Soka-Bau; SokaSiG, Elektro, Metall, SHK

Wann sind Elektriker Bauhandwerk und wann nicht? Das ist nur eines der großen Probleme bei der Soka-Bau (Foto: © auremar/123RF.com)

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Das umstrittene Soka-Gesetz ist da!

Eine große Mehrheit der Bundestagsabgeordneten verabschiedete am 26. Januar das Gesetz zur Sicherung der Sozialkassen im Baugewerbe. Es blieb aber nicht ohne Kritik.

Das SokSiG schafft eine eigenständige Rechtsgrundlage für die Bau-Sozialkassenverfahren (Soka-Bau). Ausgelöst wurde es durch die Beschlüsse des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom Herbst 2016. Das BAG hatte mehrere Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen der Soka-Bau  für unwirksam erklärt. Durch die Entscheidungen sind viele Betriebe von der Pflicht zur Soka-Bau befreit und verlangen ihre eingezahlten Beiträge zurück. Dadurch sah die Soka-Bau sich vor dem Zusammenbruch. Die Politik hat mit dem SokaSiG nun das Bau-Sozialkassensystem gerettet. Der Spruch des BAG wird damit per Gesetz aufgehoben – ein Vorgang, der nicht nur bei den Richtern in Erfurt Irritationen auslöste.

In einer Anhörung vor dem Bundestagausschuss für Arbeit und Soziales am 23. Januar hatten Sachverständige ihre Einschätzung zur Rechtmäßigkeit des SokaSiG abgegeben. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) sprach sich dabei für eine rasche Verabschiedung des Entwurfs aus, um schwerwiegende Nachteile für die Bauwirtschaft und die Arbeitgeber und Arbeitnehmer dieser Branche zu vermeiden.

Der Soka-Bau drohte die Insolvenz 

Dietmar Keller von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bestätigte: Der Sozialversorgungskasse des Baugewerbes bliebe nach Abzug der Versorgungsverpflichtungen ein Eigenkapital von 223 Millionen Euro, dem stehen mögliche Rückforderungen von 560 Millionen Euro gegenüber. "Das bedeutet, dass die BaFin dem Unternehmen die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb entziehen müsste", erklärte Keller. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßte den Gesetzentwurf, weil er die Ansprüche von Millionen Bauarbeitern sichere. Die derzeitige Rechtsunsicherheit müsse schnellstmöglich beseitigt werden.

Kernfrage war die Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG, denn es regelt einen Einzelfall und gilt rückwirkend. Die Mehrheit der angehörten Experten war der Ansicht, dass das Gesetz verfassungsgemäß ist. "Es ist eine Rückwirkung, aber es ist eine ausnahmsweise zulässige Rückwirkung nach der gesamten Rechtsprechung", betonte der Sachverständige Prof. Dr. Bayreuther. "Es besteht kein Vertrauen in die Nichtigkeit der Allgemeinverbindlicherklärung." Das SokaSiG verstoße auch nicht gegen das Verbot des Einzelfallgesetzes, erläuterte Rechtsanwalt Thomas Berger. Zwar regele es durchaus nur eine konkret bestimmbare Zahl von Fällen, das gesetzgeberische Einschreiten sei aber sachlich gerechtfertigt.

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Scharfe Kritik vom Elektrohandwerk

Deutlich kritisierte dagegen der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) das SokaSiG. Es gehe ausschließlich auf die Interessenlage des Baugewerbes ein. Die Fachverbände von Elektro, Holz, Metall und SHK treten dafür ein, dass ihre Betriebe von der Pflicht zur Soka-Bau befreit sind. Sie haben aber schon lange Probleme, sich gegen die Reichweite der Bau-Tarifverträge abzugrenzen. "Die Bautarifvertragsparteien regeln ihre Tarifverträge nach dem Grundsatz: Alles im Leben ist Bau und was nicht Bau ist, bestimmen wir", sagte Herbert Brichta vom ZVEH in der Anhörung.

Sehr schwierig ist derzeit die Einstufung des einzelnen Betriebs nach der "überwiegenden Tätigkeit" im Sinne der Rechtsprechung. Das führt immer wieder zu Gerichtsprozessen. Vor den alleinzuständigen Arbeitsgerichten Wiesbaden und Berlin laufen jedes Jahr mehr als 50.000 Verfahren, auch wenn nicht alle auf Abgrenzungsprobleme zurückgehen. Die sogenannte große Einschränkungsklausel, die die Verbände miteinander ausgehandelt haben, befreit aber die Mitglieder der Ausbaugewerke von der Pflicht zur Soka-Bau. Deren Verbände forderten, dass dies auch im SokaSiG festgeschrieben wird.

Eine neue Vereinbarung soll die Probleme lösen

Eine Woche vor der Anhörung hatten die Verbände von Bauhaupt- und Baunebengewerken sich daher zusammengesetzt und eine Vereinbarung getroffen. "Wir wollen die Einschränkungsklausel noch schärfer fassen und nach den Kriterien Mitgliedschaft und Fachlichkeit abgrenzen", erklärte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB. Damit will man in Zukunft weiteren Konflikten vorbeugen. ZVEH-Hauptgeschäftsführer Ingolf Jakobi geht davon aus, "dass bei konsequenter Umsetzung dieser Vereinbarung künftig die Abgrenzungsschwierigkeiten weitestgehend ausgeräumt werden können."


Stimmen zum SokaSiG: 

Text: / handwerksblatt.de

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