Deutsche Handwerker sind bei dänischen Kunden sehr beliebt. Daher gibt es gute Möglichkeiten, Aufträge in Dänemark an Land zu ziehen und sich dort vielleicht ein zweites Standbein zu schaffen.

Deutsche Handwerker sind bei dänischen Kunden sehr beliebt. Daher gibt es gute Möglichkeiten, Aufträge in Dänemark an Land zu ziehen und sich dort vielleicht ein zweites Standbein zu schaffen. (Foto: © Bram Janssens/123RF.com)

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Es tut sich was im Staate Dänemark

Im Königreich sind deutsche Handwerker besonders beliebt. Gerade auf Spezialgebieten können sie gegenüber ihren dänischen Kollegen punkten.

"Deutsche Handwerker sind bei dänischen Kunden sehr beliebt", sagt Anna Griet Hansen, Außenwirtschaftsberaterin der Handwerkskammer Flensburg. Gerade auf Spezialgebieten seien sie besser und schneller. Das läge einerseits am Bildungssystem. In Dänemark gibt es zwar auch eine duale Ausbildung, die sei aber sehr verschult, da relativ wenige Betriebe bereit seien, Lehrlinge auszubilden. Andererseits sind laut Hansen dänische Handwerker lange nicht so spezialisiert wie ihre deutschen Kollegen.

Eine Meisterpflicht besteht nicht, deswegen werden handwerkliche Dienstleistungen oft gewerkübergreifend angeboten. Für deutsche Handwerksunternehmen heißt das: Es gibt gute Möglichkeiten, Aufträge in Dänemark an Land zu ziehen und sich dort vielleicht ein zweites Standbein zu schaffen.

Im Vorfeld informieren

Ganz so einfach, wie es sich jetzt vielleicht anhört, ist es allerdings nicht. Es sollten gewisse Vorbereitung getroffen werden – auch um eventuelle Kostenfaktoren schon in der Angebotsphase berücksichtigen zu können. "Man muss sich schon vorher mit dem Thema beschäftigen", sagt Kerstin Naumann.

Die Außenwirtschaftsberaterin der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld rät deutschen Betrieben, die in Dänemark Dienstleistungen anbieten wollen, sich im Vorfeld in erster Linie über drei Bereiche zu informieren: Umsatzsteuer, Arbeitssicherheit (siehe Infokasten) und die Rolle der Gewerkschaften Dänemark.

Umsatzsteuerpflicht bei Lieferung an Privatpersonen

Der Umsatzsteuersatz beträgt in Dänemark 25 Prozent. Wer für gewerbliche Kunden tätig ist, muss in der Regel keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen (Ausnahme: wenn Subunternehmer mitgenommen werden). Wer aber Waren oder Dienstleistungen an Privatkunden liefert, wird umsatzsteuerpflichtig und muss sich beim Gewerbe- und Gesellschaftsamt registrieren (siehe Infokasten).

Umsatzsteuer

Um eine Umsatzsteuernummer zu beantragen, müssen folgende Unterlagen zum Gewerbe- und Gesellschaftsamt geschickt werden. Das Antragsformular gibt es im Internet auf virk.dk.
- Nachweis der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Ausweiskopie des Firmeninhabers
- Kopie von Angeboten, Absprachen und Verträgen mit Privatpersonen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des deutschen Finanzamts
- Kopie des letzten Jahresabschlusses

Die Antragstellung muss mindestens acht Tage vor Arbeitsbeginn erfolgen. Danach kann es drei bis vier Wochen dauern, bis eine Umsatzsteuernummer (SE-Nummer) zugeteilt wird. Einkommensteuerpflichtig werden Handwerksunternehmen in Dänemark erst dann, wenn sie dort eine Betriebsstätte unterhalten. Das ist automatisch dann der Fall, sobald sie länger als zwölf Monate an einer Baustelle arbeiten.

Bei Überschreitung der Frist gilt die Steuerpflicht rückwirkend (auch für Mitarbeiter). Vorsicht: Arbeitsverzögerungen und -unterbrechungen bewirken keinen neuen Fristbeginn. Mitarbeiter werden beschränkt steuerpflichtig, wenn sie länger als 183 Tage im Kalenderjahr in Dänemark tätig sind.

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Gewerkschaften spielen eine starke Rolle

In Dänemark gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn – die Verhandlung von Löhnen ist Sache der Tarifparteien. Die meisten dänischen Arbeitnehmer sind gewerkschaftlich organisiert, deswegen spielen die Gewerkschaften eine starke Rolle. "Sie haben das Recht, mit ausländischen Betrieben Tarifverträge auszuhandeln", berichtet Naumann.

Solche Betriebe sind nicht verpflichtet, einen Tarifvertrag abzuschließen. Aber: Um Druck auszuüben, dürfen die Gewerkschaften die gleichen Konfliktmaßnahmen anwenden wie auch gegenüber dänischen Unternehmen. Im schlimmsten Fall wird die Baustelle blockiert oder sogar ein sogenannter Sympathiekonflikt eingeleitet.

Darauf sollte man vorbereitet sein

Kerstin Naumann empfiehlt, sich vorab über das Vorgehen der Gewerkschaften zu informieren. "Darauf sollte man vorbereitet sein. Ein Sympathiekonflikt ist nicht zu unterschätzen." Spätestens am Tag der Arbeitsaufnahme in Dänemark müssen sich deutsche Handwerker eine Meldung für das Register für ausländische Dienstleister (RUT) abgeben. Das gilt für jeden einzelnen Auftrag.

Anzumelden sind der Arbeitszeitraum, Tätigkeitsbereich, Arbeitsort, die Anzahl und Stammdaten der entsandten Mitarbeiter und eine Kontaktperson, die vor Ort Auskunft zum Auftrag geben kann. Die RUT-Meldung erfolgt online (unter virk.dk/rut). Sind die Daten abgeschickt, gibt es eine Quittung, die nach Möglichkeit mitgeführt werden sollte.

Arbeitssicherheit

Die Arbeitssicherheit auf Baustellen spielt in Dänemark eine große Rolle. Die zuständige Behörde (Arbejdstilsyn) kontrolliert regelmäßig, ob die Vorschriften eingehalten werden. Bei gravierenden Mängeln kann die Baustelle stillgelegt werden. Informationsblätter zur Arbeitssicherheit (in deutscher Sprache) gibt es im Internet auf at.dk und haandbogen.info.

Nachweis der Qualifikation und Zulassungen

Obwohl es in Dänemark keinen großen Befähigungsnachweis gibt, sind einige Gewerke zulassungspflichtig. Das gilt zum Beispiel für Elektriker, Sanitärberufe und Kanalbauer (komplette Liste online auf iu.dk). Grundsätzlich sollten deutsche Handwerker, die dort tätig sind, einen Nachweis über die Zulassung des Betriebs in Deutschland (etwa Gewerbeschein oder Handwerkerkarte) mit sich führen.

Wer allerdings gefahrengeneigte Arbeiten (beispielsweise Arbeiten mit Kältemitteln, Gerüstbau, Montage von Aufzügen oder Schweißarbeiten) ausführt, muss zwingend vor Tätigkeitsbeginn eine entsprechende Anerkennung der Qualifikation beantragen – und zwar für jeden einzelnen Mitarbeiter, der in Dänemark eingesetzt wird. Die zuständige Behörde (Arbejdtilsynet) stellt spätestens einen Monat nach Eingang der kompletten Unterlagen einen Bescheid (gilt unbefristet) aus oder verlangt eine Eignungsprüfung.

Ist für die auszuführende Arbeit auch in Deutschland eine personengebundene Qualifikation notwendig, sind Ausbildungszeugnisse und bestimmte Sachkundebescheinigungen einzureichen. Ist das nicht der Fall, muss eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren nachgewiesen werden. Sie darf dabei nicht länger als zehn Jahre zurückliegen. Einzureichen sind in diesem Fall detaillierte Arbeitszeugnisse der aktuellen und auch der früheren Arbeitgeber.

Es genügt ein formloser Antrag, allerdings in dänischer Sprache. Nachweise können auch in englischer Sprache eingereicht werden (Beglaubigungspflicht beachten). Außerdem erforderlich: eine Kopie des Personalausweises. Die Bescheinigung der Behörde ist am Arbeitsort mitzuführen. Arbeit- und auch Auftraggeber haben die Pflicht, sicherzustellen, dass jeder, der gefahrengeneigte Arbeiten ausführt, die passende Anerkennung besitzt.

Gute Vorbereitung ist der halbe Erfolg

Deutsche Handwerksunternehmen, die auf fremden Märkten aktiv werden wollen, sollten diesen Satz beherzigen, um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben. Denn oft gelten andere Regeln und Gepflogenheiten – auch in Dänemark ist das so.

"Eine gewisse Vorbereitungszeit ist schon nötig, das empfehle ich jedem, der in Dänemark tätig werden will", sagt Karl-Heinrich Depenbrock. Er ist Geschäftsführer und Gesellschafter der Depenbrock Bau GmbH & Co. KG in Stemwede. Sie hat bereits Erfahrungen im Königreich sammeln können. Am Stadtrand von Kopenhagen hat sie ein Logistikzentrum für einen deutschen Kunden gebaut.

Besonders mit der Rolle der Gewerkschaften in Dänemark solle man sich schon im Vorfeld beschäftigen, rät der Bauunternehmer. "Ihre Macht ist sehr stark. Und sie gehen ziemlich rigoros vor." Deutsche Handwerksunternehmen, die in Dänemark Dienstleistungen ausführen, sind nicht verpflichtet, Tarifverträge abzuschließen.

Sieben Tage nachen der zweiten Warnung wird blockiert

Die dänischen Gewerkschaften haben aber das ausdrückliche Recht, an ausländische Betriebe heranzutreten, um einen solchen Vertrag auszuhandeln. In der Regel gehen die Gewerkschaften dazu folgendermaßen vor: Zunächst besuchen Vertreter die Baustelle und versuchen, sich im Gespräch mit den Mitarbeitern ein Bild von den Arbeitsbedingungen und Löhnen zu machen.

Danach folgt die Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen. Es erhält einen Tarifvertrag und eine Frist, diesen zu unterzeichnen. Parallel dazu spricht die Gewerkschaft eine erste Blockadewarnung aus. Eine zweite folgt eine Woche später. Unterschreibt das Unternehmen nicht, wird es – solange es auch keinem Arbeitgeberverband angehört – sieben Tage nach der zweiten Warnung blockiert.

Nach Blockade droht Sympathiekonflikt

Das heißt: Mitarbeiter des Unternehmens, die entsprechend gewerkschaftlich organisiert sind, müssen streiken. Gewerkschaftsmitglieder ohne Job dürfen die Arbeit nicht für den blockierten Betrieb aufnehmen.

Sollte die Blockade nicht wirken, kann die Gewerkschaft noch einen Schritt weitergehen und einen Sympathiekonflikt einleiten. Auch er wird zweimal angekündigt. Während des Konflikts dürfen dänische Gewerkschaftsmitglieder keine Tätigkeiten für das bestreikte Unternehmen ausführen. Meistens legen dänische Betriebe die Arbeit auf der Baustelle komplett nieder und dänische Lieferanten schicken keine Ware mehr.

Gewerkschaften üben starken Druck aus

So weit hat es Depenbrock nicht kommen lassen: "Wir sind in den dänischen Arbeitgeberverband eingetreten." Damit war der deutsche Betrieb verpflichtet, die geltenden Tarifbestimmungen einzuhalten. Sobald das ausländische Unternehmen einen Tarifvertrag unterschrieben hat oder einem Arbeitgeberverband beigetreten ist, gilt die Friedenspflicht. Diese darf nur bei Neuverhandlungen und bei Verstößen gegen die Tarifbestimmungen gebrochen werden.

"Man kann schon sagen, dass wir mit unseren Löhnen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber dänischen Unternehmen hätten." Aber wegen des großen Einflusses der Gewerkschaften gerate man diesbezüglich unter starken Druck. "Wir haben daher versucht, mit einem möglichst hohen Vorfertigungsgrad zu arbeiten", erklärt Depenbrock.

Unternehmerreise zur Markterkundung

Der Geschäftsführer der Orthopädie Schuh Center GmbH, Heinz Kobs, aus Isselburg hat sein Engagement im dänischen Ausland mit einer Unternehmerreise vorbereitet: "Wir haben an einer Markterkundungsreise der Handwerkskammer Münster teilgenommen. Dabei haben wir Kontakt mit einigen dänischen Unternehmen aufgenommen und uns vorgestellt."

In Dänemark sei das Gesundheitswesen grundsätzlich anders aufgebaut als hierzulande. "Die Flächenversorgung ist dort nicht so ausgeprägt wie in unserem Orthopädie-Schuhtechnik-Handwerk." Daher werde zusätzliche Kapazität gebraucht. "Jetzt versorgen wir insgesamt zehn Standorte mit orthopädischen Maßschuhen von Isselburg aus."

40 Prozent des Umsatzes im europäischen Ausland erwirtschaftet

Das heißt: Kobs exportiert keine Dienstleistungen, sondern Waren. Dabei arbeitet er mit einem Logistik-Unternehmen zusammen. "Dieses nimmt uns die wenigen Formalitäten gänzlich ab." So muss er sich nicht um die geltenden Ein- und Ausfuhrbestimmungen kümmern.

Kobs ist mit seinem Handwerksbetrieb nicht nur auf dem dänischen, sondern auch auf dem niederländischen Markt unterwegs: "Etwa 40 Prozent des Umsatzes erwirtschaften wir im europäischen Ausland." Und dieses Geschäft will Kobs weiter ausweiten: "Partnerschaften mit anderen EU-Ländern sind in Planung."

Text: / handwerksblatt.de