Der Rundfunkbeitrag ist der Nachfolger zur GEZ-Gebühr. Im Überblick die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.

Der Rundfunkbeitrag ist der Nachfolger zur GEZ-Gebühr. Im Überblick die wichtigsten Fragen und Antworten dazu. (Foto: © bacho12345/123RF.com)

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Rundfunkbeitrag: Widerstand zwecklos?

Betriebsführung

Der Nachfolger der GEZ-Gebühr ist bei den Betrieben sehr unbeliebt. Was Nichtzahlern droht – und ob sich eine Klage lohnt.

Seit der Reform 2013 hat sich der Rundfunkbeitrag für einen Großteil der Unternehmen vervielfacht, für einige Betriebe sogar um 600 Prozent. Zu den Hauptbetroffenen zählen unter anderem Bäckereien und Autohändler. Doch welche Folgen hat es eigentlich, wenn man einfach nicht zahlt? Die Deutsche Anwaltauskunft beantwortet die wichtigsten Fragen.

Was passiert, wenn man die Anschreiben des Beitragsservice ignoriert? Wer alle Briefe des Beitragsservice (dem Nachfolger der GEZ) einfach wegwirft, muss damit rechnen, dass irgendwann der Gerichtsvollzieher klingelt. Bevor es so weit kommt, dauert es aber eine Weile. Das erste Anschreiben ist in der Regel eine reine Datenabfrage, mit der geklärt werden soll, ob die angeschriebene Person schon gemeldet ist. Ignoriert man dieses und die folgenden, ähnlichen Schreiben, erhält man irgendwann einen sogenannten Beitragsbescheid. In diesem teilt der Beitragsservice die Höhe des Beitrags mit und fordert zur Zahlung auf. Bleibt man auch hier passiv und legt keinen Widerspruch ein, wird der Bescheid nach einem Monat rechtlich bestandskräftig.

Was bedeutet es, wenn ein Bescheid rechtskräftig ist? Von diesem Zeitpunkt an können die Rundfunkanstalten ihre Forderungen aktiv eintreiben wie jeder andere Gläubiger auch – bis hin zu Lohnpfändung und Gerichtsvollzieher. Das müssen sie sogar. Die Anstalten sind gesetzlich dazu verpflichtet, ausstehende Beiträge einzufordern. Dabei greifen sie als letztes Mittel auch auf Zwangsvollstreckungen zurück – nach eigenen Angaben aber erst, nachdem der Beitragspflichtige mehrfach nicht auf Anschreiben reagiert hat. Wie oft es tatsächlich zu solchen Vollstreckungen kommt, konnten die Anstalten gegenüber der Anwaltauskunft nicht beantworten.

Gibt es noch andere Strafen? Wer länger als sechs Monate nicht zahlt, begeht außerdem eine Ordnungswidrigkeit und kann – rein theoretisch – mit einem Bußgeld belegt werden. In der Praxis sehen die Landesrundfunkanstalten aber in der Regel davon ab, ein Bußgeld zu beantragen.

Kann man sich rechtlich gegen den Rundfunkbeitrag wehren? Grundsätzlich ja. Der erste Schritt ist dabei der Widerspruch gegen den Beitragsbescheid. Wichtig ist, dass der Widerspruch innerhalb des einen Monats erfolgen muss, bevor der Beitragsbescheid bestandskräftig wird. Versäumt man diese Frist, wird es fast unmöglich, sich gegen die Zahlung zu wehren. Ein bestandskräftiger Bescheid lässt sich außerdem auch nachträglich nicht mehr anfechten.
"Selbst wenn irgendwann ein Gericht den Beitrag für verfassungswidrig erklärt, erhält man die schon gezahlten Gebühren nicht mehr zurück", sagt Rechtsanwalt Jakob Tschuschke. Doch auch ein Widerspruch bringt nur einen kurzfristigen Aufschub. In der Regel wird er einfach abgelehnt. Dann häufen sich die Forderungen und Säumniszuschläge. In diesem Fall bleibt nur die Wahl: zahlen oder klagen.

Welche Aussichten hat eine Klage? Eine Klage beginnt in der Regel vor dem zuständigen Verwaltungsgericht und kann – nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel – bis vor das Bundesverfassungsgericht führen. Die Erfolgsaussichten einer solchen Klage sind momentan allerdings eher schlecht – zumindest dann, wenn man als Begründung die Unrechtmäßigkeit des gesamten Gebührenmodells anführt. Erst kürzlich haben zwei Landesverfassungsgerichte bestätigt, dass der neue Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist. Grundsätzliche Einwände wie den, dass Nichtnutzer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks benachteiligt werden, lassen die Gerichte nicht gelten.

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Ende Oktober wies das Verwaltungsgericht Hannover Beschwerden des Hörgeräteherstellers Kind und der Drogeriemarktkette Rossmann ab. Kind – ein großer Handwerksbetrieb mit über 650 Fachgeschäften und weltweit 2.500 Mitarbeitern – erwägt, in Berufung zu gehen. Rossmann hat bereits einen Gang vors Oberverwaltungsgericht angekündigt.

Deutlich besser stehen die Chancen einer Klage, wenn man gegen einen fehlerhaften Gebührenbescheid vorgeht. "Dies kann von einer fehlerhaften Ermittlung der Adresse bis zu einem falschen Bescheid für einen Verstorbenen reichen", sagt Rechtsanwalt Tschuschke.

ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke erklärte im DHB-Interview, die grundsätzliche Verfassungsmäßigkeit ändere nichts daran, dass einige Regelungen objektiv ungerecht und auch kaum praktikabel seien. Das Handwerk sehe daher durchaus Chancen, die Politik von der Notwendigkeit der wichtigen Korrekturen zu überzeugen.

Text: / handwerksblatt.de

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