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Neue Bank – neues Glück?

Egal wie groß der Ärger ist: Der Wechsel des Kreditinstitutes sollte immer die letzte Möglichkeit sein. Wenn Sie sich für eine weitere oder neue Bank entscheiden, lohnt es sich, bestimmte Regeln zu befolgen.

Bevor Sie sich ein Kreditinstitut aussuchen: Prüfen Sie zunächst einmal, ob Sie tatsächlich eine zusätzliche Bankverbindung benötigen. Manchmal hilft es auch, wenn Sie einer Ihrer bisherigen Bankverbindungen eine größere Bedeutung beimessen und Ihre Umsätze und in Anspruch genommenen Bankdienstleistungen mehr verteilen als bisher.

Haben Sie sich für eine weitere Bank entschieden, sollten Sie Ihr zukünftiges Bankinstitut bei den erforderlichen Übertragungsarbeiten einbinden. Es kann Ihnen helfen, indem es Ihre wichtigsten Geschäftspartner über die neue Bankverbindung informiert. Sollte das aus Datenschutzgründen nicht möglich sein, bitten Sie zumindest um die entsprechenden Standardformulare, die Ihnen die Arbeit erheblich erleichtern können. Denken Sie aber daran, dass Sie vor allem langjährige Stammkunden persönlich in Kenntnis setzen, bevor Sie sie schriftlich informieren. Anderenfalls kann es bei einer wenig sensiblen Vorgehensweise zu empfindlichen Reaktionen kommen.

Sehen Sie sich vorher Ihre Kreditverträge an!

HandwerkKlären Sie außerdem vorher, ob und in welchem Umfang Gebühren, die bei einer Übertragung von der derzeitigen Bank berechnet werden, von Ihrem neuen Institut übernommen werden. Vor allem bei langfristigen Darlehen sind vorzeitige Kreditablösungen, wenn überhaupt, meist nur durch die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Um dies zu vermeiden, sollten Sie darüber nachdenken, den nächsten Fälligkeitstermin (Stichwort: „Zinsbindung") abzuwarten. Selbstverständlich müssen Sie ebenso rechtzeitig eine verbindliche Finanzierungszusage mit konkreten Zinssätzen und sonstigen Kosten Ihres zukünftigen Kreditinstitutes haben.

Wenn Sie sich für eine neue Bank entschieden haben, sollten Sie sich vor dem Wechsel außerdem Ihre Verpflichtungen vor allem bei den Kreditverträgen ansehen. Häufig sind beispielsweise Umsatzzuweisungen in einer bestimmten Höhe an Ihre bisherige Bank obligatorisch. Dies müssen Sie vor allem dann berücksichtigen, wenn Sie Ihre geschäftlichen Aktivitäten nur teilweise an eine neue Bank übertragen.

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Vergessen Sie die Briefbögen nicht!

Denken Sie auch daran, der neuen Bank eine umfassende Vollmacht zur Übertragung von Konten, Wertpapierdepots und Krediten zu erteilen. Diese Vollmacht umfasst auch bestehende Kredite, die nach und nach übertragen werden. Die neue Bank bittet bei Ihrer bisherigen Bank um Angabe der Kreditsalden, die von ihr durch Überweisung ausgeglichen werden. Gleichzeitig verpflichtet sich das bisherige Bankinstitut, bei Eingang des Geldes die entsprechenden Kreditsicherheiten der übernehmenden Bank zur Verfügung zu stellen.

Ist der Wechsel vollzogen, vergessen Sie nicht, Ihre Briefbögen und gegebenenfalls Ihre Website und E-Mail-Signatur anzupassen. Platzieren Sie die neue Bank auf dem Papier so, wie es ihrer Bedeutung als zukünftige Haupt- oder Nebenbank entspricht.

Text: / handwerksblatt.de

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