Soka-Bau

Die Beiträge zur Soka-Bau steigen, aber es gibt auch Erleichterungen für die Betriebe. (Foto: © ginasanders/123RF.com)

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Soka-Bau-Tarifverträge sind allgemeinverbindlich

Im Baugewerbe gibt es seit Januar vier neue Sozialkassentarifverträge. Das Bundearbeitsministerium hat sie jetzt rückwirkend für allgemeinverbindlich erklärt. Damit gelten sie branchenweit.

Wie schon in der Vergangenheit hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) für die Bau-Sozialkassentarifverträge rückwirkend zum Tag des Inkrafttretens der Tarifverträge am 1. Januar 2019 erteilt.

Höhere Beiträge

Die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft (HDB, IG BAU und ZDB) haben in den im Herbst 2018 abgeschlossenen Tarifverträgen unter anderem neue Beitragssätze vereinbart:

  • Unternehmen in den alten Bundesländern müssen 20,8 Prozent zahlen statt bisher 20,4 Prozent.
  • In den neuen Bundesländern steigen die Beiträge deutlich: von derzeit 17,2 Prozent 2019 auf 18,8 Prozent, ab 2020 sind es 18,9 Prozent.
  • in Berlin Ost werden 23,75 statt bisher 23,35 Prozent fällig, ab 2020 sind es 23,85 Prozent.
  • nur in Berlin West sinken die Beiträge von 26,55 auf 25,75 Prozent.

Kein Mindestbeitrag zur Berufsbildung mehr

Es gibt aber auch Erleichterungen für Unternehmen: Abgeschafft wurde der sehr umstrittene Mindestbeitrag zur Ausbildungsvergütung für Einzelunternehmer (900 Euro). Diesen hatte die Soka-Bau bereits nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Az. 9 AZB 45/17), dass Einpersonenbetriebe keine Arbeitgeber sind, nicht mehr eingezogen.

Neu ist auch, dass der bisherige Zinssatz von zwölf Prozent pro Jahr leicht auf 10,8 Prozent gesenkt wurde. Verbunden damit ist die Möglichkeit für Unternehmer, bei rückständigen Beiträgen über die Zinsen zu verhandeln. In Härtefällen kann die Soka-Bau auf diese Zinsen sogar ganz verzichten.

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Außerdem wird die Verjährungsfrist für die nachträgliche Beitragsfestsetzung von bisher vier auf nun drei Jahre reduziert. Außerdem können Beitrags- und Erstattungsleistungen nun grundsätzlich saldiert werden.

Zusammen mit den Tarifverträgen wurde die Urlaubsregelung für Bayern veröffentlicht.

Hintergrund: Was ist die Soka-Bau?

Die Soka-Bau ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifparteien der Bauwirtschaft: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB). Bilanzsumme 2017: Rund 8,1 Milliarden Euro.

Aufgaben der Soka-Bau sind die Finanzierung von Urlaubsgeldern, die Bezuschussung der Berufsausbildung, betriebliche Altersvorsorge und die Kontrolle der Mindestlöhne. 

Grundlage der Beitragspflicht ist der Tarifvertrag des Baugewerbes, der auf Antrag der Tarifpartner vom Bundesarbeitsministerium jedes Jahr neu für allgemeinverbindlich erklärt wird. Dadurch gelten die Tarifverträge auch für alle anderen Arbeitgeber der Branche.

Die vier allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge können Sie hier im Wortlaut abrufen:

Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV)
Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV)
Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV)
Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe (TZA Bau)

Text: / handwerksblatt.de

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