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Beitrag zur Rentenversicherung sinkt

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Gute Nachrichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt zum 1. Januar 2018 von 18,7 auf 18,6 Prozent. Das hat das Kabinett beschlossen.

Die gesetzliche Rentenversicherung profitiert von der weiterhin guten Lage am Arbeitsmarkt und ist bis zum Jahr 2030 gut aufgestellt. Zum 1. Januar 2018 sinkt der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung deshalb auf 18,6 Prozent. Möglich werde das durch die hohe Nachhaltigkeitsrücklage von geschätzt 32,9 Milliarden Euro zum Jahresende 2017, heißt es in einer Pressemitteilung der Bundesregierung.

Arbeitnehmer und die Wirtschaft würden durch die Absenkung um jeweils rund 600 Millionen Euro pro Jahr entlastet. In der knappschaftlichen Rentenversicherung sinkt der Beitragssatz ebenfalls zum 1. Januar 2018: von 24,8 auf 24,7 Prozent.

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Laut Modellrechnungen des turnusmäßig im November vorgelegten Rentenversicherungsberichts soll der Rentenbeitragssatz bis 2022 unverändert bei 18,6 Prozent bleiben. Anschließend steige er schrittweise wieder an: über 20,0 Prozent im Jahr 2025 bis auf 21,6 Prozent im Jahr 2030. Im Jahr 2031 beträgt der Beitragssatz nach dieser Rechnung 21,8 Prozent. Er bewege sich damit innerhalb der gesetzlichen Vorgaben. Diese sehen vor, dass er bis zum Jahr 2020 nicht über 20 Prozent und bis zum Jahr 2030 nicht über 22 Prozent steigen darf.

Text: / handwerksblatt.de

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