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Zuwanderung soll für Fachkräfte einfacher werden

Betriebsführung

Die Koalition hat sich auf Eckpunkte für die Fachkräfteeinwanderung geeinigt. Was das für die Unternehmen bedeutet und was das Handwerk davon hält.

Qualifizierte Fachkräfte aus dem nicht-europäischen Ausland sollen bald einfacher und schneller eine Arbeit oder Ausbildung in Deutschland aufnehmen können. Foto: © Boris Trenkel/ZDHZDH-Präsident Hans Peter WollseiferDas Bundeskabinett hat ihre Eckpunkte für die Fachkräfteeinwanderung vorgestellt. Viele Forderungen des Handwerks sind darin berücksichtigt. 

"Die Koalition damit endlich Handlungsfähigkeit in einem zukunftsträchtigen Politikfeld gezeigt", reagierte Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) in Berlin auf die gemeinsame Pressekonferenz von Bundesinnenminister Horst Seehofer, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.

Alle Branchen würden profitieren

In dem Eckpunktepapier sind fünf Hauptpunkte vereinbart worden:
1. Rechtlicher Rahmen: Fachkräfteeinwanderung bedarfsgerecht steuern und stärken
2. Qualität der Berufsausübung sichern: Schnelle und einfache Anerkennungsverfahren
3. Gezielte Gewinnung von Fachkräften: Strategie für eine gezielte Fachkräftegewinnung und ein verbessertes Marketing gemeinsam mit der Wirtschaft
4. Stärkung des Erwerbs der deutschen Sprache
5. Schnellere und effizientere Verfahren
Nicht nur Engpassberufe: "Die Zuwanderung von beruflich qualifizierten Fachkräften, die im Handwerk besonders benötigt werden, soll mit dem Gesetz erleichtert werden", betont Handwerkspräsident Wollseifer. Künftig sollen davon nicht mehr nur solche Branchen profitieren, in denen die Bundesagentur für Arbeit einen Engpass festgestellt hat, sondern alle Branchen. Ein Punkt, den das Handwerk sehr begrüßt. 

Laut des Eckpunktepapiers will man künftig bei qualifizierten Fachkräften auch auf die Vorrangprüfung verzichten. Es soll aber die Möglichkeit geben, die Vorrangprüfung in Arbeitsmarktregionen mit überdurchschnittlich hoher Arbeitslosigkeit beizubehalten oder kurzfristig wiedereinzuführen.

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Besonders positiv für das Handwerk ist, dass im Aufenthaltsrecht Bleiberechtsregelungen für schon länger in Deutschland lebende, gut integrierte geflüchtete Menschen geschaffen werden sollen. Und dass diese dann an klare Bedingungen geknüpft werden.

Wollseifer: "Damit gibt es endlich Klarheit für die mit viel Engagement ausbildenden Handwerksbetriebe wie für die Geflüchteten, die dort in einer Ausbildung oder beschäftigt sind." 

Wie geht es weiter?

Jetzt folgt das Gesetzgebungsverfahren. Hier will das Handwerk darauf drängen, dass rechtliche Rahmenbedingungen für den Abschluss von Migrationsabkommen mit Staaten mit vergleichbaren Berufsbildungssystemen geschaffen werden. Ziel solcher Migrationsabkommen ist es, die Anerkennungsverfahren für Fachkräfte aus diesen Ländern zu vereinfachen und zu beschleunigen. Das Handwerk erwarte, so Wollseifer, dass zügig mit dem Gesetzgebungsverfahren begonnen "und dessen Abschluss nicht durch sachfremde Debatten unnötig verzögert wird". 

Die Zuwanderung ausländischer Fachkräfte sei neben der Ausschöpfung aller inländischen Potenziale ein wichtiges Instrument zur Fachkräftesicherung. Der zunehmende Mangel an Fachkräften entwickele sich immer mehr zur Wachstumsbremse Nr. 1 gerade auch im Handwerk. "Es ist deswegen richtig, dass nun die Bundesregierung die Weichen für eine gesteuerte, strikt arbeitsmarktorientierte Zuwanderung ausländischer Fachkräfte stellt."

Erhalten will man auch die bereits bestehende 3+2-Regelung. Nach dieser dürfefn Geduldete ein Bleiberecht für die gesamte Dauer der Berufsausbildung und die anschließende Beschäftigung bekommen. Diese Regelung soll in Zukunft bundeseinheitlich anwendbar sein.

Quelle: ZDH, BMAS

Text: / handwerksblatt.de

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