(Foto: © Andriy Popov/123RF.com)

Vorlesen:

Kreditverträge: Achten Sie auf die Details!

Wenn Bankkunden ihre Kreditverträge heute noch im "guten Glauben" im Bankgebäude unterschreiben, dürfen sie sich nicht über die Folgen wundern.

Die Finanzkrise sowie die bevorstehende Umsetzung von "Basel III" haben nicht nur ihre Wirkung auf die Kreditvergabe, sondern auch auf die Details der damit verbundenen vertraglichen Verpflichtungen. Sogenannte "Covenants" gewinnen hier rasant an Bedeutung. Es handelt sich um bestimmte Formulierungen in Kreditverträgen oder sonstigen Vereinbarungen.

Ziel dieser Covenants ist es, weitgehend sicherzustellen, dass sich die zu Beginn des jeweiligen Kreditvertrages bestehenden wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse des Kunden während der Kreditlaufzeit nicht zu Lasten der Bank verändern. Das Kreditmanagement des Bankinstitutes prüft im Verlauf der Geschäftsverbindung daher regelmäßig, ob sich an den ursprünglichen Rahmenbedingungen etwas geändert hat und ob das vertragliche Konsequenzen nach sich zieht.

Unterschätzte Sanktionen

Die mögliche Reaktion der Bank auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Kunden wird von kleinen und mittelständischen Betrieben häufig unterschätzt. Die Reaktionen der Bank sehen aber neben höheren Zinsen auch Nachbesicherungen und sogar außerordentliche Kreditkündigungen vor. Früher war es oft möglich, Zahlungsprobleme mit einem Telefonanruf bei der Bank als "vorübergehend" zu entschärfen. Diese Möglichkeit gibt es zwar bei langjährigen Geschäftsverbindungen nach wie vor. Aber damit ist der inzwischen quasi automatische Ablauf beim Abweichen von wichtigen Covenants kaum zu verhindern. Immerhin setzt die Bank üblicherweise vorher dem Betriebsverantwortlichen eine Frist, um die ursprünglich vereinbarten vertraglichen Grundlagen wiederherzustellen. Diesen Zeitraum sollte der Unternehmer mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln nutzen, da er meist keine zweite Chance mehr bekommt.

Das könnte Sie auch interessieren:

Unterschiedliche Vereinbarungen

Der Unternehmer sollte unbedingt während der Kreditgespräche gemeinsam mit Bank und Steuerberater analysieren und festlegen, ob und in welchem Umfang er bestimmte Kennzahlen (Eigenkapitalquote, Kapitalrentabilität, Cashflow und Verschuldungsgrad) überhaupt schaffen kann. Wer nach dem Prinzip Hoffnung meint, eine bestimmte Eigenkapitalhöhe später zu erreichen, kann schnell jene Sanktionen auslösen, die zu einer Kreditgefährdung führen. Maßgeblich sind nämlich nur die vertraglich festgelegten Anforderungen an die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers. Und das wird heute nur in extremen Ausnahmefällen von der Bank zu Gunsten des Kunden geändert. Ist der Kreditvertrag erst einmal unterzeichnet, hat der Unternehmer nur noch wenig Handlungsspielraum. Wichtig sind auch bindende Vereinbarungen, etwa bei Verfügungen über wesentliche Vermögensgegenstände des Betriebes.

Rahmendaten

Foto: © imbi007/123RF.com Foto: © imbi007/123RF.com

Zu den Covenants zählen auch Negativ- oder Gleichrangklauseln. Sie verbieten spätere Sicherheitenstellungen an weitere Gläubiger, wenn die kreditgebende Hausbank nicht entsprechend gleichgestellt und angemessen abgesichert wird. Wichtig sind Formulierungen, die nicht nur bei einer wesentlichen Veränderung der wirtschaftlichen, sondern auch der rechtlichen Verhältnisse wie einer geänderten Eigentümerstruktur eventuelle Nachbesicherungsverpflichtungen oder auch eine Kreditkündigung auslösen können. Es reicht also auf keinen Fall, nur auf die wirtschaftlichen Zahlen zu achten. Auch die allgemeinen Rahmendaten des Betriebes sind für eine langfristig verlässliche Geschäftsverbindung mit der Bank von großer Bedeutung.

Fazit

Fast jede Formulierung in Kreditverträgen und Zusatzvereinbarungen sollte der Kreditnehmer also sorgfältig prüfen und eventuell nachverhandeln. Dabei geht es nicht nur um Covenants, sondern auch um Details wie den Weiterverkauf von Krediten, außerplanmäßige Tilgungen oder die Bereitstellung zusätzlicher Kreditsicherheiten. Außerdem sollte geprüft werden, welche Informationen bereits die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken bieten, die im Kreditvertrag präzisiert werden können. Dieser Mehraufwand kann vor allem dann lohnen, wenn es später zu ernsthaften Störungen in der Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunde kommt.

Autor Michael Vetter ist Wirtschaftsberater mit dem Schwerpunkt Banken/ Finanzen.

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: