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 27. Februar 2018 Ausnahmen, unter anderem für Handwerker, ausdrücklich erlaubt. Die Genehmigung können die Städte entweder durch Zusatzzeichen auf Verkehrsschildern oder durch sogenannte Allgemeinverfügung geben. Letzteres ist in den Augen von Ortwin Weltrich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln, die einzig sinnvolle Lösung, um den vielen Tausend Betroffenen eine schnelle Lösung zu bieten.

  • Nachrüstung mit Fördermitteln

Unternehmer die in einer der 65 Städte mit Grenzwertüberschreitung ansässig sind oder arbeiten, können die Fördermittel des Bundes zur Hardwarenachrüstung ihrer Nutzfahrzeuge in Anspruch nehmen. Ab dem 1. Januar 2019 stehen rund 333 Millionen Euro für die Hardware-Nachrüstungen von lHandwerker- und Lieferfahrzeugen bereit. Förderberechtigt sind Fahrzeughalter mit gewerblich genutzten Fahrzeugen von 2,8 t bis 7,5 t, die ihren Firmensitz in der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Stadt oder den angrenzenden Landkreisen haben sowie die gewerblichen Fahrzeughalter, deren Firma nennenswerte Aufträge in der Stadt hat. Förderanträge können bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen gestellt werden. Vier Nachrüstsysteme sollten demnächst eine Betriebserlaubnis vom Kraftfahrtbundesamt erhalten.

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  • Umtausch

Wer in einer betroffenen Stadt wohnt und sein altes Dieselfahrzeug – egal ob mit oder ohne Manipulations-Software – loswerden will, kann es beim Hersteller gegen ein neues, abgasarmes Auto einwechseln. Die Unternehmen geben auf die neuen Wagen Rabatte zwischen 2.000 und 10.000 Euro ("Umtauschprämie").

  • Klage

Eigentümer eines Schummel-Diesel, die ihren Wagen zurückgeben und den Kaufpreis erstattet haben möchten, bleibt nur der Gang vor Gericht. Verbraucherzentrale und ADAC führen eine Musterfeststellungsklage im Namen Zigtausender Autokäufer gegen Volkswagen. Wer Verbraucher ist und einen VW, Audi, Seat oder Skoda mit Dieselmotor Typ VW EA189 fährt, kann sich kostenlos anschließen. Unternehmer können sich aber leider nicht an der Musterfeststellungsklage beteiligen. Sie können jedoch ihre Rechte an einen Prozessfinanzierer abtreten, der dann die Klage in seinem Namen führt.

Wer eine Einzelklage zur Rückgabe seines Dieselfahrzeugs eingereicht hat, konnte bislang noch auf den 8. Januar 2019 blicken. An diesem Tag sollte der Bundesgerichtshof zum ersten Mal darüber verhandeln, ob ein Diesel mit Manipulations-Software mangelhaft ist. Ein höchstrichterliches Urteil, das eine Linie für viele vergleichbare Fälle hätte vorgeben können, wird es vorerst nicht geben, weil der Kläger die Revision am 11. Dezember zurückgenommen hat.

Den Dieselbesitzern im Land bleibt noch die Hoffnung auf Schadensersatzanspruch gegen VW. Hier haben schon viele untere Gerichte entschieden, dass der Autohersteller dem Käufer wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung Ersatz leisten muss. Es gilt aber eine Frist einzuhalten: Ende 2018 verjähren Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Wolfsburger.
Die Regierung von NRW prüft eine solche Klage auf Schadensersatz gegen die Hersteller der Dieselfahrzeuge, die dem Land gehören. Das erklärte NRW-Justizminister Peter Biesenbach am 17. Dezember dem Kölner Stadtanzeiger. Allein im Fuhrpark der Polizei befinden sich 8000 Kfz, die von Fahrverboten betroffen wären.

Einen "Widerrufsjoker" haben Dieselfahrer, die ihren Wagen über eine Autobank finanzieren. Viele dieser Kreditverträge belehren die Kunden nicht wirksam über ihr Widerrufsrecht. In diesem Fall können die Käufer den Kredit- und Kaufvertrag zeitlich unbegrenzt widerrufen und das Auto zurückgeben.

Text: / handwerksblatt.de