Luftschadtstoff, EuGH

Entscheidend für die Abgasmessung ist,wo es am meisten stinkt, sagt der EuGH. (Foto: © Olena Kachmar/123RF.com)

Vorlesen:

EuGH verlangt strenge Schadstoff-Messung

Die Grenzwerte für Luftschadstoffe sind schon überschritten, wenn dies an einer einzelnen Messstation gemessen wurde. Das sagt der EuGH in einem Grundsatzurteil.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil die Regeln für das Messen von Schadstoffen in der Luft verschärft. Schon die Überschreitung von Grenzwerten an einzelnen Messstationen stellt danach einen Verstoß gegen EU-Recht dar. Außerdem sagt das Urteil, dass die nationalen Gerichte die Wahl der Mess-Standorte überprüfen und den Behörden Anweisungen erteilen dürfen.

Der Fall

Mehrere Einwohner von Brüssel und eine Umweltorganisation hatten gegen belgische Behörden geklagt, dass für die Stadt kein ausreichender Luftreinhalteplan erstellt wurde. Es geht dabei um die Grenzwerte von Feinstaub, Stickstoffdioxid oder andere Schadstoffe, die in der EU-Richtlinie über Luftqualität für Europa genannt werden.

Das erstinstanzliche Gericht legte den Fall dem EuGH zur Klärung vor. Es wollte wissen, ob aus den Ergebnissen verschiedener Messstationen ein Mittelwert gebildet werden darf, um die Einhaltung der Grenzwerte zu beurteilen. Seine zweite Frage war, inwieweit die nationalen Richter die Wahl der Standorte von Messstationen überprüfen können. In welchen Städten gelten oder kommen Diesel-Fahrverbote? Für die Antwort ➔ hier klicken!

Das Urteil

Schon die Überschreitung von Grenzwerten an einzelnen Mess-Standorten stellt danach einen Verstoß gegen EU-Regeln dar, erklärten die Luxemburger Richter. Denn es drohten Gesundheitsschäden für die Menschen. Der von allen Messstationen ermittelte Mittelwert sei nicht entscheidend. Denn dieser liefere keinen ausreichenden Hinweis auf die tatsächliche Schadstoffbelastung der Bevölkerung.

Das könnte Sie auch interessieren:

Außerdem hätten die Bürger einen individuellen Anspruch darauf, dass an den richtigen Stellen gemessen werde, also auch dort, wo die höchste Konzentration der Schadstoffe auftritt. Die Gerichte dürften die Wahl der Standorte von Messstationen überprüfen und den Behörden Vorschriften machen, so das Urteil weiter. Die Richter folgten damit einem Gutachten der EU-Generalanwältin Juliane Kokott.

Foto: © Umweltbundesamt

Deutsche Fahrverbote gestärkt

Der Spruch des EuGH gilt nicht nur für Belgien, sondern für alle EU-Staaten. Er dürfte auch weitreichende Folgen für Deutschland haben. Die  Praxis von Städten, Fahrverbote in einem größeren Gebiet zu verhängen, auch wenn Grenzwerte nur an einer Stelle überschritten werden, ist damit legitim. 2018 wurde laut Umweltbundesamt in 57 Städten der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid überschritten. In vielen deutschen Städten gelten oder kommen bald Fahrverbote. 

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.Juni 2019, Az. C-723/17

Wichtige Fragen und Antworten zum Thema Diesel-Fahrverbote hier weiterlesen!

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: