Soka-Bau

Das Elektrohandwerk grenzt sich zum Bauhandwerk ab. Foto: © auremar/123RF.com

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Elektrohandwerk begrüßt Soka-Beschlüsse

Das Elektrohandwerk ist erfreut über die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, dass die alten Tarifverträge über die Bau-Sozialkassen nicht allgemeinverbindlich sind.

Die Allgemeinverbindlicherklärungen (AVE) der Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (Soka-Bau) von 2008, 2010, und 2014 sind mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen unwirksam. Die nach damaligem Recht erforderliche 50-Prozent-Quote wurde nicht erreicht. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Der Vizepräsident des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), Dr. Gerd Böhme sagt dazu: "Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, die die Rechtsauffassung des ZVEH in vollem Umfang bestätigt und im Sinne unserer Mitgliedsbetriebe ausgefallen ist." Böhme ist im Verband zuständig für das Ressort Tarif und Sozialpolitik. "Im Hinblick auf die für den 17. Oktober 2016 mit den Tarifvertragsparteien des Baus bereits vereinbarten Gespräche erhoffen wir uns zusammen mit der IG Metall nachhaltige Fortschritte für eine zukünftig saubere fachliche Abgrenzung der tariflichen Zuständigkeiten zwischen Bauhauptgewerbe und Elektrohandwerke", betonte er.

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Hintergrund: Die Soka-Bau ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifparteien der Bauwirtschaft. Grundlage der Beitragspflicht ist der Tarifvertrag des Baugewerbes, der auf Antrag der Tarifpartner vom Bundesarbeitsministerium jedes Jahr neu für allgemeinverbindlich erklärt wird. Wer ist Baubetrieb und wer nicht? Diese Frage entscheidet über die Beitragspflicht zur Soka-Bau. Die Bauwirtschaft ordnet die Betriebe danach ein, ob deren überwiegende Arbeit im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe anfällt. Häufig beschweren sich Betriebe der baunahen Gewerke über ihre Zuordnung zum Baugewerbe.

aki; Foto: © auremar/123RF.com 

Text: / handwerksblatt.de

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