Musterfeststellungsklage

Das Gericht klärt bei dieser Klageform einen Sachverhalt für eine Vielzahl von Fällen. (Foto: © kzenon/123RF.com)

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Die Musterklage für Verbraucher kommt

Die Bundesregierung hat am 9. Mai den Gesetzentwurf zur Musterfeststellungsklage beschlossen. Verbraucherschützer begrüßen den Schritt. Käufer von Skandal-Dieselautos können hoffen.

Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) ist die gesetzliche Verankerung der Musterfeststellungsklage eines der zentralen Vorhaben der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode. Damit das Gesetz auch geschädigten VW-Kunden helfen kann, muss es spätestens zum 1. November in Kraft treten. "Es ist wichtig und richtig, dass das Bundeskabinett sich nun auf einen Gesetzentwurf der Bundesregierung verständigt hat", erklärte Klaus Müller, Vorstand des vzbv. "Bei der Umsetzung muss der Bundestag nun Tempo machen."

Im Zuge des VW-Skandals war das Gesetz wieder auf die politische Agenda zurückgekehrt. "Dass Verbraucher in Deutschland individuell gegen VW vorgehen müssen, um ihre Rechte geltend zu machen, ist einfach nicht vermittelbar", so Müller. Das Gesetz zur Musterfeststellungsklage müsse spätestens zum 1. November 2018 in Kraft treten, damit geschädigte VW-Kunden ihre Rechte noch geltend machen können, bevor ihre Ansprüche mit Ablauf des Jahres 2018 verjährt sind. Das entsprechende Feststellungsurteil würde dann für alle Verbraucher gelten, die sich in das Klageregister eingetragen haben.

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Bedenken der Wirtschaft, dass die Musterfeststellungsklage zu einer 'Klageindustrie‘ und Missbrauch führen würde, teilt der vzbv nicht. "Anders als bei US-amerikanischen Sammelklagen gibt es in Deutschland keine Klageanreize durch Erfolgshonorare oder einen Strafschadenersatz, der Unternehmen disziplinieren soll. Daran wird auch die Musterfeststellungsklage nichts ändern", so Müller.

Handwerk fordert: Nicht auf Verbraucher beschränken

Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks begrüßt den Beschluss des Bundeskabinetts. Es müsse allerdings sichergestellt werden, dass die Risiken und Gefahren kollektiver Klagen, wie man sie aus den USA kenne, vermieden würden.  Die Bundesregierung täte deshalb gut daran, nur zweifelsfrei seriösen Verbänden die Klagebefugnis einzuräumen und entsprechende Anforderungen gesetzlich zu verankern, mahnt er. Dies sei ein wichtiger Schritt gegen missbräuchliche Klagen. Es sollten sich nur solche Verbraucher einer Klage anschließen können, die hinreichend darlegten, dass sie betroffen seien. 

"Zudem muss eine Musterfeststellungsklage für alle Geschädigten geöffnet werden", fordert der ZDH-Chef. "Eine Beschränkung auf Verbraucher ist sachlich verfehlt und letzten Endes diskriminierend. So haben unsere Handwerksbetriebe allein beim Dieselskandal dasselbe Rechtsschutzinteresse wie private Betroffene.“
Das ZDH-Papier zum Thema  Musterfeststellungsklage finden Sie hier.

Text: / handwerksblatt.de

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