DSGVO, Abmahnung, Gesetzentwurf, Recht

Auch die DSGVO liefert Gründe für Abmahnungen. In Zukunft aber nicht mehr so viele. (Foto: © Vasily Merkushev/123RF.com)

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Regierung bekämpft Abmahnmissbrauch

Die Bundesjustizministerin geht gegen missbräuchliche Abmahnungen vor: Ein neues Gesetz soll unseriöse Vereine und sogenannte Abmahn-Anwälte stoppen.

Auch viele Handwerker kennen die Auswüchse der "Abmahnindustrie“: Schon bei geringfügigen Fehlern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder im Impressum werden unseriöse Abmahner tätig. Bundesjustizministerin Katarina Barley will jetzt missbräuchliche Abmahnungen, die nur zur Erzielung von Gebühren ausgesprochen werden, eindämmen, meldet das Handelsblatt. Ein wichtiger Punkt ihres Gesetzentwurfs: Abmahner erhalten keinen Aufwendungsersatz mehr, wenn ein Verstoß nur unerheblich ist. 

Abmahnungen sollen nur noch "im Interesse eines rechtsneutralen Wettbewerbs bzw. der Durchsetzung von Verbraucherrecht erfolgen und nicht zur Generierung von Aufwendungsersatz und Vertragsstrafen genutzt werden". Der Gesetzentwurf des BMJV sieht diverse Maßnahmen vor, um dem Abmahnmissbrauch zu begegnen: Es stellt höhere Anforderungen an die Geltendmachung von Ansprüchen, verringert die finanziellen Anreize für Abmahnungen, gibt mehr Transparenz und vereinfacht die Geltendmachung von Gegenansprüchen.

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Kein finanzieller Anreiz mehr

Wie lto meldet, sollen nach dem Gesetzentwurf die folgenden Verstöße unerheblich sein: Die bloße Abkürzung des Vornamens im Impressum einer Internetseite, die Verwendung der Angabe "Zwei Wochen"“ statt "14 Tage" in der Widerrufsbelehrung, eine fehlende Platzierung eines Links zur Europäischen Plattform zur Online-Streitbeilegung oder ein fehlender Hinweis auf diese auf der Webseite eines Online-Händlers. Auch bei geringfügigen Verstößen gegen die DSGVO könne eine nur unerhebliche Beeinträchtigung im Einzelfall in Betracht kommen. Einen vollständigen Ausschluss von Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen sieht der Entwurf, der sich momentan noch in der Ressortabstimmung befindet, aber nicht vor.

Außerdem soll der finanzielle Anreiz für Anwaltskanzleien dadurch begrenzt werden, dass der Streitwert bei unerheblichen Verstößen künftig höchstens 1.000 Euro beträgt. Und Mitbewerber sollen nur dann klagebefugt sein, wenn sie "in nicht unerheblichem Maße ähnliche Waren oder Dienstleistungen vertreiben oder nachfragen". 

Die Ministerin erfüllt damit eine Forderung aus Politik und Wirtschaft, das aktuelle Abmahnrecht zu reformieren. Unternehmen befürchten nach Einführung der DSGVO eine neue Abmahnwelle. Nach wie vor werden missbräuchliche Abmahnungen aus wettbewerbsrechtlichen Gründen verschickt. "Formale Kleinigkeiten dürfen nicht zur bitteren Kostenfalle werden", hatte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, an den Gesetzgeber appelliert.

Text: / handwerksblatt.de

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