Fahrverbot

Diesel haben in Düsseldorf weiterhin freie Fahrt. (Foto: © Yury Stroykin/123RF.com)

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Keine Diesel-Fahrverbote in Düsseldorf

Der neue Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt tritt am 1. Februar in Kraft. Fahrverbote sind darin nicht vorgesehen. Das Handwerk begrüßt die Entscheidung, kritisiert aber die bürokratische Handhabung.

Die Bezirksregierung hat den überarbeiteten Luftreinhalteplan für Düsseldorf offengelegt. Mehr als 60 neue oder weiterentwickelte Maßnahmen sollen die Luftqualität im Stadtgebiet verbessern. Fahrverbote gehören nicht dazu. Ziel ist es, den EU-weiten Stickoxidgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft so schnell wie möglich einzuhalten. 

Im September 2016 hatte das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) stattgegeben und das Land NRW dazu verpflichtet, den Luftreinhalteplan für die Stadt  fortzuschreiben. Dabei sollten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge ernstlich geprüft und abgewogen werden. Diese Vorgaben hatte das Bundesverwaltungsgericht im Februar 2018 in verschiedenen Punkten weiter konkretisiert. Einen Vollstreckungsantrag der DHU für das Urteil gegen das Land  hat das VG im September 2018 hingegen abgelehnt, weil NRW seiner Verpflichtung zur ernstlichen Prüfung und Abwägung von Dieselfahrverboten nachgekommen sei.
Wichtige Fragen und Antworten zum Thema Diesel-Fahrverbote finden Sie hier.

Auch in den anderen NRW-Städten, für die Verwaltungsgerichte Fahrverbote verhängt haben – darunter Köln, Bonn und Gelsenkirchen –, werden vorerst keine Verkehrsbeschränkungen gelten. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, weil die Landesregierung Berufung eingelegt hat. Bis zur Entscheidung der nächsten Instanz, des Oberverwaltungsgerichts in Münster, bleibt alles beim Alten. Wann das Gericht darüber entscheiden wird, ist noch unbekannt, nur für Aachen soll ein Verhandlungstermin bis Mitte des Jahres anstehen.

Regierungspräsidentin Brigitta Radermacher hatte schon bei der Vorstellung des letzten Luftreinhalteplans für Düsseldorf auf Fahrverbote verzichtet. Streckenbezogene Dieselfahrverbote seien ungeeignet, da der stärkere Verkehr auf Ausweichrouten zu Grenzüberschreitungen führen könnte. Zonenbezogene Einfahrverbote seien unverhältnismäßig, weil die Reduktion von Stickoxiden nicht in Relation zu den wirtschaftlichen Beeinträchtigungen stehe.

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Handwerk: Äußerst bürokratische Lösung

Die Handwerkskammer Düsseldorf begrüßt den Verzicht auf Fahrverbote für die Landeshauptstadt, kritisiert aber eine äußerst bürokratische Handhabung von Ausnahmeregelungen. "Bei der Erstellung des Plans hat die Handwerkskammer intensiv und gut mit der Bezirksregierung zusammen gearbeitet. Umso mehr erstaunt es, dass die Bezirksregierung weder im Vorfeld noch im Rahmen der Offenlage auf unsere Vorschläge zu Ausnahmeregelungen reagiert hat. Sie können wichtig werden, wenn doch noch gerichtlich Fahrverbote angeordnet werden sollten", bekundet die Kammer ihre Irritation.

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Die im Luftreinhalteplan enthaltenen Ausnahmeregelungen seien äußerst komplex und sollten unter anderem überhaupt nur von Haltern in Anspruch genommen werden können, die ihr Kfz bis zum 22. Mai 2018 angeschafft haben. "Der gesunde Menschenverstand hätte den Anschaffungsstichtag auf den Tag der Inkraftsetzung des Luftreinhalteplans gesetzt, wie es in Stuttgart der Fall ist", betonte Kammerpräsident Andreas Ehlert.

Außerdem wurden die Ausnahmeregelungen mit erheblichen Nachweispflichten verbunden. Unter anderem wurde zum Beispiel die bewährte Fuhrparkregelung mit einer Reihe von Prüftatbeständen wie Umsatz und Beschäftigung verkompliziert. "Als Handwerk haben wir es sehr begrüßt, dass sich die Landesregierung vor den Gerichten auch für uns schlägt und alles tut, um Fahrverbote zu vermeiden", betonte die Kammer. Man werde weiterhin mit der Landesregierung an einem Strang ziehen, zumal die gesamte Dieselproblematik  durch eine weitgehend untätige Bundesregierung eingebrockt worden sei.

"Wir hoffen und erwarten aber auch, dass die Landesregierung über diese Ausnahmeregelungen noch einmal in einen intensiven Dialog mit uns eintritt. Eine unbürokratische, mittelstandsgerechte Lösung muss kommen!", so Ehlert. Nachdem in der Öffentlichkeit die Zweifel darüber wüchsen, dass die Stickstoffdioxidbelastung tatsächlich derart gravierende gesundheitliche Auswirkungen habe, wie vormals angenommen und der Beitrag der handwerklichen Service- und Reparaturfahrzeuge ohnehin im niedrigen einstelligen Prozentbereich liege, "herrscht für perfektionistische Ausnahmeregelungen im Handwerk keinerlei Verständnis", wurde Ehlert deutlich.

 In welchen Städten Diesel-Fahrverboten gelten oder kommen, lesen Sie hier.

Text: / handwerksblatt.de

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