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Gesetz gegen Steuerbetrug an Registrierkassen

Die Bundesregierung will Steuertricksereien an Registrierkassen ein Ende bereiten. Ein Gesetzentwurf sieht großzügige Übergangsfristen vor. Auch eine Registrierkassenpflicht soll es nicht geben.

Elektronische Registrierkassen müssen in Zukunft eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung haben. Das Bundeskabinett hat Mitte Juli den Gesetzentwurf zum Schutz vor Manipulationen an Registrierkassen beschlossen. Manipulierbare Registrierkassen soll es nicht mehr geben.

"Die beschriebenen Anforderungen an Kassensysteme sind ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Umsatzsteuerbetrug und Steuerverkürzung", sagt Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.  Vor allem würden die Planungssicherheit der Unternehmen bewahrt und ihre bereits getätigten Investitionen geschützt, heißt es. Unternehmen sollen ausreichend Zeit für die Neubeschaffung oder Nachrüstung ihrer Kassensysteme bekommen.

Verbände sehen Nachbesserungsbedarf

Kritischer sehen das die Spitzenverbände von Handwerk, Handel und Industrie. Sie sehen einigen Nachbesserungsbedarf am Gesetzentwurf. Die geplanten Instrumente würden bei den Betrieben zum Teil zu unverhältnismäßig hohen Belastungen führen, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung. "Die von der Finanzverwaltung prognostizierten Kosten sind definitiv viel zu niedrig angesetzt."

Sowohl die erstmaligen Umstellungskosten für alle Kassen in Deutschland als auch die jährlichen Folgekosten für Wartung, Schulung und Aktualisierung der komplexen Sicherungsmodule würden – anders als im Gesetzentwurf angegeben – in Milliardenhöhe gehen. "Zudem kommen auch auf Unternehmen, die schon heute mit gesonderten Systemen und Vorkehrungen sicherstellen, dass kein Geld an den Kassen vorbeigeschleust werden kann, erhebliche Umrüstungskosten zu. Für diese Unternehmen muss es eine entsprechende Ausnahme geben, um doppelte Belastungen zu vermeiden."

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Die Details!

  • Ab dem Jahr 2020 müssen alle Kassensysteme die technischen Voraussetzungen für eine Manipulationsfestigkeit erfüllen.
  • Alle alten, bis dahin angeschafften Kassensysteme, dürfen bis zum Ende des Jahres 2022 weitergenutzt werden, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen des alten Rechts entsprechen und sich die technischen Sicherheitseinrichtungen nicht aufrüsten lassen. Gerade erst angeschaffte Kassen sind dadurch geschützt.  
  • Eine flächendeckende Registrierkassen- und Belegausgabepflicht  soll es nicht geben. 
  • Im Gesetzentwurf ist eine unangekündigte Kassennachschau durch die Finanzverwaltung vorgesehen.
Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion (Foto: © Michael Voigt) Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion (Foto: © Michael Voigt)

CDU-Politikerin Antje Tillmann begrüßt, dass es eine flächendeckende Registrierkassenpflicht oder Bonabgabepflicht, wie sie von verschiedenen Bundesländern gefordert wird, nicht geben soll. "Eine solche Pflicht würde insbesondere den Erfordernissen kleiner Unternehmen nicht gerecht."

Während für große Unternehmen durch die Lizensierung eigener Softwarelösungen individuell angepasste Alternativen möglich seien, müssten kleine und mittelständische Unternehmer in der Regel auf hardwarebasierte Technik zurückgreifen.

Auch wäre es unverhältnismäßig, jedes Bargeldgeschäft etwa von Vereinen oder Kleinsthändlern mit einer Kassenpflicht zu belegen. "Die damit einhergehenden Bürokratiekosten stünden außer Verhältnis", soTillmann.

Michael Meister, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium hält eine allgemeine Registrierkassenpflicht aus Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten ebenfalls für unverhältnismäßig. Dies gelte insbesondere bei Wochenmärkten, Gemeinde-, Vereinsfesten oder Hofläden und Straßenverkäufern sowie Personen, die ihre Dienstleistungen nicht an festen Orten anbieten. Ausnahmen wären nicht rechtssicher abgrenzbar, so Meister. "Die Kontrolle einer verpflichtenden Nutzung von Registrierkassen wäre zudem mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden."

Lücken im Gesetzentwurf

Lücken im Gesetzentwurf bestehen nach Ansicht von Handwerk, Handel und Industrie noch bei den Vorgaben zur Zertifizierung der Kassen und zur Ausgestaltung der technischen Sicherheitseinrichtungen. Hier müsse der Gesetzgeber im weiteren Verfahren bei der Formulierung der technischen Verordnung für mehr Klarheit sorgen, heißt es.

Walter-Borjans: Das hält Tricksern die Hintertür noch über Jahre offen

Und Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans, der schon vor über zwei Jahren dem Steuerbetrug an manipulierten Registrierkassen den Kampf angesagt hat, ist gar nicht zufrieden mit dem Gesetzentwurf. "Dass noch einmal dreieinhalb Jahre lang Kassen neu gekauft werden können, für die dann eine verlängerte Frist bis Ende des Jahres 2022 zur Umstellung auf Manipulationssicherheit eingeräumt werden soll, ist ein Witz", reagierte der  Minister. "Mit dieser Regelung täuscht der Bundesfinanzminister den Ehrlichen vor, dass er etwas gegen den Betrug unternimmt, während er den Tricksern die Hintertür noch über Jahre offenhält."

Text: / handwerksblatt.de

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