Ab einem UV-Wert von 3 muss die Haut vor Sonne geschützt werden.

Ab einem UV-Wert von 3 müssen Haut und Augen vor Sonne geschützt werden. (Foto: © BGBau Thomas Lucks)

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Schon im Frühjahr ist die Haut durch Sonne gefährdet

Bereits im Frühjahr können die ultravioletten Strahlen so stark sein, dass sie der Haut schaden. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft klärt über richtiges Verhalten beim Arbeiten in der Sonne auf.

Die Tage sind noch kühl, doch die Sonnenstunden nehmen zu. Damit steigt auch die Belastung durch ultraviolette Strahlung (UV). Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)  unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen dabei, die richtigen Schutzmaßnahmen vorzubereiten und umzusetzen.

"Auch Sonnenbrände kommen im April schon vor", sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. "Dass die Sonne nur schädigt, wenn es heiß ist, ist leider ein weit verbreiteter Irrtum. Gerade auch jetzt ist für die Haut eine kritische Zeit. Nach einem grauen Winter treibt es die Menschen häufiger ins Freie, doch auch im April ist die Sonne oft schon so kräftig, dass die Haut dadurch Schaden nimmt." Rötung und Sonnenbrand sind Zeichen dafür, dass die Belastung schon deutlich zu hoch war. Dadurch altert die Haut schneller und langfristig kann dadurch Hautkrebs entstehen. Wie hoch die Strahlungsstärke der Sonne ist, gibt der UV-Index an. Ab einem Wert von 3 muss die Haut vor Sonne geschützt werden. "Im April haben wir alles: Sturm, Schnee, Wolken und Sonnenschein, aber oft auch schon UV-Index-Werte zwischen 3 und 5 und mehr", sagt Arenz.

Draußen arbeiten und vor der Sonne schützen

Den Beschäftigten der Bauwirtschaft und der baunahen Dienstleistungen, die viel draußen arbeiten, empfiehlt die BG BAU sich mit den passenden Maßnahmen vor UV-Strahlung zu schützen. "Wenn möglich, die direkte Sonne meiden, im Schatten arbeiten, lange Kleidung tragen und Sonnencreme benutzen: Das sind die Eckpunkte für die UV-Schutz-Saison zwischen April und September." Lange Hosen und Oberteile mit langen Ärmeln, eine Kopfbedeckung mit Nackentuch und eine UV-Schutzbrille decken schon die meisten Hautflächen ab. Bei der Anschaffung unterstützt die BG BAU ihre Mitgliedsunternehmen mit den Arbeitsschutzprämien. Alle anderen Flächen, wie Nase, untere Gesichtshälfte, Handrücken und gegebenenfalls Hals und Ohren, sollten mit Sonnenschutzmittel eingecremt werden.

BG BAU unterstützt Arbeitgeber

Arbeitgeber können ebenfalls viel tun, um die Beschäftigten zu schützen und die Arbeit in den wärmeren Monaten zu erleichtern: So können Wetterschutzzelte dabei helfen, Arbeitsflächen zu beschatten. Auch diese Investitionen fördert die BG BAU finanziell durch ihre Arbeitsschutzprämien. Organisatorische Lösungen sind ebenfalls hilfreich, zum Beispiel Verlagerungen der Arbeitszeit in die Morgen- oder Abendstunden, die Ausführung von Arbeiten abhängig vom Sonnenstand oder die Vormontage von Elementen im Schatten.

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"Jedes Bauprojekt im Sommer ist anders. Durch die Gefährdungsbeurteilungen können die Unternehmerinnen und Unternehmer die richtigen Schutzmaßnahmen bereits in der Planung berücksichtigen", sagt Arenz. "Damit alle Beschäftigten mit dem richtigen Bewusstsein in die Sommersaison starten, unterstützt die BG BAU mit Unterweisungsangeboten und vielen weiteren Medien rund um den Hautschutz auf ihrer Website."

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Text: / handwerksblatt.de

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