Holger Schwannecke, ZDH-Generalsekretär, verlangt Gerechtigkeit für das Handwerk.

Holger Schwannecke, ZDH-Generalsekretär, verlangt Gerechtigkeit für das Handwerk. (Foto: © ZDH / Schuerring)

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Handwerker-Rechte dürfen nicht beschnitten werden!

Betriebsführung

ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke fordert: Mängelgewährleistungs- und Bauvertragsrecht müssen nachgebessert werden – und zwar in getrennten Verfahren! Der ZDH setzt sich dafür ein.

DHB: Das derzeitige Mängelrecht zwingt Handwerker, die Aus- und Einbaukosten für mangelhaftes Werkmaterial zu tragen. Der aktuelle Gesetzentwurf gibt Handwerkern künftig zwar einen entsprechenden Ausgleichsanspruch gegen ihre Lieferanten. Diese haben aber die Möglichkeit, ihre Haftung in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wieder auszuschließen. Was unternimmt der ZDH dagegen?

Schwannecke: Das Bundesjustizministerium hat mit seinem Entwurf die richtige Grundsatzentscheidung getroffen: Erstmals wird es einen Anspruch auf Erstattung der Kosten des Aus- und Einbaus gegen den tatsächlichen Verursacher eines Materialfehlers geben. Das ist gut für das Handwerk. Damit dieser positive Ansatz in der Praxis wirkt, sollte nun noch sichergestellt werden, dass Händler die Rechte von Handwerkern nicht in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschränken können. Zwar verbietet der Entwurf es Händlern indirekt, die Rechte von Handwerkern und anderen Unternehmern vollständig auszuschließen. Das ist aber nicht ausreichend und führt zu Rechtsunsicherheit im Geschäftsverkehr. Die Praxis benötigt ein klares Verbot für jegliche Beschneidungen der Ansprüche von Handwerkern. Der ZDH macht sich auch im weiteren parlamentarischen Verfahren für eine klare Regelung stark.

DHB: Es sind ja nicht nur Handwerker betroffen, sondern auch der industrielle Mittelstand, beispielsweise der Anlagenbau. Gibt es eine gemeinsame Strategie?

Schwannecke: Die Interessenslage ist eigentlich bei allen verarbeitenden Branchen gleich – ob Handwerksbetriebe oder industrielle Familienunternehmen, sie sitzen im selben Boot. Offenbar diktieren aber die großen Anbieter die Marschroute. Das ist bedauerlich. Angesichts dieser Gemengelage ist es umso wichtiger, dass das Handwerk weiterhin geschlossen auftritt und mit einer Stimme spricht.

DHB: Unterstützt der ZDH die Initiative “Mit einer Stimme“, die eine Online Petition starten will?

Schwannecke: Die Initiative "Mit einer Stimme“ ist eine engagierte Aktion. Sie zeigt, mit welchem persönlichen Einsatz das Handwerk vor Ort agiert. Wir sind uns mit den Initiatoren einig, dass diese Initiative die politischen Forderungen des ZDH untermauert. Mit dem Gesetzentwurf hat sich zwar das Ziel einer Petition erledigt. Die Onlinepräsenz der Initiative bleibt aber ein starkes Signal für den weiteren politischen Entscheidungsprozess.

DHB: Diverse Fachverbände, unter anderem der SHK und das Elektro-Gewerke, haben mit vielen Herstellerfirmen sogenannte Haftungsübernahmevereinbarungen unterzeichnet. Was empfehlen Sie Mitgliedsbetrieben, falls das Gesetz in der derzeitigen Form verabschiedet wird?

Schwannecke: Branchenspezifische Haftungsvereinbarungen bieten Handwerksbetrieben einen echten Mehrwert, eignen sich aber nicht für jede Branche. Dies wird auch künftig der Fall sein. Die Vereinbarungen regeln die Rechte und Pflichten der industriellen Hersteller und der Handwerksbetriebe detailliert und zielgerichtet auf Haftungsfälle in ihrer jeweiligen Branche. Dies können abstrakte Gesetze nicht leisten. Die Durchsetzung dieser vertraglich vereinbarten Rechte wird deshalb weniger anfällig für Rechtstreitigkeiten sein und auch künftig reibungsloser erfolgen als dies beim Rückgriff auf gesetzliche Vorschriften möglich ist. Davon abgesehen sichern Haftungsvereinbarungen den unmittelbaren Zugriff auf die Hersteller, während das Gesetz nur einen Anspruch gegen den unmittelbaren Materiallieferanten vorsieht. Deshalb können sich Handwerksbetriebe auch künftig an erster Stelle auf die Haftungsvereinbarung berufen, soweit eine solche existiert.

DHB: Die Reform zum Mängelgewährleistungsrecht wurde mit der zum Bauvertragsrecht verknüpft. Bauvertragsrecht – Das ist ein Reizwort für das Bauhandwerk. Warum?

Schwannecke: Die Überlegungen zur Einführung eines gesetzlichen Bauvertragsrechts haben eine lange Vorgeschichte. Fast vier Jahre hat eine Arbeitsgruppe im BMJV dazu getagt. Sie war zum überwiegenden Teil mit Wissenschaftlern und Vertretern von Wohnungsgesellschaften und Verbrauchervertretern besetzt. Dem Abschlussbericht haben ZDH, ZDB und HDB eine eigene Stellungnahme entgegengesetzt.

Mit der Veröffentlichung des Referentenentwurfs sind unsere Befürchtungen leider wahr geworden. Es sind massive Eingriffe in die Rechte der Bauunternehmer geplant. Beispielhaft seien hier nur das einseitige Anordnungsrecht, das fehlende Streitschlichtungsinstrument und die Begrenzung der Sicherheitsleistung bei Vereinbarung von Ratenzahlungen genannt. Darüber hinaus gibt es aber auch noch viele weitere kritische Detailregelungen. Das Beste wäre es daher, die Gesetzesvorhaben im parlamentarischen Verfahren von einander zu trennen. Dafür wird sich der ZDH stark machen.

Die Fragen stellte Anne Kieserling; Foto: © ZDH

Text: / handwerksblatt.de

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