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Rentner-Grundsicherung gibt es nur für Sparsame

Rentner, aufgepasst: Wer sein eigenes Vermögen zu schnell aufbraucht, kann von der Grundsicherung im Alter ausgeschlossen werden! Ein Urteil hat Auswirkungen auf alle Unternehmer.

Eine 83-jährige ehemalige Unternehmerin gab 105.000 Euro innerhalb von vier Jahren aus und erhält nun keine Grundsicherung vom Sozialamt. Begründung des Gerichts: Sie habe mit 2.200 Euro im Monat ihr eigenes Vermögen zu schnell verbraucht.

Der Fall: Die Frau hatte gemeinsam mit ihrem Ehemann ein Reformhaus betrieben. Nach der Scheidung verzichtete sie auf Unterhalt und lebte von einer gesetzlichen Rente in Höhe von 250 Euro und ihren Ersparnissen, die sich Anfang 2006 auf etwa 105.000 Euro beliefen. Als diese Ersparnisse Ende 2009 aufgebraucht waren, stellte sie beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf eine staatliche Grundsicherung (umgangssprachlich: Rentner-Hartz). Die Behörde lehnte jedoch ab mit der Begründung, dass dies ein Missbrauch der Sozialleistungen wäre. Die Frau habe ihre Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Monatlich bis zu 2.200 Euro des Ersparten zu verbrauchen sei eine unangemessen kostspielige Lebensführung.

2500 Euro im Monat sind zu viel?
Das Urteil: Das Landessozialgericht gab dem Amt Recht. Die Frau hätte ihren Lebensstandard den schwindenden Reserven anpassen müssen, erklärten die Richter. Wer seine Rücklagen innerhalb von vier Jahren aufbrauche, gehe nicht verantwortungsvoll mit dem eigenen Vermögen um. Außerdem hätte sie nicht auf Unterhaltsleistungen ihres Exmannes verzichten dürfen.

Fazit von Rechtsanwalt Alexander Knauss, Fachanwalt für Erbrecht und für Bank- und Kapitalmarktrecht und Judy Valbert, wissenschaftliche Mitarbeiterin:
Die Entscheidung begegnet grundlegenden Bedenken. Denn die Verweigerung der Grundsicherung im Alter führt hier letztlich ohnehin nicht zu einer Entlastung der Solidargemeinschaft, da die Klägerin stattdessen vom Sozialamt Hilfe zum Lebensunterhalt in der gleichen Höhe enthält. Zwar muss die Hilfe zum Lebensunterhalt im Gegensatz zur Grundsicherung im Alter zurückgezahlt werden. Allerdings ist nicht zu erwarten, dass potenzielle Erben eine derartig belastete Erbschaft annehmen – vor allem dann nicht, wenn wie hier das Vermögen im Wesentlichen verbraucht wurde.

Die von der Entscheidung ausgehende Botschaft ist indes im Ergebnis höchst fraglich. So dürfte bereits zweifelhaft sein, ob man der Klägerin wirklich vorwerfen konnte, ein Vermögen von knapp 105.000 Euro in vier Jahren zu verbrauchen. Ein monatlicher Verbrauch von bis zu 2.500 Euro (250 Euro Rente plus etwa 2.200 Euro Erspartes) dürfte unter Berücksichtigung normaler Ausgaben für Lebenshaltung, Miete, PKW etc. sicher kein Leben „in Saus und Braus" ermöglichen, sondern lediglich einen gehobenen Lebensstandard – für den man das Vermögen in der Regel aber auch sein Leben lang gebildet hat.

Bitte früh auf kargem Niveau einleben!

Im Ergebnis fordert das Gericht, ein Rentner möge sich bitte möglichst früh auf kargem Niveau einleben, damit die eigenen Ersparnisse möglichst lang reichen. Die Schwierigkeit liegt nur darin, dass man in der Regel nicht genau planen kann, wie lange man lebt und sich folglich auch nicht planen lässt, wie lange das eigene Vermögen zu reichen hat.

Anders gesagt: Wer im Alter von 83 Jahren seinen Lebensstandard senkt, damit die eigenen Mittel noch bis zum 90. Geburtstag oder länger reichen, dann aber dann mit 85 Jahren stirbt, hätte seine letzten Lebensjahre deutlich schöner verbringen können. Hinterher ist man immer klüger.

Landessozialgericht Stuttgart, Urteil vom 15. Januar 2015, Az.: L 2 SO 2489/14

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Text: / handwerksblatt.de

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