Hatschi! Wer die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert, weil er niesen muss, hat keinen Arbeitsunfall. (Foto: © Anton Estrada/123RF.com)

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Niesen beim Autofahren: Kein Arbeitsunfall

Baut ein Autofahrer auf dem Weg zum Job wegen eines Niesanfalls einen Unfall, bekommt er keine Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung.

Auch wenn sogenannte Wegeunfälle grundsätzlich als Arbeitsunfälle versichert sind: Wer im Auto niesen muss und dadurch einen Unfall verursacht, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Der Fall

Ein Landschaftsgärtner war mit seinem LKW auf dem Weg von seinem Gartenlager zu seiner Wohnung unterwegs. Dabei erlitt er einen Niesanfall und griff nach seinem Taschentuch, das sich auf dem Armaturenbrett neben dem Radio befand. Er verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug, baute einen Unfall und zog sich eine Rippenfraktur zu.

Die Berufsgenossenschaft weigerte sich, für die Behandlungskosten aufzukommen, denn es liege kein Arbeitsunfall vor.

Das Urteil

Hier lag kein Arbeitsunfall vor, entschied das Sozialgericht Stuttgart. Grundsätzlich war der Gärtner durch die gesetzliche Unfallversicherung zwar geschützt, da er sich auf einem unmittelbaren Weg zu seiner versicherten Arbeit befunden habe. Ein Arbeitsunfall liege aber nur dann vor, wenn das konkrete Handeln des Versicherten im Zusammenhang mit versicherter Tätigkeit stehe. Dies sei hier hier nicht der Fall: Weder ein Niesanfall noch ein Griff nach Taschentüchern gehöre zu den versicherten Handlungen. Ob der Niesanfall eine Folge der Arbeit im Gartenlager gewesen, habe man mangels medizinischer Befunde nicht feststellen können.

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Sozialgericht Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 30. Juni 2018, Az. S 12 U 327/18

Wer vom Arbeitsplatz zum Mittagessen oder auf das stille Örtchen geht, ist gesetzlich unfallversichert. Aber nur bis zur Tür, dahinter wird es privat – auch versicherungsrechtlich. Lesen Sie > hier mehr!

Text: / handwerksblatt.de

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