Der Mitarbeiter kann ein qualifiziertes Zeugnis verlangen.

Der Mitarbeiter kann ein qualifiziertes Zeugnis verlangen. (Foto: © gajus/123RF.com)

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Das qualifizierte Arbeitszeugnis

Was in einem qualifizierten Arbeitszeugnis stehen muss, ist nicht vorgeschrieben. Es haben sich aber Standards gebildet, die ein Arbeitgeber kennen sollte.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, am Ende eines Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer ein Zeugnis zu erteilen. Mit einem qualifizierten Arbeitszeugnis kann der Chef die Leistungen des Mitarbeiters bewerten. Es enthält – wie ein einfaches Zeugnis – Angaben über die Person des Arbeitnehmers sowie über den Inhalt und die Dauer des Arbeitsverhältnisses. Das qualifizierte Arbeitszeugnis beurteilt zusätzlich die Führung und die Leistung und ist nur auf Verlangen des Arbeitnehmers auszustellen.

Was darin stehen muss, ist nicht vorgeschrieben. Üblich sind die vier Bestandteile Eingangspassus, Tätigkeitsbeschreibung, Leistungs- und Führungsbeurteilung sowie Schlussformel mit entsprechendem Inhalt. Ein qualifiziertes Zeugnis kann der Arbeitgeber nur ausstellen, wenn der Mitarbeiter solange bei ihm beschäftigt war, dass er Leistung und Verhalten beurteilen kann. Dazu sollte ein Zeitraum von 6 Wochen ausreichen (Landesarbeitsgericht Köln, Az. 4 Sa 1485/00).

Checkliste: So sieht ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus!

  1. Briefkopf mit vollständigen Angaben zum Arbeitgeber
  2. "Zeugnis" als Überschrift
  3. Vor- und Zunamen des Arbeitnehmers
  4. Geburtsdatum 
  5. Art und Dauer der Beschäftigung (beginnend mit Eintrittstermin)
  6. Die genaue Tätigkeitsbeschreibung (Haupt- und Nebentätigkeiten)
  7. Leistungsbeurteilung:
    - Beurteilung der Arbeitsbereitschaft und der Arbeitsbefähigung
    - Beurteilung der Arbeitsweise
    - Nennung spezieller Fähigkeiten und Kenntnisse
    - Nennung eventueller Führungskompetenzen
    - Zufriedenheitsformel
  8. Beurteilung des Sozialverhaltens in Bezug auf Vorgesetzte, Mitarbeiter und Kunden (gegebenenfalls Geschäftspartner)
  9. Gründe für das Ausscheiden (nur auf Wunsch des Arbeitnehmers)
  10. Schlussformel (einen Anspruch darauf hat der Arbeitnehmer nicht!): Dank für geleistete Arbeit, Bedauern des Ausscheidens, gute Wünsche für die Zukunft
  11. Ort und Datum, Unternehmen
  12. Unterschrift

Checkliste: Das gehört nicht in ein Arbeitszeugnis!

  • Außerdienstliches Verhalten, mit Ausnahme solcher Vorfälle, die einen direkten Einfluss auf die Leistungsfähigkeit und das Arbeitsverhältnis haben
  • Beendigungsgründe und -modalitäten, es sei denn, der Mitarbeiter wünscht dies
  • Betriebsratstätigkeit
  • Einmalige Vorkommnisse, wenn der Vorfall für den Arbeitnehmer untypisch war
  • Krankheiten oder krankheitsbedingte Fehlzeiten, selbst dann nicht, wenn sie der Grund für die Kündigung waren. Es sei denn, der Arbeitgeber kann dadurch keine abschließende Beurteilung vornehmen.
  • Mitgliedschaft in einer Partei oder Gewerkschaft
  • Straftaten, es sei denn, sie stehen in Verbindung mit dem Arbeitsverhältnis und liegen nachweislich vor. Vorstrafen generell nicht.
  • Verschlüsselte Botschaften (Geheimcodes)

Checkliste: Diese Fehler sollten Sie vermeiden!

  • Korrekturen (Radierungen, Streichungen, Verbesserungen)
  • die Verwendung eines Bleistifts
  • Unterstreichungen
  • Anführungs-, Ausrufe- oder Fragezeichen, Smileys
  • andere Hervorhebungen (übergroße oder auffällige Unterschrift), die den Eindruck erwecken, Sie distanzieren sich vom Zeugnisinhalt
Text: / handwerksblatt.de

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