Deutscher Rundfunkbeitrag ist mit EU-Recht vereinbar
Der deutsche Rundfunkbeitrag verstößt nicht gegen EU-Recht. Das sagt der Europäische Gerichtshof in einem aktuellen Urteil.
2013 war es soweit: Die GEZ-Reform sorgte für Frust in vielen Betrieben. Die Befürchtungen des Handwerks haben sich häufig bewahrheitet: Der Rundfunkbeitrag hat sich für viele vervielfacht.
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Der deutsche Rundfunkbeitrag verstößt nicht gegen EU-Recht. Das sagt der Europäische Gerichtshof in einem aktuellen Urteil.
Das Bundesverfassungsgericht hat vier Verfassungsbeschwerden gegen den Rundfunkbeitrag abgewiesen. Er ist mit dem Grundgesetz vereinbar – außer bei Zweitwohnungen.
Der deutsche Rundfunkbeitrag ist mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar, sagt das Oberverwaltungsgericht Koblenz.
Das Landgericht Tübingen sieht in den deutschen Rundfunkbeiträgen einen Verstoß gegen Europarecht. Deshalb hat es seine Rechtsfragen dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
Autohäuser müssen für Vorführwagen Rundfunkbeitrag zahlen. Und zwar unabhängig vom Rundfunkbeitrag für das Autohaus. Das hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen festgestellt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rundfunkbeitrag für Unternehmen als verfassungsgemäß bestätigt.
Der Rundfunkbeitrag für private Nutzer ist rechtmäßig, hat das Bundesverwaltungsgericht in einem aktuellen Urteil entschieden.
Wenn die Länderparlamente zustimmen, können sich Betriebe ab 2017 entscheiden, ob sie bei der Berechnung der Rundfunkgebühr Teilzeit- in Vollzeitstellen umrechnen wollen.
Der Nachfolger der GEZ-Gebühr ist bei den Bertrieben sehr unbeliebt. Was Nichtzahlern droht – und ob sich eine Klage lohnt.
Die Abgabe verletzt keine Grundrechte und ist auch keine Steuer. Das sagen die Landesverfassungsgerichte in Bayern und Rheinland-Pfalz. Ein Straßenbauunternehmer aus Montabaur, ein Anwalt und die Drogeriekette Rossmann sind mit ihren Verfassungsbeschwerden gescheitert.