Dieselfahrzeuge sind kaum noch zu verkaufen und immer weniger wert.

Dieselfahrzeuge sind kaum noch zu verkaufen und immer weniger wert. (Foto: © gopixa/123RF.com)

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Handwerker werden quasi enteignet

"Dieselfahrverbote kommen einer kalten Enteignung von Handwerksunternehmen gleich", sagt Dr. Ortwin Weltrich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln.

Dr. Ortwin Weltrich erklärt in einem Kommentar gegenüber dem Deutschen Handwerksblatt: "Über 80 Prozent der leichten Nutzfahrzeuge im Handwerk sind Diesel. Viele dieser Fahrzeuge wurden erst vor wenigen Jahren neu gekauft, sind wenig gelaufen und in einem sehr guten Zustand. Trotzdem droht ihnen bei Dieselfahrverboten das Aus in vielen Stadtzentren in NRW. Allein im Kölner Kammerbezirk wären rund 66.000 leichte Nutzfahrzeuge von Fahrverboten betroffen.

Die in den Urteilen der Verwaltungsgerichte in den Verhandlungen zu den Luftreinhalteplänen Aachen, Köln, Bonn, Essen und Gelsenkirchen vorgesehenen Strecken- und insbesondere Zonen-Fahrverbote sind unverhältnismäßig. Die Urteile basieren teilweise auf nicht rechtskonform ermittelten Stickstoffdioxidkonzentrationen (NO2-Konzentrationen). Die Messstellen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW sind nicht unter Ausschöpfung des Ermessensspielraums und auch nicht unter Berücksichtigung des Aufenthaltes von Personen angeordnet worden, sondern schlichtweg dort, wo man die höchsten Werte erwarten musste, unmittelbar am Fahrbahnrand.

Messwerte der Kammer sind niedriger

Wir messen als Handwerkskammer zu Köln bereits seit August 2018 selbst an fünf Hotspots in Köln. Und wir messen deutlich niedrigere NO2-Werte als das LANUV, stellenweise sogar bis zu 25 Prozent niedrigere Werte. Wir haben eine Schutzschrift erstellt und dem Verwaltungsgericht Köln im Vorfeld der Verhandlung der Luftreinhaltepläne Köln und Bonn mit der Forderung zustellen lassen, beigeladen zu werden, um die Interessen unserer Betriebe in der Verhandlung vertreten zu können. Der Antrag wurde seitens des Gerichts negativ beschieden. Wir haben jetzt Beschwerde gegen den Bescheid eingelegt und wollen die Beiladung beim Oberverwaltungsgericht Münster erreichen.

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Wir sind im Übrigen der Auffassung, dass man statt Fahrverboten eine Vielzahl von wirksamen Maßnahmen ergreifen kann. Dazu gehört auch die Einbeziehung des Schiffsverkehrs auf dem Rhein. Dringend müssen Busse und alle kommunalen Fahrzeuge nachgerüstet werden. Ebenso gilt dies für Paketdienste, da diese Fahrzeuge permanent in der Innenstadt unterwegs sind. Dagegen fahren Handwerksunternehmen nur zum Kunden und zurück.
Für den Fall, dass die nächsten Rechtsinstanzen Fahrverbote in Luftreinhalteplänen für erforderlich einstufen, wollen wir gewappnet sein. Deshalb haben wir im Handwerk NRW schon mögliche Ausnahmeregelungen abgestimmt. Wir brauchen weitreichende und leicht handzuhabende Regelungen.

Komplizierte Regelungen wie die, die Bestandteil des Luftreinhalteplans Düsseldorfs werden sollen, helfen weder unseren Betrieben noch den ausstellenden Behörden. Die Ausnahme-Tatbestände und die Bedingungen sind derart komplex, dass sie im Einzelfall nur im Rahmen einer umfangreichen Prüfung zu einer Ausnahmegenehmigung führen können. Der administrative Aufwand bei der Zahl der zu erwartenden Anträge würde in den Genehmigungsbehörden zum Kollaps führen. Wir sprechen nicht wie bei den bisherigen Umweltzonen von ein paar Hundert Anträgen im Jahr, sondern von Tausenden. Wir brauchen deshalb Ausnahmen per Allgemeinverfügung."

Text: / handwerksblatt.de

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