Wer am Tag drei Stunden im Freien arbeitet, soll einmal im Jahr zum Hautscreening gehen. Das plant das Bundesarbeitsministerium.

Wer am Tag drei Stunden im Freien arbeitet, soll einmal im Jahr zum Hautscreening gehen. Das plant das Bundesarbeitsministerium. (Foto: © artishokcs/123RF.com)

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Bau gegen verpflichtende Hautkrebs-Vorsorge

Die Zahl der Neuerkrankungen an Hautkrebs hat drastisch zugenommen. Das BMAS plant verpflichtende Hautscreenings für alle, die im Sommer viel im Freien arbeiten. Das Baugewerbe lehnt das entschieden ab.

Einmal im Jahr zum Hautscreening gehen. Und zwar verpflichtend. Das sollen alle Arbeitnehmer, die im Frühjahr und Sommer täglich mindestens drei Stunden im Freien arbeiten. Das plant das Bundesarbeitsministerium (BMAS) mit der Neuauflage einer älteren Sonnenschein-Richtlinie der EU. Das Baugewerbe hält davon nichts.

"Den betroffenen Arbeitnehmern wird darin die Mündigkeit abgesprochen und die Betriebe mit Milliardenkosten belastet", sagt der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB), Felix Pakleppa. Er hält Aufklärung im Rahmen der Prävention für die bessere Alternative.

Geplant ist laut ZDB, dass alle Arbeitnehmer, die im Zeitraum Mai bis September täglich mehr als drei Stunden im Freien arbeiten, jährlich zum Hautscreening gehen müssen. Rund zwei Millionen Beschäftigte der Bauwirtschaft wären betroffen. Dies unterstütze nur die Dermatologen, ärgert sich Pakleppa. "Ob dies die Beschäftigten tatsächlich auch schützt, steht auf einem anderen Blatt Papier."

Auch Gastronomie und Landwirtschaft betroffen

Pakleppa bezweifelt, dass es genug Kapazitäten für solche Untersuchungen gibt, denn neben der Bauwirtschaft seien auch andere Branchen, wie die Gastronomie und Landwirtschaft, betroffen. Außerdem stellt der ZDB-Chef in Frage, dass die Beschäftigten zur Vorsorge gehen würden. Trotz des bekannten Risikos von hoher Sonneneinstrahlung  würden sich viele Menschen nicht entsprechend verhalten. "Warum sollte das auf Baustellen besser funktionieren?" fragte Pakleppa. "Wenn aber die Beschäftigten nicht zum Arzt gehen, dürfen sie, so der Wille der Verordnung, auch nicht mehr auf der Baustelle arbeiten, was schlussendlich dazu führt, dass nicht mehr gebaut werden kann."

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Prävention der BG 

Schon heute würden jährlich rund 450.000 Beschäftigte durch den arbeitsmedizinischen Dienst der Berufsgenossenschaft regelmäßig untersucht. Dabei wird auch ein Hautscreening vorgenommen. Bei der Prävention durch die BG wird immer auf richtigen Sonnenschutz, etwa durch entsprechendes Eincremen, aber auch durch passende Kleidung hingewiesen. "Wir halten die Präventionsarbeit der BG sowie die Eigenverantwortung der Beschäftigten an dieser Stelle für am wichtigsten. Hier kann mit E-Learning und der modernen Digitalmedizin mehr erreicht werden also mit Pflichtuntersuchungen.

Eine App als bessere Alternative

Eine App, die die Beschäftigten darüber informiert, wie sie sich am besten schützen können, sei der bessere Weg. Bei Hautschädigungen sei nicht nachzuweisen, ob diese aufgrund der beruflichen Tätigkeit oder der Freizeitbeschäftigung entstanden sind. Die Beschäftigten seien es, die darauf achten müssen, ob sie entsprechenden Sonnenschutz verwenden oder im Sommer doch lieber mit freiem Oberkörper und kurzen Hosen auf den Baustellen erscheinen, was sie laut Arbeitsschutz sowieso nicht dürften.  

Text: / handwerksblatt.de

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