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Die Gesetzesnovelle im Baurecht soll künftig das Bauen in NRW beschleunigen. (Foto: © kuzma/123RF.com)

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Das Baurecht wird einfacher und moderner

Der NRW-Landtag hat das Baurecht neu geregelt. Durch diese Gesetzesnovelle soll das Bauen beschleunigt werden.

Die Novelle des Baurechtsmodernisierungsgesetzes tritt am 1. Januar in Kraft. Sie bedeutet eine stärkere Anpassung der Landesbauordnung an die Musterbauordnung der Länder. In vielen Bereichen gibt es Vereinfachungen. Damit soll Bauen beschleunigt werden.

Die Neuerungen im Einzelnen:

  • Das Abstandsrecht wird verändert, um dichteres Bauen zu ermöglichen.
  • Im Brandschutz wird durch die Einführung der Gebäudeklassen eins bis fünf eine Anpassung an die Musterbauordnung erreicht.
  • Das so genannte Freistellungsverfahren bleibt erhalten. Daher können vielfach Wohnhäuser und einfache Gebäude beschleunigt erstellt werden.
  • Die vom Handwerk gewünschte kleine Bauvorlagenberechtigung für Handwerksmeister in Bauberufen wurde nicht eingeführt.
  • Dafür werden viele Bauvorhaben als genehmigungsfrei eingestuft, etwa Garagen, Carports bis 30 Quadratmeter, Terassenüberdachungen bis 30 Quadratmeter und einer Tiefe von 4,5 Metern, Wintergärten bis 30 Quadratmeter mit einem Mindestabstand zur Grenze von drei Metern und Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 75 Kubikmeter brutto Rauminhalt.
  • Die Stellplatzpflicht bleibt erhalten. Durch die neue Rechtsverordnung soll der Mindestbedarf festgeschrieben werden. Die Gemeinden können selbst Regelungen zu den Stellplätzen treffen.
  • Wohnungen in Mehrfamilienhäusern müssen barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein. Die DIN 18040 wird als Verwaltungsvorschrift für Barrierefreiheit eingeführt.
  • Neu ist auch der qualifizierte Tragwerksplaner (Statiker). Ab 2019 müssen alle Bauingenieure, die in der Tragwerksplanung arbeiten, ihre Qualifikation formal nachweisen und sich eintragen lassen.
Text: / handwerksblatt.de

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